Teilungserklärung Zweifamilienhaus

Hoffe, dass ich hier richtig bin. Wir bewohnen mit einer anderen Familie eine Art Doppelhaus (Keller geteilt, Erdgeschoss: unsere Wohnung, erster Stock und Dach: nachbarliche Wohnung). Beim Eintrag ins Grundbuch war eine Aufteilung von 52% (Nachbarn) zu 48% (wir) festgelegt. Nun haben unsere Nachbarn vor einiger Zeit das Dach ausgebaut, so dass die Erklärung eigentlich geändert werden müssen. Unser Nachbar behauptet, die Aufteilung hätte nichts mit der Quadratmeterzahl zu tun ...?

Nun meine Frage:
An wen wende ich mich, wenn wir die Aufteilung des Hauses neu berechnen lassen möchten? Ich bin echt kein Pfennigfuchser, aber allein bei der Versicherung des Hauses (bisher 50:50 aufgeteilt) geht uns einiges an Geld verloren.

Tut mir Leid, ist etwas lang geworden, über Antwort freut sich

Anja

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Hallo,
seid ihr beide Eigentümer der Wohnung ? Dann könnt ihr die Teilungserklärung nur gemeinsam ändern.
Ich glaube, wenn die Aufteilung grob unbillig (oder wie sich das nennt) ist, könnt Ihr auch eine neue Aufteilung gerichtlich durchsetzen.
(Es stimmt übrigens, daß die Miteigentumsanteile nichts mit den Quadratmetern zu tun haben müssen. Es zählt, was in der Teilungserklärung steht).

Aber.....alles kostet Geld und viel Zeit.

Viele Grüße
Melusine

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Danke für Deine Antwort. Wir sind beide Eigentümer der Wohnung. Klar, letztlich gilt die Teilungserklärung, die wir von den Vorbesitzern übernommen haben, aber der Dachausbau fand ja später statt, und wir finden schon, dass der berücksichtigt werden sollte. Leider ist unser Verhältnis zu den Nachbarn sehr angespannt, so dass ich mir sicher bin, dass die sich auf einen Vorschlag (z.B. 60:40) unsererseits gar nicht einlassen. Noch scheue ich das Gericht - schließlich werden wir ja noch länger unter einem Dach leben - mich interessiert, welche Art von Gutachter eine Neuaufteilung festlegen kann.

LG

Anja

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Hallo Anja,
etwas anderes ist mir zu Eurer Situation noch eingefallen: Was war das Dachgeschoß vorher und als was steht es in der Teilungserklärung ? Denn ich nehme mal an, daß der Ausbau eine bauliche Veränderung war, der ihr hättet zustimmen müssen ? Habt ihr das getan ? Das wäre ja eigentlich auch der Zeiptpunkt gewesen, über die neuen Miteigentumsanteile zu reden.
Ich glaube für Miteigentumsanteile gibt es keine Gutachter. Sie sind halt so, wie sie eingetragen sind. Ich kann mich aber auch irren. Was man wohl machen kann ist, die Wohnung neu auszumessen für die Verteilung der Heizkosten, die ja nicht nach Miteigentumsanteilen abgerechnet werden. Was für ein Gutachter das macht, weiß ich allerdings auch nicht. Eventuell mal bei der Stadt anrufen, weil die meines Wissens nach auch den ersten Aufteilungsplan bescheinigen müssen.

Viele Grüße
Melusine

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