arbeitslos - ElternZEIT beantragen? Wo?

Ich bin arbeitslos und beziehe bis zum Beginn des MuSchu ALG 1. Nach der Geburt möchte ich 1 Jahr Elterngeld beziehen und zuhause bleiben.

Wie verhält sich das jetzt mit der Elternzeit wenn mein AG ja quasi die Arbeitsagentur ist? Einen anderen AG hab ich ja nicht. Muss ich trotzdem Elternzeit beantragen - wegen Rente oder so...??? Wenn ja wie und wo? #kratz

Meine freundliche Sachbearbeiterin beim AA hatte leider einfach gar keine Antwort auf diese Frage.... :-[ ich soll halt einfach mal zuhause bleiben und mich für meinen restanspruch wieder arbeitslos melden wenn ich wieder arbeiten will.

Weiss jemand Rat?
Gerne mit Hinweis auf eine verlässliche Quelle (Paragraph?). Wen/Wo könnte ich heirzu sonst noch Infos kriegen?

Danke für eure Hilfe
Lenilou

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hi --

dir wird von der Rentenversicherungsanstalt 3 Jahre Erziehungszeit angerechnet, -- das kannst du überprüfen lassen, indem du da anrufst bzw. sicherstellen, dass dir das auch angerechnet wird.

sonst musst du nirgendwo Elternzeit beantragen und tatsächlich nur melden "wenn du wieder zur verfügung stehst" bzw. dich eben neu arbeitslos melden, wenn das jahr um ist, um entweder vermittelt zu werden oder anspruch auf Leistungen zu erwerben.

#winke Tanja

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Wenn du arbeitslos bist, hast du keinen Anspruch auf Elternzeit, logischer Weise kannst du auch keine anmelden!

ich soll halt einfach mal zuhause bleiben und mich für meinen restanspruch wieder arbeitslos melden wenn ich wieder arbeiten will.

Genau das ist richtig, nur das du dich cniht mehr für den Restanspruch wieder arbeitslos melden musst, sondern das allein durch eine Jahr Elternzeit (und ja 42 Tage Mutterschutz) schon fast 7 Monate ALGI Anspruch entsteht.
Bleibst du also länger zuhause, dann hast du auch wieder den vollen Anspruch auf ALGI!

Grundlage dazu sind das BEEG, was nur AN Elternzeit gestattet und die INfoblätter der Agentur für Arbeit.

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oha?
ich habe anspruch auf ALG "nur" weil ich Babyzeit nehme? hab ich das richtig verstanden? ok, ich fände das gerechtfertigt, aber wusste es eben nicht. gilt das auch, wenn man aus der arbeitslosigkeit heraus in die babyzeit startet?

bis zum MuSchu habe ich 2 monate in Anspruch genommen. das heisst, ich würde dann nach der babyzeit wieder volle 12 monate in anspruch nehmen können, richtig?

danke!

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Ja, du hast Anapruch aufgrund der Kindererziehung. Und ja, der entsteht, wenn du Leistungen wie ALGI beziehst oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist beim Beginn des Mutterschutzes.

Wieviele es dann nach der Babyzeit sind, das ist eben fraglich. MIr wurde neulich erklärt, sobald ich neuen Anspruch erwerbe entfällt die Zeit davor (was ja hier weniger wäre und daher nicht richtig sein kann).

Ich hätte das ähnlich verstanden wie du, aber darüber war leider noch niemand in der Lage wirklich ordentliche Auskunft zu geben.

Schon gar nicht die Beraterin (dazu möchte ich ihnen nichts falsches sagen, deshalb sage ich gar nichts) und die Leistungsabteilung scheinbar auch nicht!

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Also das Elterngeld wird dir voll angerechnet.....und du musst zur elterngeld stelle gehen ....DIE ARGE SAGT AUCH DU MUSST ZUR ELTERNGELD STELLE GEHEN UND ES BEANTRAGEN VOLL HIRNI

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Was geht denn hier ab?!?

Wie komsmt du denn auf die Arge?
Die war hier ja gar nciht im Gespräch und hat doch damit auch überhaupt nichts zu tun!

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nur zur klärung: mir ging es hier um elternZEIT, nicht elternGELD. Das wird ja gern mal durcheinandergewürfelt, obwohl es rein gar nix miteinander zu tun hat.

während meines elternGELDbezuges werde ich auch keine alg 1 beziehen - würde ich auch nicht kriegen, solange ich keinen kinderbetreuung nachweisen kann, die zwingend notwendig wäre um dem arbeitsmarkt zur verfügung zu stehen. und dann spielt es ja noch eine rolle für wieviel wochenstunden du ne betreuung nachweist. den entsprechenden bruchteil ALG 1 gibt es dann auch nur.

prinzipiell hast du recht, ALG 1 würde dem Elterngeld angerechnet (oder umgekehrt#kratz) wenn man beides gleichzeitig bezieht. und am ende bliebe wahrscheinlich nur noch der sockelbetrag von 300 EUR elterngeld übrig.

beantragt wird das ElternGELD soweit ich weiss aber doch bei der familienkasse? und das KINDERGELD wiederum wird beim arbeitsamt beantragt.

deutschland, deine bürokraten... #ole

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Hi,

zum Thema "Restanspruch" kann ich noch beisteuern, dass sich auch das ALGI ändern kann. Bei mir waren es immerhin 80EUR im Monat mehr. Mein alter Restanspruch waren noch 4 Monate; jetzt sind es noch 11 Monate. Hab mich richtig gefreut.

LG Andrea

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Kannst du uns auch verraten, wie das diese Monate mehr geworden sind, also wie das berechnet wurde?

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das will ich auch wissen :)
wahrscheinlich rechnen die für die zeit ein geschätztes gehalt, das du hättest verdienen können und nehmen davon die 67%?

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