Hat jemand Erfahrungen mit einer selbstschuldnerischen Mietbürgschaft auf erstes Anfordern?

Eine gute Freundin von mir zieht bald in eine eigene Wohnung. Da die Vermieter aber sonst nur Studenten als Mieter haben, möchten die grundsätzlich immer einen Bürgen. Finanziell würde sie das aber selbst hinkriegen. Sie hat deswegen mich gefragt, ob ich das übernehmen könnte, da ich ja eh nicht belastet werde.

Nun haben wir uns das Dokument angesehen und da ist aufgefallen, dass es auf erstes Anfordern ist. So wie wir das verstehen kann der Vermieter mir dann praktisch einfach so Geld nehmen ohne es begründen oder beweisen zu müssen. Das klingt ziemlich nach Abzocke.

Ihr wurde jetzt von verschiedenen Seiten geraten, die Wohnung nicht zu nehmen, allerdings gefällt ihr die sehr gut und sie sucht auch schon seit Januar.

Hat denn jemand Erfahrung mit diesem Fall? Wir wissen jetzt echt nicht ob wir deswegen von der ganzen Sache zurück treten müssen. Danke.

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Unterschreiben niemals etwas, wovon du nichts hast.
Sollte die gute Freundin aus welchen Gründen auch immer die Miete noch nicht bezahlen, dann steht der Vermieter bei dir auf der Matte und dann darfst du zahlen.
Nicht umsonst gibt es das Sprichwort „Bei Geld hört die Freundschaft auf“

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Danke dir, das ist auf jeden Fall eine sehr gute Freundin und wir hatten bei dem Thema Geld noch nie Probleme. Mir ging es jetzt darum, dass ich wohl auch zahlen müsste wenn dem Vermieter einfach gerade so ist und er gar nicht nachweisen muss, dass meine Freundin im Mietrückstand ist. Da sie deswegen überlegt abzusagen, wollte ich halt sichergehen dass wir das auch richtig verstehen.

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Ob Ihr das richtig versteht, kann ich nicht sagen. Kenne so einen Vertrag nicht. Kenne auch nicht den Text aus genau diesem Vertrag der euch vorliegt.
Bevor Ihr allerdings beide so etwas unterschreibt, solltet Ihr schon wissen, was das alles zu bedeuten hat. Also müsst Ihr euch professionelle Hilfe holen.

Das „wir hatten noch nie Probleme wegen Geld“ haben schon viele gesagt und ma Ende ist das Kind in den Brunnen gefallen.

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Als Bürgin stehst du finanziell komplett für deine Freundin ein. Das erste, was in juristischen Studiengängen zu dem Thema gelehrt wird ist, das man NIEMALS eine Bürgschaft unterschreibt, nicht für gute Freunde und noch nichtmal für die eigene Familie.

Hier ein weiteres Sprichwort: "Den Bürgen sollst du würgen".

Die von dir beschriebene Form gibt es tatsächlich, der Vermieter muss dafür anders als bei einer normalen Bürgschaft noch nicht einmal beweisen, dass deine Freundin die Miete schuldig geblieben ist.

Also: NICHT unterschreiben!!!

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Okay, krass. Dass Bürgschaften bei solchen Wohnungen normal sind wussten wir ja schon, deswegen dachten wir uns nichts dabei. Wir haben jetzt den Vermieter überredet dazuzuschreiben, dass das erste Anfordern nur gilt, wenn der Kontakt zur Mieterin nicht möglich war. Wären wir damit denn auf der sicheren Seite?

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Grundsätzlich bist du auf der sicheren Seite, wenn du nicht unterschreibst, auch keine modifizierte Version ;)
Wenn du das trotzdem machen willst, würde ich mich rechtlich beraten lassen, welche Formulierung(en) ok sind.
(Ich darf keine Rechtsberatung machen, arbeite in einem juristischen Beruf, bin aber keine Anwältin.)

LG

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ginge es nicht über eine Versicherung?

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Nein, das kann man nur machen um die Mietkaution zu ersetzen leider.

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Bei aller Liebe, aber so einen Vertrag würde ich an deiner Stelle nicht unterschreiben.
Außer du hast Geld ohne Ende und die Miete juckt dich nicht. Bist du aber auf dein Einkommen angewiesen, dann lass die Finger davon.
Ich würde ehrlich gesagt nicht mal auf die Idee kommen eine Freundin für mich bürgen zu lassen.

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Niemals sowas unterschreiben. Egal wie gut die Beziehung unter euch ist. Schade um die Wohnung, aber ich würde das niemals machen.

Übrigens halte ich es für keine Abzocke. So Bürgschaften werden oft von Eltern für ihre Kinder unterschrieben. Das ist für mich noch ein anderer Fall. Der Vermieter wählt für sich den bequemsten Weg und hat keine Lust auf Mahnverfahren etc.,, falls keine Miete gezahlt wird. Ist eben sehr vermieterfreundlich.

