Streichen bei Auszug? Ideen, um Treppenaufgang zu schließen?

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Guten Morgen!

Habe 2 Fragen:

1) Habe bei Einzug vor 3,5 Jahren die Wohnung gestrichen übernommen.

Laut Mietvertrag muss ich die Wohnung nur besenrein übergeben.

Löcher würde ich auf jeden Fall zumachen.

Aber sonst?

Mein Vermieter ist eher "pingelig", wenn ich ihn frage sagt er sicher, dass ich streichen soll.
Die Wände haben es teilweise auch nötig..

Also machen?
Oder nur teilweise, an den schlimmsten Wänden? Oder wird das dann farblich ungleich?

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2) In der neuen Wohnung gibt es ein ausgebautes Dachgeschoss/Spitzboden, dort sollen 2 Kinderzimmer hin. Ein Zimmer ist bereits abgetrennt, das andere ist offen zur Treppe hin (siehe Bild). Im Hintergrund ist das bereits abgetrennte Zimmer zu sehen, man blickt quasi vom fraglichen Zimmer aus auf die Treppe.

Die Treppe ist recht schmal, offen, endet im Flur, der zum Wohnzimmer offen ist. Man würde also oben alles hören was unten ist und andersrum. Darum möchten wir das irgendwie zumachen.

Meine Überlegung war zuerst, den Aufgang irgendwie zuzumachen (Tür rein), hierfür habe ich eine Erlaubnis vom Vermieter. Er nannte es "Deckel draufmachen".
Es lief aber alles über einen Makler, muss mit ihm nochmal genau reden.

Nun dachten wir aber dass es vielleicht einfacher ist eine Wand einzuziehen vor der Treppe, dass ein kleiner Flur entsteht. Müsste dies natürlich erst mit dem Vermieter abklären.

Was meint ihr?
Ideen?
Was ist kostengünstiger?

1

Nur ein Deckel auf der Treppe würde ja insofern nix nutzen, als dass das Kind, das in dem schon bestehenden Zimmer wohnt, dann immer durch das offene Kinderzimmer laufen müsste. Insofern würde ich eher eine Wand einziehen. Vorausgesetzt, Ihr bekommt die vernünftig am Boden befestigt, ohne den zu beschädigen und das Zimmer wird dadurch nicht absurd klein.

Für die alte Wohnung kommt es auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an, glaube ich. Im Zweifelsfall würde ich streichen, und zwar mindestens ganze Wände. Dann siehst Du auch, ob der Farbunterschied so auffällig ist, dass Du alles streichen solltest. Wenn ich als Vermieter eine Wohnung frisch gestrichen übergebe, dann möchte ich sie auch entsprechend zurück (aber bei mir stünde das dann halt auch im Mietvertrag).

2

Ich würde auch eine weitere Trockenbauwand einziehen mit einer Tür.
So dass kein Kind durch das Zimmer des anderen muss. (Wenn du direkt an der Treppe eine Tür einbaust, musst du ja auch die Treppenbrüstung nach oben erhöhen. Das ist wohl mehr Aufwand und sieht immer daran gepfriemelt aus.)

Im Treppenaufgang würde so ein kleiner Flur entstehen, da könnte man sogar vielleicht mit ein paar Bodenkissen für beide Kinder gemeinsam eine kleine Chill Lounge oder Leseecke einrichten.

3

Ich dachte diese Klausel mit dem renoviert übergeben ist nicht mehr rechtens. Ganz egal was im Vertrag steht.
Würde da aber keine Hand für ins Feuer legen 🙈

4

Wenn der Vermieter es mitmacht, würde ich eine Wand einziehen. Dann hat jedes Kind sein eigenes Zimmer und dazwischen haben sie noch einen gemeinsamen Bereich.

Ich weiß nicht, wie alt die Kinder sind, aber ab einem gewissen Alter ist es schon blöd, wenn das eine Kinderzimmer ein Durchgangszimmer wäre. Ich würde somit vermutlich - auch wenn der Vermieter keine Wand erlaubt - notfalls aus Schränken eine Art Wand improvisieren.

5

ein Deckel geht gar nicht, der wäre dann ja zu, und der zugang auch!
Ausserdem müsste man trotdem durch das Zimmer! Istder Raum eigentlich noch als ZImmer zugelassen?
es gilt a 1,50 Halb ab 2m ganz als Wonbereich, der Kniestock ist doch zu niedirg, dass ein normales Bett darunter passt

Ich würde mir Raumtrenner abstellen! Wie siehr es mit Beleuchtung aus, das Licht für Treppe ist doch im 1. Zimmer!