Mietvertrag unterschrieben - zurücktreten (ggfs. einvernehmlich)

Ihr Lieben,

wir haben nun eine Wohnung gefunden, die uns total zusagt. Letzten Montag haben wir unterschrieben und waren total Happy, nur der Standort ist uns etwas weit vom Schuss. Der Vermieter sagte uns dann, hätten wir nicht unterschrieben, hätte einer seiner Mitarbeiter die Wohnung bekommen. Das kurz zur Vorgeschichte.

Nun habe ich heute im Spam-Ordner eine Mail unserer Vermieterin gefunden, dass sie eine Wohnung frei Häuser weiter für uns hätte und wir uns melden sollen wegen einer Besichtigung, sofern wir interessiert sind.

Mein Mann jetzt nicht, ABER ich bin total hin und her gerissen. Wir haben hier um die Ecke halt einfach alles. Die Kids sind total toll angebunden und kennen hier alles und jeden. Das verunsichert mich nun und mein Bauch sagt mir plötzlich, dass die 1. Wohnung ein Fehler war... dazu aber der Gedanke, dass wir dort natürlich eine größere Wohnung haben, einen kleinen Garten etc.. Das hat die Wohnung hier nicht. "Nur" einen großen Balkon.

Vielleicht versteht jemand mein Hin und her und kann uns da etwas behilflich sein, ob man notfalls noch was machen kann am Mietvertrag? Dazu bin ich schwanger und die Geburt ist zum Umzug. Dadurch wäre natürlich die Nähe hier entspannter für uns...

Es ist doch verhext. Help! 😅

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Naja, Du kannst nicht vom Mietvertrag "zurücktreten" , sondern nur ordentlich kündigen.
In deinem Vertrag steht ja drin, wie die Kündigungsfrist aussieht, die gesetzliche Kündigungsfrist sind drei Monate, so dass Du im schlimmsten Fall drei Monate umsonst Miete zahlst. Wenn der Vermieter schon einen Nachmieter hat, kannst Du darauf hoffen, dass er Dich aus Kulanzgründen früher aus dem Vertrag lässt, fordern kannst Du nichts.

LG
Tschitty

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Guten Morgen, ich bin kein Profi, aber zählt hier nicht auch theoretisch ein 14 tägiges Widerrufsrecht?

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Nein, das Widerrufsrecht gilt ja nur für sog. Verbraucherverträge und da sich nur bei Veträgen außerhalb der Geschäftsräume, also sog. Haustürgeschäfte und bei Fernabsatzverträgen, zB. Online.
Das erste soll Verbraucher schützen, die an der Haustür zu einem Vertrag überredet wurden (aktuell zB die Drückerkolonnen, die wegen Glasfaser unterwegs sind) oder die auf den "Kaffeefahrten" zum Kauf einer überteuerten Rheumadecke genötigt wurden. Bei den Onlinekäufen hat man das Widerrufsrecht, weil man ja vor der Bestellung den Artikel nicht real gesehen hat und der Verbraucher erst nach Kauf prüfen könnte, ob er tatsächlich den Erwartungen entspricht.
Kaufst Du Dir Deine Kleidung vor Ort bei H&M, hast du kein Widerrufsrecht oder gehst in den Telekomladen und bestellst Dir dort Deinen Glasfaseranschluss, hast du kein Widerrufsrecht.

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Erstmal in Rube mit Deinem Mann entscheiden was ihr überhaupt wollt, dann mit dem Vermieter sprechen, Lösungen finden und eine faire Entschädigung anbieten.

Bei der Entscheidungsfindung würde ich mich erstmal davon frei machen, dass ihr bereits etwas unterschrieben habt. Das kann man lösen, es wird aber etwas kosten. Es kann Euch keiner zwingen dort einzuziehen. Der Spamordner ist allerdings nicht das Problem des Vermieters.

Bearbeitet von Inaktiv
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Nein, der Spamordner hat dabei auch keinerlei Wichtigkeit. Die Mail kam auch heute erst. 🙂 Es hat mich nur dann direkt so umgehauen und verwirrt in meinem Entschluss. 🥵

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- besichtige die Wohnung und kläre, ob Du sie kriegst.

- wenn ja: frage den anderen VM, ob er immer noch die Wohnung an den Mitarbieter geben möchte, weil sich da was ergeben hat und ob ihr euch evtl. einigen könnt.

- wenn nein: - wie viel Geld ist Euch der neue Wohnort wert? - Es gibt immer noch die Möglichkeit bei keiner Einigung die neue Wohnung ganz einfach mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist heute zu kündigen und evtl. zieht früher ein Nachmieter ein. Lehrgeld von 1 bis 3 Mieten. - aber Du bist Glücklich.

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Hey!
Guckt euch die andere Wohnung erstmal an und entscheiden dann.

Liebe Grüße
Schoko

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Es wäre beide nur gemietet überlegt was euch JETZT wichtiger ist Garten und größere Wohnung oder das bekannte Umfeld . Wenn bald wieder Nachwuchs ansteht ist Platz und Garten auf jeden Fall von Vorteil . Ob du aus dem anderen Vertrag rauskommst auf Kulanz muss du mit der Vermieterin klären notfalls bleibt ihr auf schlimmstenfalls 3 Monatsmieten hängen .