Mietwohnung nach Todesfall

Hallo,

es geht in meinem Fall um die Mietwohnung meiner Großmutter die im März verstorben ist. Bei ihr lebte mein Onkel der auf Bürgergeld angewiesen ist. Laut meiner Information kann man den Mietvertrag im Todesfall übernehmen. Das Amt würde sie auch weiter zahlen da sie deutlich günstiger ist als alles andere was es hier in der Gegend gibt. Jetzt kam heute ein Schreiben, dass mein Onkel schon zum 14.07. ausziehen hätte müssen. Ohne vorheriges Kündigungsschreiben o.ä.. ist das „rechtens“? Weil Bürgergeldbezieher? Ich habe da leider keine Erfahrung dachte durch das was ich im Netz gelesen habe, dass er die Wohnung bei Zusage Amt problemlos übernehmen könnte. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Der Verlust der gewohnten Umgebung wäre nochmals ein harter Schlag nach dem Tod der Mutter für meinen Onkel.

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Stand dein Onkel auch im Mietvertrag ? Und hat dein Onkel das Erbe angetreten oder ausgeschlagen???

Bearbeitet von Mudli1
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Nein, meine Oma und mein Onkel leben schon ewig(mindestens 40 Jahre)in der Wohnung und der Mietvertrag lief schon immer auf sie. Es gab nichts zu erben aber ausgeschlagen wurde da nichts. Es gab seitens des Vermieters bis auf den Brief heute auch keinerlei sonstige Kommunikation.

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https://www.promietrecht.de/Untermieter/Hauptmieter-verstorben-was-wird-aus-dem-Untermieter-E2713.htm#:~:text=Der%20Untermietvertrag%20endet%20aber%20nicht%20immer%20mit%20dem%20Tod%20des%20Hauptmieters.&text=Der%20Untermietvertrag%20l%C3%A4uft%20weiter%2C%20wenn,oder%20der%20Untermieter%20selbst)%20k%C3%BCndigt.&text=Dann%20besteht%20auch%20der%20Untermietvertrag,Ehegatten%20oder%20Lebensgef%C3%A4hrten%20gek%C3%BCndigt%20werden.

Hier steht etwas von einem Sonderkündigungsrecht des Vermieters.

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"Jetzt kam heute ein Schreiben, dass mein Onkel schon zum 14.07. ausziehen hätte müssen." Klingt, als wäre man von einer 3-monatigen Kündigungsfrist ausgegangen. Hat er die Kündigung vielleicht ignoriert?

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Nein, mein anderer Onkel hat sich um alle organisatorischen Dinge gekümmert und war auch jeden Tag da und hat die Post durchgesehen. Da war nie eine Kündigung dabei. Die Miete wurde auch noch drei Monate im Voraus von ihm bezahlt bis das Amt durch alle Formalitäten durch ist.

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Vorweg: Hier im Forum kann man keine Rechtsberatung geben und es fehlen auch Informationen, um die Situation vollumfänglich zu beurteilen.

Ich rate zum Gang zum Mieterschutzbund oder Anwalt.


Zur Situation.
1) es besteht ein Sonderkündigungsrecht des Vermieters innerhalb von 1 Monat nach Kenntnisnahme des todesfalls.
Im Normalfall muss dabei eine 3 Monatsgehalt Kündigungsfrist eingehalten werden. Das ist der erste Punkt für euch.

2) Mietverträge gehen auf die erben über. Ist dein Onkel Erbe? Wurde die Kündigung an ihn und NUR an ihn gerichtet? Möglicherweise formaler Fehler.

3) die Kündigung muss begründet sein und die Gründe müssen in der Person des folgemieters liegen, z.b. eine persönliche Feindschaft oder ähnliches. Das ist eine einzelfallentscheidung. Aber bei einem jahrelang akzeptierten untermietsverhältnis wäre die Begründung interessant.

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Ich lese gerade nochmal.

Wenn vorher keine Kündigung geschickt worden ist, ist das sonderkündigungsrecht des Vermieters schon erloschen.

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Danke für deine ausführliche Antwort. Natürlich ist das keine Rechtsberatung, mein Onkel hat am nächsten Dienstag einen Termin beim Mieterschutz. Ich wollte hier nur nach Erfahrungen fragen. Es ist der erste Todesfall in meiner Familie und wir haben alle keine Ahnung wie das laufen muss.