Mutterschutz bei Frühchen

Hallo ihr Lieben,
ich hab eine Frage zum Mutterschutz bei Frühchen. Eine Kollegin von mir hat ihr Baby in der 32 SSW bekommen, damit hat sie ja ein Frühchen. Da wird der Mutterschutz nach dem errechneten ET doch auf 8 Wochen verlängert. Hat sich da was geändert? Habt ihr was davon gehört. Heute war die Kollegin da und sagte man hätte ihr mitgeteilt, dass sie bereits am 11.2. wieder anfangen muss, statt am 20.2.. Der 20.2. wäre 12 Wochen nach ET, das war ihr vom Schulamt (wir sind Lehrerinnen) schon mitgeteilt worden. Heute hatte die Schule eine Nachricht (sie noch nicht persönlich), dass sich da was geändert hätte und sie müsse am 11.2 wieder anfangen. Ist doch komisch, die können doch nicht für jemanden, der schon im Mutterschutz ist und den Endpunkt mitgeteilt bekommen hat plötzlich irgendwelche Änderungen vornehmen.
LG Petra

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hallo petra,

also soweit ich informiert bin, beginnt der mutterschutz 6 wochen vor der geburt ( wird anhand des et´s bestimmt, da ja der tag der geburt nie ganz sicher voerhersehbar ist ) und endet normalerweise 8 wochen nach der geburt.

bei frühchen verlängert sich der mutterschutz nach der geburt auf 12 wochen, so dass eine frühchen mama insgesammt 18 wochen mutterschutz hat.

so nun ist deine kollegin ja noch gar nicht im mutterschutz gewesen, sondern hat ihr kind vorher bekommen.

dadurch beginnen die 18 wochen mutterschutz ab dem tag der geburt. so dass sich bei deiner kollegin das ende des mutterschutzes nach vorne verlagert hat.

ich hoffe es ist einigermassen verständlich.

lg s erdmännchen

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Hallo,
danke erst einmal. Ja, verstanden hab ich das. Ich hab meine beide Söhne jeweils eine Woche früher bekommen, also keine Frühchen. Dann wurden die 8 Wochen nach der Entbindung aber erst ab dem errechneten ET gezählt, ich hatte also 1 Woche mehr (die mir ja aber vorher fehlten). Ich dachte das wäre im Prinzip bei Frühchen auch so, nur das es nicht 8, sondern 12 Wochen sind, als 12 Wochen ab dem errechnteten ET. Es ist nur komisch, dass ihr erst der 20.2. mitgeteilt wird und heute (dann also so 4 Wochen vorher) wird plötzlich gesagt: ne, is nich, du fängst schon eine Woche früher an.
LG Petra

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Schließe mich meiner Vorrednerin an.
Genauso war´s bei mir auch - volle 18 Wochen.
Auch, obwohl es bei mir kein Happy-End gab.
Liebe Grüße nanel

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Hallo,

also ich hatte auch ein Frühchen und 6 Wochen vor der Geburt MuSchu und 12 Wochen danach. Dadurch das sie zu früh kam wurden mir noch 4 Wochen angerechnet...

So ist das immer... also 12 Wochen nach Geburt u nicht nach ET.

lg Maren

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bei einer frühchengeburt hat man 12 wochen mutterschutz ab entbindungstag


GLG

PS. Ich hoffe, dass es dem Zwergl von ihr gut geht :)

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Hallo

Ich bin auch Lehrerin. Hatte meine Zwillis in 32+4. Bei Frühchen ist das so, dass man 12 Wochen (nicht drei Monate) Mutterschutz nach der Geburt hat, plus die Zeit, die einem vor der Geburt verloren gegangen ist, sozusagen.

Bei mir:

Geburt 33. Woche

nach der Geburt 12 Wochen Mutterschutz, plus 6 Wochen zusätzlich, die ich vorher nicht antreten konnte.

Also insgesamt 18 Wochen. Müsste bei deiner Kollegin genauso sein. Ist auch genau im Beamtengesetz geregelt.

Und das beste dran. Es gibt also 18 Wochen lange volles Gehalt von vorher, dann aber natürlich entsprechend kürzer Elterngeld, da man ja schon 18 Wochen der 12 Elterngeld-Monate mit seinem alten Gehalt bedient wurde.


Ach ja, bin aus Bayern, müsste aber überall gleich sein.
Gerne PN bei weiteren Fragen.
lg