Vielleicht kann man nochmal mit dem Vermieter sprechen. Wenn die finanziellen Verhältnisse wirklich so gut sind wie du sagst, dann lässt er sich vielleicht umstimmen

Bearbeitet von Nalizzy
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Genau, wir dachten auch an sich ist das ja für Studentenwohnungen normal, ist halt blöd dass sie keine Eltern oder Verwandten hat, die einspringen könnten.
Wir haben den Vermieter nochmal drauf angesprochen, und er hat jetzt den Satz ergänzt, dass das erste Anfordern nur gilt, wenn der Kontakt zu ihr nicht möglich war. Denkst du das würde schon reichen um uns abzusichern? Der will halt das "erste Anfordern" nicht rausnehmen aus dem Text

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Am Ende bleibt es deine Entscheidung. Ich würde es auch ohne das "erste Anfordern" nicht unterschrieben. Wenn es dir aber nur um das erste Anfordern geht und darum, dass es eventuell eine Abzocke ist, dann sehe ich für dich nichts was dagegen spricht. Der Vermieter kann ja trotzdem nicht wahllos Geld einfordern, sondern nur das was ihm auch rechtlich zusteht. Eine Abzocke ist das nicht.

Für mich wäre es einfach zu riskant so etwas für jemand anderen zu unterschreiben. Sowas kannst du nicht einfach widerrufen. Freundschaften können brechen, wirtschaftliche Verhältnisse sich verändern. Es gibt so viele Dinge die passieren können und am Ende bürgst du mit deinem Vermögen.

Eine Kollegin von mir ist gleich 2x mit Bürgschaften ordentlich auf die Sch***** gefallen. Hätte ihre Familie sie nicht finanziell aufgefangen, dann hätte sie eine Insolvenz anmelden müssen.

Mein Rat bleibt wirklich: lass es bleiben. Nicht wegen dem Vermieter. Sondern der Bürgschaft an sich.

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https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/kaution-und-buergschaft-das-muessen-mieter-wissen

Einfach mal hier einlesen :)

Wenn schon 3 MM Kaution gezahlt werden sollen, dass ist eine geforderte (!) Bürgschaft unwirksam, da übersichert wird. Ein Rechtsstreit kann natürlich dennoch entstehen, wenn der Vermieter das dann nicht einsieht 😅

Wissen nur viele nicht und es wird dennoch oft ne Bürgschaft gefordert. Der Bürge kann sich meist entspannt zurücklehnen ;)

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Danke erstmal für den Link. So ganz werde ich aus deiner Antwort jedoch nicht schlau. Im Text ist ja auch etwas von versteckten Klauseln die Rede. Wie können wir denn sichergehen, dass wir da nicht reingelegt werden?

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Hallo,

lass es.
Wer bürgt, wird gewürgt.

freundliche Grüsse Werner

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NIEMALS eine Bürgschaft unterschreiben. Bürgschaft ist Würgschaft. Das ist DIE Regel schlechthin. Eine Bürgschaft unterschreiben maximal noch Eltern für ihre volljährigen Kinder, die unterhaltsberechtigt sind.

Was du hier liest ist keine Abzocke, sondern das Wesen einer Bürgschaft auf erste Anforderung. Der Vermieter kann grundsätzlich von deiner Freundin, aber auch von dir die Miete einfordern. Er muß es nicht zuerst bei der Freundin probieren.

Bearbeitet von kati543
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Der Vermieter hat auf unseren Wunsch dazu geschrieben, dass ich erst einbezogen werde, wenn der Kontaktversuch zu meiner Freundin nicht erfolgreich war. Trotzdem steht das erste Anfordern noch drin. Denkst du, damit wären wir auf der sicheren Seite?

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"Nun haben wir uns das Dokument angesehen und da ist aufgefallen, dass es auf erstes Anfordern ist. So wie wir das verstehen kann der Vermieter mir dann praktisch einfach so Geld nehmen ohne es begründen oder beweisen zu müssen. Das klingt ziemlich nach Abzocke."

Das sagt ja schon der Name "selbstschuldnerische Bürgschaft" dass der Anspruch direkt dir gegenüber geltend gemacht werden kann. Hat wenig mit Abzocke zu tun, sondern ist gängige Praxis.
Trotzdem oder gerade deshalb sollte man sowas niemals unterschreiben. Schlimmstenfalls zahlst du dauerhaft die Miete deiner Freundin.

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Das heißt doppelt. Sie zahlt und ich auch? Kann man dann nicht anhand Kontoauszügen beweisen, dass sie ihre Miete bezahlt hat?