WEG, Carport erstellt ohne Anzufragen, Nun wird Geld gefordert...

Hallo zusammen.
Ich habe mir eine Neubau Wohnung gekauft in einen 12 Partein Haus inkl Sondernutzung für mein Stellplatz.
Hier sind erst 3 Wohnungen verkauft und 2 vermietet, den Rest wird der Investor im moment nicht los, warscheinlich aufgrund der Zinsen usw...
Nun kam dieser auf die Idee ALLE Parkplätze mit einen Carport auszustatten, also jeder Stellplatz ist nun überdacht. Dies machte der Investor, damit es nun für Käufer attraktiver wird zu kaufen, ich glaube persönlich nicht, dass ein Carport etwas ändert...
Nun stellte sich heraus, die Kosten umgelegt werden sollen ca 4000 - 5000€ pro Wohnung und die nun eine Wohnung kaufen würden, würden es im Kaufpreis mit drin haben.
Die sache ist nur:
1. Der Investor hat dies von sich aus erstellt.
2. Möchte ich kein Carport haben, hab nun aber eins.
3. Es gab keine Versammlung darüber oder dass Kosten entstehen oder ähnliches,
Ich sehe auch nicht ein, für was ich nicht möchte, zahlen zu müssen.
Hier würde ich mich über eure Meinung freuen und wie ihr reagieren würdet bzw was man machen kann.
Vielen Dank

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Puh, bist du sicher, dass es keine Eigentümerversammlung gab, in der das Thema war?

Das Problem wird prinzipiell sein, dass der Investor in der Eigentümerversammlung die Mehrheit hat und dadurch alles beschließen kann, was er will. Und wenn er eine Baumaßnahme beschließt, die dann umgelegt wird, kannst du zwar dagegen stimmen, wirst aber natürlich rein zahlenmäßig unterliegen.

Deine Chance wäre eventuell ein Formfehler oder Verfahrensfehler.
Natürlich darf dir niemand Kosten aufdrücken, ohne das vorher in einer Eigentümerversammlung zu beschließen.

Da könnte dir jetzt ein Anwalt helfen - wir haben sehr gute Erfahrungen mit dem Haus- und Grundbesitzerverein gemacht. Die haben Anwälte, die für die Mitglieder juristische Schreiben oder Einsprüche aufsetzen können.

In diesem Fall aber...? Dann beruft der Investor eben doch eine Eigentümerversammlung ein, beschließt alles ein halbes Jahr später und alles ist wie gehabt. Du kannst also den Investor zu einem korrekten Vorgehen zwingen - aber nicht, die Carports nicht zu bauen.

LG

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Hallo,
das ist wohl Pech für dich.
In einem Haus mit 12 Wohneinheiten gehören 9 Wohneinheiten EINEM Eigentümer. Damit wird die notwendige 2/3 - Mehrheit erreicht und du MUSST zahlen, auch wenn du dagegen bist.
Das findest du in § 21 WEG.

Was die Eigentümerversammlung angeht … darauf wurdest du schon hingewiesen. Das kann man machen, wird das Unvermeidliche aber nur mit zusätzlichen hohen Kosten, die du auch bloß zu tragen hast, hinausziehen.

Bearbeitet von kati543
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die Vorschreiber haben Recht. - IN der Anfangsphase mit Mehrheitseigentum Bauträger kann dieser tun und lassen was er will (Leider. Naja: man kann jetzt auf Versammlung, Beschluss etc... bestehen, jedoch wird der Ausgang der selbe sein: dann war das Verfahren korrekt, das Ergebnis für Dich das selbe.
Sowas geht sogar auch dann noch in der Abrechnung als Kosten - das wird das nach Abschluss des Jahres einfach zusammen mit der Abrechnung beschlossen. Geht in so Anfängen alles.

Details. Was ihr noch zahlen müsst etc...könnten z.B. in der Baubeschreibung zu finden sein. Alles was dort nämlich nicht steht, aber jetzt erst gebaut wird, musst Du anteilig zahlen. Ja: der korrekte WEG ist natürlich vorab alles per Versammlung zu beschliessen. Das ist ab dem Verkauf der ersten Wohnung auch Pflicht. -- Sollte ein Bauträger sich nicht dran halten, haben tatsächlich aber manche Eigentümer schon Erfolg mit Klagen gehabt. - Stellt sich die Frage, wann die Klagen lohnenswert sind und was eh mit der Folgeversammlung dann rechtens beschlossen wird, weil "üblich". Da kann jedes Bauteil ein anderer Fall sein.
Da man für die Carports eine Baugenehmigung braucht, vermute ich stark, dass die bei Euch schon in der Bauerstellung geplant waren. -- Je nach Vertragslage könntest du Glück haben. Wer ist denn der Verwalter? -- Sobald die erste Wohnung verkauft ist, muss es einen Verwalter geben. Darauf würde ich bestehen: der lenkt das dann auch für alle Eigentümer in die richtige Richtung. Oder ist das eine Große Baufirma mit Eigenverwaltung? -- schwierig.

Ich würde Euch raten, öfter und engmaschiger Kontakt zu halten oder direkt am Morgen, wo mal wieder Handwerker da stehen, direkt das Gespräch zu suchen.

Tatsächlich würde ich in diesem Fall vermuten, dass die Carports schon in der Baubeschreibung stehen.
Übrigens: - nächste grössere Baustelle, die Euch vielleicht überraschen wird, wird die Anlage der Aussenanlage sein: -- ich würde mit dem Sprechen und über zukünftige Kosten, die ihr tragen sollt genaue Vereinbarungen treffen.
Die Erstkäufer trifft oft viel, weil sie eben z.B. die Baubeschreibung nicht genau gelesen haben und was zur Bauerstellung gehört und was hinterher an alle Eigentümer verteilt wird.
Kleine Chance: Detailformulierungen in Eurem Kaufvertrag und Fertigstellungs-Leistung. Ihr könnt manche Kosten ablehnen, die noch als Vorab-Bauleistung definiert sind. -- hierzu gibt es Verträge oder Baubeschreibungen., Teilungserklärung etc...

Wir machen das auch so: Innenausbau ist Bauleistung. Baufertigstellung sowieso -- Aussen wird oft nicht als Bauleistung definiert und der Bauträger freut sich über jeden Frühkäufer, der dann so Sachen, wie Gartenanlage etc... mit bezahlt. Da muss man halt auf die Verträge aufpassen, gerade in heutiger Zeit so Bauträger fast pleite gehen und Ihre Vertragsleistungen auf das absolute Minimum gestalten. Absolut gängig.

Bearbeitet von tr357
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Ich hätte gerne ein Carport, aber wir bekommen keines. Ein Carport ist auch eine Wertsteigerung deiner Wohnung.
Hast du selbst kein Auto, oder warum bist du so dagegen? In Eigentümergemeinschaften wird es immer wieder mal etwas geben an Renovierungen oder sonstigem, mit denen manch einer nicht einverstanden sein wird.

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Ich sehe das etwas anders als die anderen. Wenn die WEG schon gebildet wurde, dann hätte es dafür trotzdem eine Versammlung und einen Beschluss geben müssen. Klar, der Bauträger hat die Mehrheit und hätte den Beschluss durchbekommen, aber der korrekte Weg hätte schon eingehalten werden müssen.

Was sagt denn der Verwalter dazu?