Hauskauf eines noch bewohnten Hauses...?

Hallo zusammen,

Wir haben heute ein Haus angeschaut und es hat uns gut gefallen. Die Verkäufer des Hauses wohnen aktuell noch drin und planen das Haus zu verkaufen da sie selbst in eine Wohnung ziehen wollen, wahrscheinlich sind sie noch etwa 1 Jahr in dem Haus drin. Jetzt fragen wir uns, wie sowas dann abläuft, kann man einen "vorläufigen" Kaufvertrag machen, indem man festlegt, dass das Haus verkauft wird für Preis xy und nächstes Jahr dann EINEN Kredit holen bei der Bank bei Einzug?

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Holt euch jetzt schon den Kredit. Dieser wird terminiert und dann entspechend am Stichtag ausgezahlt.
Im notariellen Kaufvertrag muss auch drin stehen, dass die aktuellen Eigentümer Strafe zahlen müssen, für jeden Monat, den sie zu spät ausziehen.
Diese Summe muss so hoch sein, dass ihr davon zur Not eine Ferienwohnung mieten könnt.

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Ich denke, es ist besser, alles in Sack und Tüten zu haben. Man kann im Kaufvertrag das Auszugsdatum festhalten und den Zeitpunkt, wann der Kaufpreis zu fließen hat. Mit der Bank sollte man entsprechend den Tilgungsbeginn aushandeln, damit man keine Doppelbelastung (Miete +Kreditrate) über längere Zeit hat.
Bevor ihr den Vertrag beurkundet, sollte euch der Kredit bewilligt sein, alles andere wäre mir zu riskant.
Sucht euch doch vor Ort nen Berater bzw. fühlt bei eurer Wunschbank vor.
Wenn das alles nicht vorher festgehalten wird, kauft es im dümmsten Fall in der Zwischenzeit jemand anderes oder ihr bekommt den Kredit nicht oder so.
Das ist ein großes Thema, da sollte man sich vielleicht einen Fachmenschen gönnen :) Die Beratung sollte kostenfrei sein.

Alles Gute.

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Keine Ahnung, aber jetzt schon mal einen Rechtsanwalt befragen. Es muss ja auch festgehalten werden, welcher Preis, wann genommen wird. Angenommen in dem Haus passiert etwas, und es ist weniger wert, so muss es ja dann mit berücksichtigt werden.

Zudem jetzt einen Kredit abschließen und genau fest halten, wann was wer zu machen hat und was für eine "Strafe" entsteht ,wenn diese vertraglichen Sachen nicht gemacht werden.

In solch einem Fall braucht ihr einen ordentlichen Vertrag!

Majonjob

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Hallo,

Wir hatten letztes Jahr genau das selbe. Wir haben unser Haus 2020 gefunden aber die Vorbesitzer sind erst 2021 ausgezogen, weil ihr neues Haus noch nicht fertig war.

Kredit, Notar, Grundbuch Eintrag fand alles bereits 2020 statt und die Vorbesitzer waren quasi unsere Mieter. Sie haben uns für die Zeit, in der sie in" unserem" Haus noch gewohnt haben, die Kreditrate als Miete gezahlt, so daß wir keine doppelten Kosten hatten. Nebenkosten liefen komplett über sie. Das wurde alles im Notarvertrag festgehalten. Auch der Tag, wann sie ausziehen wurde mit reingekommen in den notarvertrag. Wichtig ist wirklich das sämtliche Absprachen schriftlich, am besten notariell, festgehalten werden.

LG Audrey

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Das ist eine Möglichkeit, aber ich würde es nicht bevorzugen. Aus mehreren Gründen:
- Auch die Verkäufer können dann zu unangenehmen Mietern werden, ziehen doch nicht aus wie vereinbart, zahlen ihre Miete nicht,…
- Die Mieteinnahmen müsst ihr versteuern
- Ihr habt das Risiko des „plötzlichen Untergangs“
- Ihr seid schon Eigentümer und daher Grundsteuerpflichtig, Instandsetzungspflichtig,…

Ich würde jetzt einen Vertrag machen mit einer aufschiebenden Bedingung der Räumung. Sprich: es wird jetzt alles in trockene Tücher gepackt, beurkundet, Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen und der Kaufpreis fließt dann bei Räumung. Das legt man auch zeitlich fest (fester Termin oder Terminrahmen). Zudem
übt es Druck auf die Verkäufer aus, bevor sie nicht draußen sind gibt es kein Geld. UND: Ihr habt kein Risiko, weil der Besitz-Nutzen-Lasten-Übergang erst bei Kaufpreiszahlung also nach Räumung ist. Wenn das Haus vorher abfackelt ist das nicht euer Problem.

