Anwalt gesucht: Befruchtete Eizellen/Embryonen im Todesfall

Hallo ihr Lieben,

im Rahmen meiner anstehenden IVF hat mir die Klinik, wie vermutlich allen von euch, die IVF oder ICSI machen, ein Dokument gegeben, in dem wir uns einverstanden erklären mit der Vernichtung befruchteter Eizellen und Embryonen im Todesfall eines von uns beiden.

Das ist zwar ein Fall mit geringer Wahrscheinlichkeit, aber ich finde das ein absolutes Unding. Das sind unsere Embryonen. Mir ist völlig rätselhaft, wie so ein veraltetes, unsägliches Gesetz heutzutage noch nicht reformiert worden sein kann.

Ich möchte da gern rechtlichen Rat einholen. Kennt sich jemand von euch damit aus oder kennt eine gute Kanzlei?

Das gesamte Embryonenschutzgesetzt gehört m.E. eh komplett reformiert. PID sollte eigentlich inzwischen auch Standard sein, wie in so vielen Ländern. Zumindest will die neue Bundesregierung etwas an Altersgrenzen und Kostenübernahmen ändern. Und glücklicherweise auch an der krassen Ungleichbehandlung homosexueller Paare.

Tut mir leid, aber regt mich gerade wahnsinnig auf das ganze Thema. Schaue gleich mal bei Change.org ob es da schon Petitionen gibt.

Danke euch schon einmal! #herzlich

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Sehe ich absolut auch so.

Dringender Bedarf besteht auch bei den nur eingeschränkten Möglichkeiten zur Blasto-Kultur (jedenfalls nach üblicher Auslegung).

Kostenübernahme für Kryos, bei unverheirateten und gleichgeschlechtlichen Paaren etc.

Und Legalisierung von Eizellspende.

In Dänemark darf man die Embryonen nach dem Tod des Partners weiter verwenden.

LG Luthien mit ⭐⭐⭐🤰 8+4

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Sehe ich auch absolut so. Da gehört sehr viel geändert.

Luthien, weißt du, wie das in Dänemark geregelt ist, wenn die Frau stirbt? Also, was für ein Recht an den vorhandenen Embryonen hat ein Mann dann noch. Könnte er eine Leihmutter den Embryo austragen lassen? Wie alles was mit Reproduktionsmedizin zu tun hat, ist das natürlich eine ethisch hochkomplexe Frage und mich würde interessieren wie da die Lage in Dk ist. Für eine Frau, deren Mann verstarb, ist es da sicher nochmal einen Tick leichter, da sie selbst das Kind austragen kann.


Unfruchtbarkeit sollte auch endlich als Krankheit anerkannt und die Kosten komplett übernommen werden.
Mir schlackern manchmal die Ohren, wenn ich höre, was so alles von der Kasse bezuschusst oder übernommen wird, aber derweil Kiwu-Behandlungen Menschen um sämtliche Ersparnisse bringen, weil die drei, sowieso ja nur zum Teil übernommenen, Versuche einfach nicht ausreichen.
(Meine Lieblingsaussage zu dem Thema habe ich mal aufgeschnappt: "Wenn man sich das nicht leisten kann, wie will man sich dann ein Kind leisten?" --- Äh, tausende € allein in die Empfängnis stecken zu müssen ist ja total das selbe wie über Jahre dieses Geld in die Kindheit und Ausbildung eines Kindes zu investieren. #augen#klatsch #Ironieoff)

Davon, dass man in Dtl verheiratet (und heterosexuell) sein muss, um Zuschüsse zu bekommen, will ich jetzt mal gar nicht anfangen... #augen

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Stimme dir total zu. Wenn ich das richtig verstanden habe, möchte der Bund schon mal 25% beisteuern, aber das dauert noch etwas.

Deutschland kann sich nicht gerade über zu viele Kinder beschweren, da ist es schon erstaunlich, dass man noch so viel zuzahlen muss.

Ich bin zwar trotzdem dankbar, dass die KK überhaupt etwas zahlt (sind ja schließlich brav verheiratet...*lach*), aber es sind immer noch hohe Kosten, wenn man im Schnitt von 4 Versuchen ausgeht. Und das obwohl ich wie eine Irre Preise vergleiche und sage und schreibe knapp 35%-40% der Medi-Kosten einspare, weil ich die Medikamente jetzt in Eupen holen werde. Selbst die Ovitrelle kostet in NL statt 55€ nur 24€ #schock.

Im Koalitionsvertrag steht u.a.:

"Das Samenspenderregister wollen wir auch für bisherige Fälle, private Samenspenden und Embryonenspenden öffnen"

"Wir wollen ungewollt Kinderlose besser unterstützen. Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren. Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik werden übernommen. Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind und lassen den „elektiven Single Embryo Transfer“ zu. "

Das lässt zumindest etwas hoffen.

