Mietvertrag, einer oder beide?

Hallo zusammen ich möchte gerne eine zweite Meinung hören zu dem Thema Mietvertrag.
Ich und mein Partner haben eine Tochter und bin gerade schwanger. Wir haben eine neue Wohnung gefunden und er hat heute den Mietvertrag unterschrieben nur auf seinen Namen aber. Habe ihm dann gesagt ich hätte es gerne wenn ich auch mit drinnen stehen würde da ist er richtig sauer geworden weil ich ihn nicht vertraue.
Bin euch ehrlich ich vertraue ihn 100% aber genauso kann ich nicht sagen was in 10 Jahre ist und mit 2 Kinder möchte ich eine Absicherung haben.
Findet ihr es schlimm wenn nur einer im Mietvertrag steht?

Vielen Dank für eure Meinungen 🫶🏻

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Hey!

Ich hätte es niemals so gewollt und würde noch versuchen, mich in den Vertrag aufzunehmen.
Seine Reaktion würde mein schlechtes Gefühl eher bestätigen.

Liebe Grüße
Schoko

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Es ist ein Mythos, dass derjenige, der nicht im Mietvertrag steht, gar keine Rechte hätte und ggf einfach so vor die Tür gesetzt werden könnte. Vor allem mit Kindern bist Du als "Nichtmieterin" da relativ gut abgesichert, es wäre sogar die Zuweisung zur alleinigen Nutzung möglich, wenn dies notwendig wäre (z.b. bei Fällen häuslicher Gewalt, wenn er als Aggressor der Wohnung verwiesen wird).

In erster Linie hast Du so keine vertraglichen Pflichten. Ihr müsst im Innenverhältnis klären, wie Ihr die Miete untereinander aufteilt, aber im Fall der Fälle könntest Du einfach ausziehen und müsstest nicht Angst haben, dass Dein Partner keine Miete mehr zahlt und Euer gemeinsamer Vermieter Dich in die Pflicht nimmt.

Ja, es wäre schön gewesen, wenn Ihr das vorab besprochen hättet, aber es ist nun auch keine Katastrophe, dass er alleine unterschrieben hat.

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Naja im Falle eine einfache Trennung kann er mich vor der Tür setzen und wir haben geteiltes Sorgerecht das heißt die Kinder würden bei ihm bleiben…

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Woher kommen diese Märchen?

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Was ist denn deiner Meinung nach deine Absicherung, wenn du im Mietvertrag stehst?

Solange du Mitbesitz an der Mietwohnung hast, bist du genauso abgesichert. Mitbesitz erwirbst du indem dein Freund dem Vermieter offiziell schriftlich mitteilt, dass auch du in der Wohnung wohnst. Mitbesitz erwirbst du auch indem du dich unter dieser Adresse ganz offiziell anmeldest.
Eigentlich kann dir nichts besseres passieren. Du hast alle Rechte, aber keine Pflichten.

Zu deiner Frage:
Tatsächlich finde ich es besser, wenn nur einer im Mietvertrag steht. Das erspart im Falle einer Trennung eine ganze Menge Komplikationen.

Bearbeitet von kati543
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Ja also solang man nicht im Mietvertrag steht hat man auch keine Rechte dh man kann jederzeit rausgeworfen werden und in Fall der Fälle hab wirklich nirgendwo hin zu gehen (Eltern oder Familie)

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Warum glaubst Du das?

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Ich würde da kein Fass aufmachen. Es ist ein Mietvertrag, kein Bausparer, kein Eigentum und schon gar keine Absicherung. Ich weiß nicht, welche Sorgern dich da umtreiben. Was in 10 Jahren ist, weißt du in 10 Jahren. Bis dahin fällt noch mancher Spatz vom Dach.
Alles Gute euch!

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Huhu,

Für mich gehört das irgendwie dazu, dass beide drin stehen. Klar hätte meine Vermietung auch meine Unterschrift alleine angenommen, aber da es unsere Wohnung ist, wollte ich auch, dass das schriftlich im Mietvertrag verankert ist.

Bei meinen Eltern ist es auch so wie bei euch jetzt und meine Mutter hat bei jeden Streit Angst, dass er sie raus wirft.

Glaube das hat mich so krass geprägt, dass ich darauf bestehe, dass beide drin stehen.😅

Ich wüsste aber auch nicht, was dagegen spricht, dass beide die darin wohnen auch dafür unterschreiben, außer eine Person hat vll Mietschulden und will nicht das die so auffallen.

Schade finde ich, wie dein Partner damit umgeht, dass du gerne mit aufgenommen werden willst. Warum wird man da Sauer? Der Wunsch hat für mich Persönlich nix mit fehlenden/ mangelnden Vertrauen zu tun.

Lg

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Raus werfen kann er dich nicht so einfach, aber wenn ihr euch trennt und du möchtest z. B. in der Wohnung bleiben ist es (glaube ich) einfacher, wenn du schon im Mietvertrag stehst.
Damit bist du Mieterin und nicht nur dort gemeldet.

Man könnte die Meinung deines Partners auch umdrehen und sagen er traut dir nicht, wenn er alleine unterschrieben hat.
Also wo ist das Problem wenn ihr euch vertraut und du mit im Vertrag stehst?
Du fühlst dich damit wohler, was ich auch verstehen kann. Für mich käme auch nichts anderes in Frage.
Nehmen wir an er hat schon seit Monaten keine Miete gezahlt, du weißt nichts davon und es kommt zur Räumungsklage. Ob du dann Rechte an der Wohnung hast bezweifle ich. Stehst du im Vertrag müsstest du zwar einen Batzen Geld hinlegen, aber du hättest vielleicht noch ein Dach über den Kopf. Zumindest wirst du vorher auch schriftlich aufgefordert zu zahlen. Damit könntest du eine Räumung im Vorfeld abwenden.
Im besten Fall tritt der worst case nicht ein und ihr liegt noch im Grab nebeneinander. Dann soll sich dein Partner aber nicht quer stellen und an deinem Vertrauen zweifeln bezüglich deiner Unterschrift.

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Ich finde das ehrlich gesagt extrem merkwürdig. Warum möchte er das so?

Und das er sauer wird, weil du auch im Mietvertrag stehen möchtest, finde ich den Obergau. Gehts noch?


Ich würde darauf pochen genauso im Mietvertrag zu stehen. Natürlich ist das eine gewisse Absicherung. Und zwar momentan für ihn. Er ist offiziell der Hauptmieter und hat Entscheidungsrechte, wenn Ihr Euch mal trennen solltet. Er kann dann sonst was über Dich behaupten und dann bist Du raus aus der Wohnung.

Ich könnte es nur im Fall verstehen, wenn z.B. Du eine negative Schufa hättest und es quasi nur so gegangen wäre. Aber ansonsten nicht wirklich.

Bearbeitet von Jefour
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Einfach so rauswerfen ist nicht:

>>>Zwischen den Partnern besteht ein Untermietverhältnis

Steuert der Partner Geld zur Miete bei, liegt gemäß § 553 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine Untervermietung von Teilen der Wohnung vor. Unerheblich ist hierbei, ob der Untermietvertrag schriftlich oder nur mündlich geschlossen wurde. In diesem Fall kann der Partner nicht aus der gemeinsamen Wohnung geworfen werden. Der Untermietvertrag muss allerdings unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden. Laut § 573c BGB muss zum Beispiel die gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten eingehalten werden. Außerdem gelten die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Haupt- und Untermieter.>>>