Hilfe BKA ?!

Hallo,

Am 30.12.22 hab ich eine Nebenkostenabrechnung für 2021 bekommen mit knapp 370€ Nachzahlung. Der Grund der Nachzahlung ist eine Hausreinigung(Putzfrau). Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt weil wir erstens selber putzen und zweitens einen Putzplan haben der auch im Mietvertrag festgehalten ist. Ich war das ganz Jahr Zuhause weil ich in Elternzeit war und ich habe nie eine Putzfrau gesehen. Die einzigen die das Treppenhaus gereinigt haben waren ich und die Nachbarn. Diese haben auch Widerspruch eingelegt. Das ganze ist jetzt knapp 30 Tage her und niemand meldet sich auf den Widerspruch. Ich sehe es allerdings auch nicht ein die Nachzahlung zu Zahlen weil ich selber geputzt hab. Außerdem gab es nie eine Information oder das generell jemand bescheid gesagt hat das wir jetzt eine Reinigungskraft hätten..





Jetzt weiß ich nicht ob ich bezahlen soll oder nicht, den ich möchte nicht gekündigt werden. Ich bezahle immer pünktlich die Volle Miete falls das wichtig ist. Auch habe ich versucht telefonisch Klärung zu bekommen aber man word immer abgewimmelt. "Ich kümmere mich darum."





Kann mir hier jemand helfen? Geld für einen Anwalt hab ich gerade nicht ist eh alles schon so teuer...







Liebe Grüße.

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Gekündigt werden kannst du erst, wenn du mindestens anderthalb Monatsmieten im Rückstand bist. Dann kann es allerdings schnell gehen.
Wieweit die Nebenkosten dabei mit der Miete verrechnet werden können, ist wohl ein bisschen strittig.

Wie detailliert ist denn die Nebenkosten-Abrechnung? Kannst du nicht einfach den Betrag für die Putzfrau davon abziehen und den Rest überweisen?
Damit wärst du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Und ich könnte mir vorstellen, dass es recht wahrscheinlich ist, dass die Sache danach im Sande verläuft.
Oder sollen die 370€ etwa komplett für die Putzfrau sein? Wie viele Parteien wohnen im Haus?

LG

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Was steht denn im eurem Mietvertrag? Steht da eine Putzfrau mit drin und für was die zuständig ist? Was steht zu der Reinigung von Treppenhaus und Bürgersteig, Winterdienst drin?
Wenn nicht, würde ich es auch nicht zahlen.

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Hallo,
lass dir einfach die Rechnungen zeigen. Dort muss ja stehen, wann die Kosten entstanden sind und wofür genau.
Hausreinigung ist mehr als nur das Treppenhaus putzen. Hier gehört beispielsweise auch Ungezieferbekämpfung mit rein. Nur um mal EIN Beispiel zu nennen, an das man vielleicht nicht gleich denkt ;-).

Außerdem musst du in deinen Vertrag schauen. Wenn dort der Posten Hausreinigung bei den Nebenkosten aufgeführt ist, kommst du um die Zahlung wahrscheinlich nicht drumrum….immer vorausgesetzt, der Vermieter kann dir die Rechnung zeigen.

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Du solltest zahlen - allerdings unter Vorbehalt, zumindest die strittige Summe.

Dann bist Du auf der sicheren Seite und kannst das Geld recht problemlos
zurückfordern, wenn Du Recht bekommst.

LG, katzz

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Man kann natürlich unter Vorbehalt zahlen. Aber das wird niemand interessieren wenn man es nicht per Gericht wieder zurückfordert.

Ich würde sozusagen Akteneinsicht, also eine Aufschlüsselung des Betrages fordern.

Zum Beweis der Forderung nach Einsicht in die Unterlagen empfahl mein Prof. für Bauablaufsteuerung einen Brief mit parallelem FAX statt Einschreiben.

Das ist billiger und es wurde ihm noch nie abgestritten.

Bei der Einsicht kann man sich auch Kopien machen wenn es erforderlich ist.

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Bearbeitet von peter345