Wann sollte ich bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen?

Mein Mutterschutz beginnt am 5.4.2012 und endet am 12.07.2012 (falls Josefin sich an den ET 17.5.2012 halten würde) :-)

Möchte direkt nahtlos in Elternzeit sein für 24 Monate dann.

1. Wann muss ich meinem Arbeitgeber das schriftlich einreichen?

2. Am besten per Einschreiben Rückschein oder?

3. Müssen die das bewilligen das ich direkt in Elternzeit bin für 24 Monate oder können die da gegen-schießen? (seitdem ich das BV habe sind sie nicht gut auf mich zurecht, obwohl ich jahrelange Mitarbeiterin dort bin)

4. Bin ich dann direkt noch im Kündigungsschutz oder?

Bin derzeit nämlich schon im Beschäftigungsverbot (FA wegen Risiko-SS)

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Hi,

dein Mutterschutz beginnt immer sechs Wochen vor errechnetem Geburtstermin. Egal ob sich deine Kleine an den ET hält oder nicht. Falls sie vorher kommt werden diese Tage nach der Geburt angehängt. Du hast also immer 14 Wochen Mutterschutz. Eine Woche nach der Entbindung musst du die Elternzeit beim AG einreichen. Ich mache so etwas immer per Einschreiben - sicher ist sicher. Du hast einen Rechtsanspruch auf drei Jahre Elternzeit (die würde ich an deiner Stelle wenn möglich auch nehmen, dazu gleich). Sie können da also nichts dagegen machen (wobei manche AG's ja vor nichts zurückschrecken, rechtlich gesehen bist du aber auf der absolut sicheren Seite). Kündigungsschutz hast du bis Ende der Elternzeit.

Weißt du, dass du unter bestimmten Voraussetzungen auch während der Elternzeit bis zu 30 Std/Woche arbeiten kannst? Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst würde ich unbedingt 3 Jahre Elternzeit beantragen und im Antrag dann eben reinschreiben, dass du nach 24 Monaten während der EZ mit X Wochenstunden arbeiten möchtest. In diesem dritten Jahr hättest du dann weiterhin Kündigungsschutz was bei deinem momentanen Verhältnis zum AG wohl nicht das Schlechteste wäre. So hättest du ein Jahr Zeit damit sich die Wogen wieder glätten während du deinen Job erledigst.

Elterngeld und Elternzeit haben übrigens nichts miteinander zu tun. Du kannst also drei Jahre EZ nehmen und dir 12 oder 24 Monate EG auszahlen lassen.

Liebe Grüße
Ina #winke

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Hab jetzt mal ne Frage (nur interessehalber - ich bin Beamtin und kann eh nicht gekündigt werden):
Wie ist es denn, wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat? Kann der dann in der Elternteilzeit auslaufen? Vermutlich schon, oder?

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Hi,

ja, kann er. Allerdings ist auch das nicht ganz so leicht für den AG wie ich eigentlich dachte. Bei mir war es nämlich so. Ich habe wenige Monate vor der SS einen neuen Job angefangen der vorerst auf ein Jahr befristet war (wie ja jetzt eigentlich fast immer üblich). Sie haben ihn erst verlängert und dann während der EZ unbefristet. Habe dann erfahren, dass sie sonst die Verträge aller anderen Mitarbeiter die sie zeitgleich oder nach mir eingestellt haben auch hätten auslaufen lassen müssen (was für ein Satz #rofl). Denn nur die Tatsache, dass der MA in EZ ist reicht wohl vor Gericht nicht aus. Es gibt da offenbar ganz viele Urteile in denen sich solche Mitarbeiter erfolgreich wieder ins Unternehmen eingeklagt haben.

Liebe Grüße
Ina #winke

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guten Morgen,

schau mal:

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html

Das ist die gesetzliche Regelung dazu. Du musst sie spätestens 7 wochen vor Beginn beantragen, Dein AG kann nix dagegen machen;-)

Ich hatte auch schon früh ein BV und habe dann 2 Jahre Elternzeit an den Mutterschutz gehängt, kein Problem.

LG Daggi

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Zu 1. Elternzeit musst du in den ersten 2 Wochen nach der Geburt beantragen. Früher geht nicht.

Zu den anderen Fragen kann ich nichts sicher sagen.

LG Neelacat (38 + 1)

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Nicht in den ersten zwei Wochen, sondern in der ersten Woche!

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1. eine Woche nach Entbindung, schriftlich
2. Kannst du machen ODER eben eine Antwortschreiben anfordern mit der Bestätigung
3.Wenn dein Kind sonst draußen vor der Tür steht , wenn du arbeitest, da du keine KiGa Platz hast, dann steht es dir zu zum Wohle des Kindes nicht arbeiten zu gehen u weiter EZ nehmen , bis zu 3 Jahre!Du bekommst allerdings EG nur 2 Jahre

im Internet steht alles

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Hi,

"2. Kannst du machen ODER eben eine Antwortschreiben anfordern mit der Bestätigung"

Ob das alleine reicht ist halt fraglich. Denn du als AN hast Fristen einzuhalten. Will der AG dir nicht unbedingt das Beste (und so klingt es bei der TE) ist das der erste Punkt an dem er ansetzen kann. Schickt man das per Einschreiben kann man definitiv belegen, dass der Antrag rechtzeitig beim AG eingegangen ist. Und das würde ich immer machen. Eine Bestätigung anfordern übrigens auch - aber eben zusätzlich.

Liebe Grüße
Ina #winke

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am besten beides. Kommt einfach auf den AG an
#winke

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Elternzeitbescheid MUSS 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes dem Arbeitgeber vorliegen - also bis 1 Woche nach der Geburt!

Dazu reicht ein formloses Schreiben

Ablehnen kann dein AG die Elternzeit nicht, da sie gesetzlich geregelt ist! Und du bist weiterhin im Kündigungsschutz!
Sollest du einen befristeten Vertrag haben, läuft dieser still aus (wird wohl kein AG verlängern!)

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Hi,

doch, mein AG hat ihn sogar zweimal verlängert bzw dann unbefristet während der SS und Elternzeit. Ganz so leicht ist es anscheinend auch nicht den befristeten Vertrag einfach so auslaufen zu lassen (habe ich weiter oben geschrieben). Da haben sich schon viele Mütter erfolgreich zurück in die Firmen geklagt...

Liebe Grüße
Ina #winke

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Das hast du einen netten Chef ;O)
Ist ja umso besser für dich#winke

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Bis 24.5. musst du dem AG die am am 13.7. beginnende Elternzeit mitteilen.

Ob mit Einschreiben/Rückschein, das muss jeder selber wissen, ich habe es bisher immer per Fax gemacht, dann war ich fristgerecht und habe es schriftlich bestätigen lassen.

Die werden nicht befragt, sie können es nur zur Kenntnis nehmen, kündbar bist du erst am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit und da solltest du dir auch überlegen, wenn du nicht Vollzeit arbeiten willst, ob du das 3. Jahr noch ranhängst und dann nicht kündbar bist.

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So ein Unsinn...

Die Elternzeit muss sieben Wochen vor ihrem Beginn eingereicht werden - das ist sieben Wochen vor Ende des Mutterschutzes und somit eine Woche nach der Geburt. Man kann ja schlecht eine EZ bis zum z.B. zweiten Geburtstag beantragen wenn man das Geburtsdatum nicht kennt. Man kann vorher eine Vorankündigung schicken wenn man lustig ist - mehr aber auch nicht.

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Könntest du dir bitte mal die Daten angucken, ncihts anderes habe ich geschrieben!
Also deine Antwort ist Unsinn!