"Unter Einhaltung des Deutschen Embryonenschutzgesetzes" Also keine Blasto?

Hallo, liebes Forum,

ich bin gerade etwas stutzig geworden als ich auf der Homepage meiner Versicherung (AOK Plus) dies hier las:
Die AOK PLUS unterstützt Sie finanziell bei einer künstlichen Befruchtung.

"Laut den gesetzlichen Regelungen übernimmt die Gesundheitskasse bei einer Kinderwunschbehandlung die Kosten in Höhe von 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten.
Vorteil für Versicherte der AOK PLUS: Wir erhöhen diesen Betrag um weitere 25 Prozent für Sie, sofern die Behandlung unter Einhaltung und im Geltungsbereich des Deutschen Embryonenschutzgesetzes erfolgt"

Ist jemand auch bei der AOK Plus und kennt sich mit diesem Passus aus? Ich meine, es ist doch eigentlich klar, dass man sich an geltende Gesetze hält. Warum diese Formulierung?
Liebe Grüße

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Hallo,
ich bin leider keine Expertin, aber für mich hört sich das so an, dass nur 25% mehr gezahlt werden, wenn bei der Behandlung das deutsche Embryonenschutzgesetzt angewendet wird bzw. nur dann bezahlt wird, wenn du die Behandlung in Deutschland machst (Geltungsbereich).
Blastos dürfen auch in Deutschland eingesetzt und produziert werden. Es gibt nur rechtliche Vorgaben, dass man nicht mehr Blastos kultivieren darf, wie eingesetzt werden sollen. Die restlichen Eizellen werden dann als Vorkerne eingefroren, soweit ich das weiß.
Das wäre meine Auslegung.
lg
biene

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Danke dir sehr fürs Antworten! 🤗

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Hi,

ich bin bei der AOK Plus und haben vor 2 Wochen unsere 3 IVFs genehmigt bekommen. Du kannst da auch gerne anrufen, die Mitarbeiter sind sehr freundlich und erklären alles. Die 50 % sind gesetzlich vorgeschrieben und die 25 % gibt die AOK Plus nochmal extra dazu. Das heißt 50 % werden direkt mit der KK abgerechnet und von dem Anteil den du bezahlst reichst du anschliesend die Rechnungen ein und bekommst 25% erstattet.

Die Blastokultur musst du meines Erachtens generell selber zahlen. Eine Kyro und Blastokultur zahlt die AOK Plus auch nicht und sind private Leistungen. So steht es im Genehmigungsschreiben bei mir

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😊 Dankeschön.

Irgendwie hatte ich befürchtet, dass eine Blasto vielleicht die ganze Behandlung aus dem Rahmen fallen läßt, wegen dieses Stichworts „deutscher Mittelweg“.

Aber so wie du es sagst, klingt es total einleuchtend.
Wie lange haben Sie bei euch von der Einreichung bis zur Bewilligung gebraucht?

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Und - hey - Toll, dass es jetzt losgeht bei dir!
Toi Toi Toi 🤗

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Hier ich bin bei der AOK Plus. Die AOK Plus zahlt die normalen 50% und darüber hinaus übernimmt sie 25%der Mehrkosten. Was nicht erstattungsfähig ist, sind Zusatzleistungen wie Scratching, Blastokultur, Kryo, Embryoglue, Assisted Hatching. Das sind Eigenleistungen. Falls bei einer Ivf oder Icsi wegen Überstimulation alles eingefroren wird, muss man den nachfolgenden Kryotransfer auch selbst zahlen. Die Einhaltung des Embryonenschutzgesetz bezieht sich einfach darauf, dass es eine Kiwuklinik machen muss. Sie sind ja an das Embryonenschutzgesetz gebunden....

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Danke Dir sehr für die ausführliche Erklärung und liebe Grüße in die Heimat!

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Die Blasto-Kultur wird soweit ich weiß von gar keiner KK übernommen, sich nicht von privaten. Ist immer Zusatzleistung, die man selbst zahlen muss. (Kostet etwa 250-500 €)

Erlaubt ist sie natürlich, unter Einschränkungen.

Was genau die AOK damit meint, kann ich dir nicht sagen, am besten nachfragen.

Viel Glück 🍀

LG Luthien mit ⭐⭐

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Danke, liebe Luthien!

Ich war wg. der Problematik „deutscher Mittelweg“ stutzig geworden. Fürchtete, dass der ganze Prozess nicht um die weiteren 25% unterstützt wird, wenn ein Teil der Behandlung die Blastokultur ist. Aber ich bin jetzt recht sicher, dass das nicht gemeint ist. :)