Frage zum neuen Elterngeldantrag

Hallo,

ich bin gerade dabei den Elterngeldantrag auszufüllen und alles schonmal soweit vorzubereiten. Nun soll ich noch eine Anlage ausfüllen bzgl. Einkünfte. Ich bin ein ganz normaler Arbeitnehmer, also bin ich Nichtselbstständig,.. aber welche Anlage muss ich denn nun nehmen?

- NUR Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit oder
- Gewinneinkünfte UND Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit?

Was meinen die mit Gewinneinkünften? Könnt ihr mir da weiter helfen?

Dann noch eine Frage:
Am Anfang muss man ja gleich den Partner mit ausfüllen und ob der auch Elterngeld beantragt und falls ja für welche Monate. Nun möchte mein Mann nach mir für zwei Monate in Elternzeit gehen. Müssen wir das nochmal gesondert beantragen wenn es soweit ist oder ist das in dem Antrag gleich mit dabei? Falls ja, muss ich doch für ihn auch die oben genannte Anlage mit ausfüllen, oder?

Fragen über Fragen,... Ich hoffe ihr könnt mir helfen,...

Danke schonmal!

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Hallo!

Gewinneinkünfte sind z.B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Oder Einnahmen aus Geldanlagen.

Bei uns ist der Antrag jetzt ja schon ein Weilchen her, aber wir mussten beide gesondert die Anträge stellen.
Haben das aber dennoch in einer Rutsche gemacht.

Bini

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hallo.
hast du denn irgendwelche "gewinne" ? ich denke damit sind zinsen gemeint, oder gewinne aus aktien..usw

du brauchst eigentlich nur den normalen, also mit den einnahmen. in welchen bundesland wohnst du denn? in bawü zb muss der ag dieses blatt ausfüllen, und die füllen es auch erst aus wenn du im mutterschutz bist (also meine haben es davor noch nicht ausgefüllt).

und zu deniem partner, da gilt das gleiche, ich glaube nicht dass du es gesondert machen müsst, sonst wäre ja die spalte für den partner unnötig.

lg und alles gute
babyboom

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NUr EInkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit und ja, für den Partner das gleiche ausfüllen.