Muster Elternzeitantrag

Hallo Mädels,

ich beschäftige mich heute mit Formularen etc, damit ich nicht alles auf einmal machen muss, sondern nach der Geburt nur noch die Geb.-Urkunde kopieren muss und die ganzen Unterlagen abschicken kann.

Nun sitze ich über dem Antrag auf Elternzeit. Ich möchte Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz nehmen (2 Jahre).

Errechneter ET ist der 12.12.2011, Mutterschutz beginnt also 6 Wochen davor, wäre der 31.10.2011 und geht bis 8 Wochen nach der Geburt, was der 14.02.2012 wäre! Richtig???

Hab eben gelesen, dass wenn die Elternzeit im Anschluss an den MuSchu genommen wird, endet die Elternzeit mit Vollendung des 2. Lebensjahr des Kindes! (laut BMFSFJ)

Hier nun mein vorbereitetes Schreiben für meinen AG:


Antrag auf Elternzeit


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes Elisa Fritze, voraussichtliches Geburtsdatum 12.12.2011.

Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist beantrage ich hiermit die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist vom 14.02.2012 – 12.12.2013 (22 Monate).

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, blabla


Vielleicht könnt ihr mir einfach mal schreiben, ob das alles so stimmt und ich das so lassen kann? Wäre super!

LG, Cherry & Krümelin inside (27. SSW)

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eigentlich reicht man die Elternzeit innerh einer Woche ein nach Entbindung! Dann hat man auch das genaue Datum wann man wieder kommt

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ich komme halt nicht wieder, das ist das problem :-)

wir ziehen 350km weit weg und ich muss vor ende der elternzeit quasi kündigen, wollte mir vorher schon einen 400 € Job suchen.

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Hallo!

Der Antrag muss 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim AG sein.
Also im Normalfall hast Du die Woche nach der Entbindung Zeit....es sei denn, Du hast 12 Wochen MuSchu.

Wenn Du Dir einen 400,00 Eur-Job suchst, brauchst Du im Normalfall die Zustimmung des AG. Du bist ja da quasi noch in einem Beschäftigungsverhältnis.


Kündigen kannst Du immer nur zum Monatsende....es sei denn, im Arbeitsvertrag steht etwas anderes.
Außerdem musst Du bedenken, dass Du während des Mutterschutzes noch Urlaubsansprüche ansammelst. Wenn Du nicht wiederkommst, kannst Du Dir diese zumindest auszahlen lassen.

Und: Kündigen kannst Du noch immer.
Ich würde mir die Option auf eine Rückkehr nicht sofort nach der Entbindung verbauen.
Den AG geht das ja erstmal nicht die Welt an (ne aktuelle Anschrift wäre nett), aber er muss ja nicht sofort wissen, dass Du nicht vor hast wieder zurück zu gehen.

Liebe Grüße

Bini