Wie wird das Elterngeldberechnet, wenn man während der SS im Bv ist....?

Hallo

meine frage steht bereits oben...
Wie sieht das aus ich bin seit der 10ssw im BV
Et. Ist im Dezember.

Bekomme mein volles Gehalt voll weiter gezahlt.
Habe aber zum 1.4 runtergestuft

Gehabt....von davor 80% auf 50%
also wäre es jetzt so das das elterngrld vor dem BV berechnet wird würde ich natürlich auch mehr bekommen....
Aber stimmt diese Regelung?

Lg mili 23 ssw

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Das Elterngeld berechnet sich immer aus den letzten 12 Monaten vor dem Mutterschutz. Also natürlich auch aus dem Gehalt was du während der Zeit im BV bekommst.

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Genau so ist es. Darf ich mal fragen, warum du in nem BV stunden reduzierst? War das vorab vertraglich festgelegt?

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Ja genau

Wir haben im märz entschieden das ich ab 1.4 den bereich wechsel...
Und da ich schon zwei kids hab war es mir zuviel...
Das ich dann mitte April positiv teste hätte ich auch nicht gedacht....
Das bv lief dann ab ca Juni.

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Na das nenn ich mal dumm gelaufen. :-(

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Das Elterngeld wird aus dem durchschnitt der letzten 12 monate vor der geburt berechnet. Dein BV spielt da keine rolle. Ich hatte auch eins.

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So, jetzt muss ich mal Einspruch einlegen!
Das stimmt nicht so ganz was die anderen sagen!

Bei mir war es genauso.
Ich habe ein BV bekommen und ziemlich zum gleichen Zeitpunkt auch, durch Vertragsänderungen im Vorfällt, schlechter verdient.
Bei mir war es so das die Zeit des BV für die Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert wurde und sich das Elterngeld dann aus den letzten 12 Monaten vor dem BV berechnete. Dabei bin ich natürlich deutlich besser weggekommen!

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Na das hört sich doch mal super an

Dann hoffe ich mal das es bei mir auch so läuft :-)

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Es kommt eben ganz drauf an, wann und wie die Vertragsänderung kam.

Die TE hat ihr BV erst nach der Vertragsänderung bekommen und auch freiwillig runtergestuft,

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Es wird an den letzten 12 Monaten berechnet!
Warum hast du denn runtergestuft #schock
lg

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Hast ja schon viele Antworten zum Thema bekommen!

Nur mal kurz als Info: wenn du ein BV aufgrund von Gefährdungen am Arbeitsplatz bekommen hast und nicht wegen eigener gesundheitlicher Aspekte, dann kannst du auch NACH der Schwangerschaft bzw. dem Mutterschutz ein BV bekommen, wenn du stillst. Dann hast du mit Elterngeld gar nichts am Hut und es gibt noch mal ein Schippchen mehr Geld. Das wissen viele nicht! Ich fand´s ziemlich entscheidend, denn bei mir hat es immerhin über 30 % meines Ausgangsgehaltes ausgemacht..!

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Ich hatte das auch überlegt. Aber hier fehlt ja dann der Kündigungsschutz, den man während der Schwangerschaft bzw. der Elternzeit hat.