Elternzeit und Eltern-Teilzeit ???

#winke ihr Lieben,

ich weiß, dass ihr vielleicht diese Frage schon des öfteren gestellt bekommen habt aber so wirklich klar wird mir das mit der Eltern bzw. Eltern-Teilzeit nicht.

Mir stehen ja 3 volle Jahre Elternzeit. Die kann ich ja beliebig aufsplitten und eventuell mit meinem Partner splitten. Ich wollte eventuell ein halbes oder ein Jahr ganz daheim bleiben und dann nihct mehr als 30 Stunden die Woche also in Eltern-Teilzeit gehen. Muss ich die Zeit, die ich Eltern-Teilzeit nehme dann auch beantragen und wird mir die Zeit dann voll angerechnet auf die 3 Jahre?

Eventuell auch mit einem Beispiel :-) #hicks

Ich danke Euch und noch einmal #sorry

LG maus und Bauchmaus #verliebt

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Laut dem § 16 BEEG musst Du bei Deinem Arbeitgeber für die ersten 2 Jahre zumindest bescheid geben bzw. beantragen wie lange Du in Elternzeit gehst.

Ich werde das so machen, dass ich erstmal sage, ich plane 2 Jahre Elternzeit, aber nach 1 Jahr bereits mit Teilzeit wiederzubeginnen. In welchem Umfang die Teilzeittätigkeit ist, werde ich später konkretisieren. Aber so weiß er erstmal bescheid.

Sofern ich früher oder doch später erst wieder anfangen möchte zu arbeiten, muss der Arbeitgeber da zustimmen. Aber das sollte alles im möglichen Rahmen zu klären sein.

Wenn Du aber von vornherein weißt, dass du 3 Jahre wegbleibst, kannst Du das auch so sagen bzw beantragen. Elterngeld jedenfalls steht dir ja eh nur innerhalb der ersten 12 Monate zu, ob du danach noch zu Hause bleibst oder nicht.
Und wenn Du dann während dieser Zeit schon mit Teilzeit anfangen würdest, müsste das dein Arbeitgeber und Du melden, damit dies beim Elterngeld angerechnet wird.

Hoffe, das hilft dir und war verständlich;-)

LG Christin

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ich glaube du bringst elternzeit und elterngeld ein bischen durcheinander.

ihr beide habt jeweils anrecht auf 3 jahre elternzeit aber zusammen höchstens auf 14 monate elterngeld wobei dein Mutterschutz da mit rein fällt und dein Partner min 2 Monate nehmen müsste. elterngeld gibt es nur wenn man auch elternzeit hat und kann theoretisch auf 2 Jahre gesplittet werden.

elternzeit beantragt man immer beim AG und muss da die ersten beiden Jahre schonmal planen... das dritte jahr kann auch später genommen werden. innerhalb der elternzeit kann bis zu 30h/woche gearbeitet werden (was bei gleichzeitigem bezug von eltergeld aber angerechnet wird').

meine empfehlung: bleib ein ganzes jahr zu hause... beantrage aber 2 oder sogar 3 Jahre EZ beim AG unter der Voraussetzung, dass sie dir einen teilzeitvertrag während des 2. und 3. 'Jahres EZ zusichern. somit bleibt dein vertrag unangetastet.

LG Jey mit Kim auf dem Arm, deshalb so schlampig getippt

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Ah okay jetzt habe ich es verstanden...

Danke...

Das Problem ist, dass ich derzeit noch in der Ausbildung bin und daher nicht so viel verpassen darf bzw. möchte. Deshalb wollte ich eventuell nur ein halbes Jahr komplett daheim bleiben und dann in Teilzeit weitermachen. Zudem wurde dieses Jahr beschlossen, dass mein Arbeitgeber monatlich bis zu 500€ für die Kinderbetreuung (Kinderkrippe oder Tagesmutter) erstattet und mir somit Kind ( Baby) und Ausbildung ermöglicht. Das gilt aber nur für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes.

LG maus und Babygirl #verliebt

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Ich persönlich denke mir halt, dass im ersten Jahr so viel passiert. Die Kleinen entwickeln sich soooo schnell und da würde man schon viel verpassen.
Meine Kleine ist erst 10 Wochen alt, aber allein in der Zeit ist schon so viel passiert was ich nicht missen möchte. Von daher kommt es für mcih nicht in Frage, vor ihrem 1. Geburtstag wieder arbeiten zu gehen.

Mit der Ausbildung ist es natürlich so eine Sache... da wäre es zu überlegen. Finanziell wird das bei dir dann aber wahrscheinlich kaum was bringen wieder arbeiten zu gehen.
Mein Chef hatte es in seiner EZ so gemacht, dass er 30h/Woche arbeiten war... Elterngeld hat er da kaum was bekommen und die Arbeit war die gleiche, nur halt in 4 anstatt 5 Tagen in der Woche zu bewältigen. Er hat ganz klar davon abgeraten aus finanziellen Gründen während der Elterngeldmonate arbeiten zu gehen.

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"Die kann ich ja beliebig aufsplitten und eventuell mit meinem Partner splitten."
Wieso solltest du das, jeder von euch hat 3 jahre!

Du arbeitest ja dann Teilzeit in Elternzeit und musst dies natürlich mit anmelden. Für 2 Jahre musst du dich festlegen!