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Halt... Stimmt. Anders war es bei uns. Unser Kredit fing erst an, als wir im März 2021 eingezogen sind. Das konnten wir mit der Bank aushandeln. Die Vorbesitzer haben unsere alte Miete quasi bezahlt. Also einmalig als Summe x.
Da der Notarvertrag bereits im Mai 2020 beglaubigt wurde, hätten wir sie rechtlich rauskehren können.
Steuern, Grundbuch etc. haben wir schon bezahlt, das ist richtig.

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Puh, aktuell ist es hier so, dass man ohne Finanzierungszusage gar nicht mehr zu Besichtigungen kommen darf.

Solange die Finanzierung nicht sicher ist, würde ich nicht verkaufen.

Warum kauft ihr nicht und lasst euch es ein Jahr durch die Miete finanzieren?

Ihr könnt denen ja wegen Eigenbedarf kündigen (ist ja dann abgesprochen)

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Hallo,
unser Haus war bei Verkauf auch noch bewohnt und die Verkäufer haben sich quasi dann erst ernsthaft um eine Mietwohnung bemüht (die haben zu dem Zeitpunkt schon 2 Jahre versucht, das Haus zu verkaufen, 13 Jahre her, da sah der Häusermarkt noch anders aus).
Im Notarvertrag stand dann ein voraussichtliches Auszugsdatum sowie die Höhe der "Entschädigungszahlung" (in Höher der ortsüblichen Kaltmiete), die sie zahlen mussten (wichtig, dafür mussten wir - im Gegensatz zu Vermietung - keine Steuererklärung machen). Nebenkosten haben sie solange noch selber gezahlt. Also im Notarvertrag Kaufdatum 31.07. mit anvisiertem Auszugsdatum 31.10. (sie waren dann 1 Woche früher raus).

LG

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Ich würde jetzt den Notarvertrag aufsetzen mit festgelegtem Übergabedatum Zahlung zu diesem Übergabedatum, dazu den Betrag den der Verkäufer für jeden Monat zahlt, den er überschreitet. Der sollte so hoch sein, dass ihr den Kredit zahlen könnt.
Gleichzeitig jetzt die Finanzierung klar machen mit bereitstellungsfreier Zeit bis am besten 1-2 Monate nach Fälligkeit des Kaufpreises. Wichtig wäre, den Kreditvertrag kurz vor dem Notartermin zu unterschreiben. Falls der Kauf nicht klappt, könnt ihr innerhalb von 14 Tagen den Kredit widerrufen.

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Wenn die Bewohner nicht ausziehen, hast Du die Kosten am Bein und Mietnomaden im Haus - ich wäre da vorsichtig, auch bei bewohnten Immobilien als Kapitalanlage.

Die Umschreibung bzw. Überweisung des Kaufvertrages sollte unbedingt erst nach Auszug erfolgen, desweiteren sollte ein Notar sich mal das Grundbuch anschauen, Erbpacht ect.

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Bist du dir sicher, dass die Verkäufer das so machen möchten, wie du hier schreibst? Was hätten Sie davon? Können sich ja dann gleich erst nächstes Jahr ein Käufer suchen. Ich könnte mit eher vorstellen, dass sie das Geld jetzt möchten oder zumindest den Großteil, sie sich damit eine Wohnung kaufen und ihr dann einziehen dürft, wenn sie was haben. Das ist leider momentan gängig auf dem Immobilienmarkt-gerade in gefragten Gegenden. Man muss sich als Käufer derart viel bieten lassen, weil es durch das extrem geringe Angebot einfach möglich ist. Wir haben zwei Jahre lang gesucht und so wurde uns das sicher dreimal angeboten. Falls ihr finanzieren müsst, wird das dann vermutlich ohnehin schwierig. Wir hatten eine andere Immobilie als Sucherheit, die wir verkauft hätten sobald wir was haben, sodass es bei uns gegangen wäre. Allerdings ist es einfach ein hohes Risiko und müsste rechtlich wirklich wasserdicht vertraglich geregelt werden. Was wenn es zu einem größeren Schaden im Haus kommt etc.
Wie gesagt als Verkäufer kann man sich sowas momentan erlauben, spart sich eine Zwischenfibanzierung und finder selbst auch einfacher was, wenn er die Kohle quasi sofort auf den Tisch legen kann. Ich würde da also nochmal nachhaken, wann denn genau der Preis gezahlt werden muss.
Falls es aber wirklich so sein sollte wie du geschrieben hast, geht man einfach zum Notar und legt ein Datum fest. Das wäre also kein großes Problem...