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Ich denke die Regelung hängt damit zusammen dass man im Todesfall, dann nicht mehr sein Einverständnis geben kann zum Embryotransfer und er dadurch nicht möglich wäre.
Finde sie grundsätzlich nicht schlecht. Hat sicherlich seine Daseinsberechtigung 🤷‍♀️
Viele andere Gesetzte in den Bereich finde ich aber auch sehr überarbeitungswürdig

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Geht in anderen Ländern anders, das Einverständnis wird dort vorher abgefragt.

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Ich würde gerne gemeinsam mit meinem Mann eine abweichende Regelung treffen, die dann allen gesetzlichen Regelungen übergeordnet ist. Wie bei einem Testament.

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Ich verstehe das Embryonenschutzgesetz an vielen Ecken und Enden nicht... Dinge wie nur x Blastozellen erzeugen etc. So ein veralteter Schwachsinn.

...diese Todesfallklausel hingegen kann ich irgendwie nachvollziehen.

Man stelle sich mal eben vor, ein kerngesundes Paar hat Kinderwunsch, hat vielleicht auch schon völlig unkompliziert auf natürlichem Wege Kinder bekommen. Dann stirbt einer. Dann hat sich der weitere Kinderwunsch mit diesem Partner erledigt. Was will man machen? Samenraub am Toten? Was bei Eizellen der Frau ja nicht mal möglich wäre... Bis dass der Tod uns scheidet...

Das heißt, Kinderwunschpaare in Behandlung hätten hier plötzlich einen Vorteil... Da sie sich, fast wie vom verstorbenen Haustier mancherorts, quasi einen Klon ziehen könnten... (ja, es wäre kein Klon, sondern Nachwuchs, ich weiß).

Ich könnte mir vorstellen, dass es mal wieder den einen oder anderen Irren geben würde, der à la Frankenstein ohne medizinischen Bedarf Embryos einfrieren würde, um im Ernstfall den Partner nochmal nachzüchten zu können... Höchstgradig ungesund für eine Gesellschaft, finde ich.

Ich verstehe deinen Standpunkt. Wir haben es alle hart genug, und ich wäre AM ENDE, wenn ich ohne ein Kind von meinem Mann bleiben müsste... Aber sein Tod wäre nun mal - leider - der Schlussstrich unter unseren gemeinsamen Kinderwunsch.

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Wenn der Partner der Verwendung der Embryonen nach seinem Tod zugestimmt hat, ist es kein Samenraub, sondern die Erfüllung seines Willens. Schlecht für die Gesellschaft wäre maximal, dass auf diese Art ein vaterloses Kind entsteht, aber dieses Argument lassen wir bei Single-Müttern (zum Glück) nicht mehr gelten. Ansonsten wüsste ich nicht, was an einem aus dieser Konstellation entstandenen Kind schlechter oder “kloniger” sein soll, als an einem beliebigen anderen Kind. Oder provokant gefragt: Warum wird ein Embryo in dem Moment weniger lebenswert, in dem sein Erzeuger verstirbt?

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Ich fände den Gedanken auch eher tröstlich, dass es die Möglichkeit gibt, noch ein Kind des verstorbenen Partners austragen zu können.

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Also unsere Kiwu-Klinik hat diesen Punkt auch abgefragt. Aber wir konnten entscheiden, ob sie im Todesfall trotzdem transferiert werden dürfe und haben uns dafür entschieden.
Wir sind zwei Frauen, Selbstzahler und auch sehr frustriert von der Gesetzeslage. Vor allem da unser Wunschkind das mehr als 15.000€ gekostet hat auch noch von meiner Frau in einer sehr demütigenden Verfahren adoptiert werden muss…
Liebe Grüße Sonja 🤰🏻 6+6

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Da kann ich auch nur zustimmen. Wir sind auch ein Frauenpaar und konnten da selbst entscheiden. Bei den Kosten und der Gesetzeslage schließe ich mich ebenfalls an 😩

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Ah interessant, dann geht das also grundsätzlich. Hast du zufällig irgendwo noch den Wortlaut oder steht da irgendwo ein § auf den man verweisen könnte?

Tut mir echt leid, dass ihr so hohe Kosten hattet und dann sogar noch die Adoption machen müsst.

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Wie wäre es denn, wenn ein Samenspender verstirbt, bevor der Samen genutzt wurde? Würde man davon überhaupt erfahren?🤔 🤷‍♀️

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Gute Frage, ich glaube nicht, dass man das erfahren würde…