Kind unterwegs aber nicht verheiratet in CH

Hallo zusammen #winke
Wie oben schon geschrieben bin ich schwanger und wohne mit meinem Freund in der Schweiz. Wir kommen beide ursprünglich aus Deutschland. Jetzt tun sich so einige Fragen auf und wir haben nicht so richtig Ahnung deshalb hoffe ich hier auf diesem Weg ein paar Antworten zu finden von Leuten die in der gleichen Situation waren #kratz
Kann das Kind den Nachnamen von meinem Freund annehmen, wenn wir unsere Partnerschaft eintragen lassen? Wir wollen erst später heiraten, und stimmt das das er das Kind dann adoptieren muss? Was muss ich noch beachten wenn wir nicht verheiratet sind? ist es notwendig die Partnerschaft eintragen zu lassen?

Vielen Dank für eure Antworten und noch einen schönen Tag :-)

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Hallo,
hier in Dtl. kann man als unverheiratets Paar vor der Entbindung zum Jugenamt gehen und die Vaterschaft bestätigen lassen und ebenso das Sorgerecht teilen. Eine Patnerschaft müsst ihr nicht eintragen lasse.
Die Nachnameswahl ist dann euch überlassen, hier heißen viele Kinder nach dem Papa.
Adoptieren muss man sein leibliches Kind nicht, ist ja mit Vaterschaftsanerkennung schon seins????.
Wie das allerdings in der Schweiz ist weiß ich nicht.
Liebe Grüße

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Na das das in Deutschland so ist weis ich aber meine Frage war ja, wie es in der Schweiz ist, aber danke dir trotzdem ;-)

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Hi,
ich weiß nicht wie das in der Schweiz ist. Wir leben in Deutschland und waren bei der Geburt unserer ersten Tochter such nicht verheiratet. Wir sind vor der Geburt zum Standesamt gegangen, dort hat er die Vaterschaft anerkannt. Somit stand er dann auch als Vater in der Geburtsurkunde. Sonst hätte dort unbekannt gestanden, dass wollte ich nicht. Nach der Entbindung Haben wir im Krankenhaus Formulare zur Namensgebung bekommen. Die wurden ausgefüllt. Dort kann man den Nachnamen wählen (also ob den von Mama oder Papa). Das Sorgerecht lag zu dieser Zeit allein bei mir, wir hätten es aber ganz leicjt beim Jugendamt teilen können. Zwei jahre später haben wir geheiratet und die große hat automatisch Papas Namen bekommen (quasi mit mir zusammen). Mit Heirat war dann auch das Sorgerecht geteilt. Und nein, er musste sie nicht extra adoptieren.

Vlg und alles liebe für euch.

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http://www.swissmom.ch/familie/geld-recht-und-beruf/namensrecht-familienrecht-erbrecht/unverheiratete-eltern/

http://www.babycenter.de/a28488/namensrecht-für-nachnamen-in-der-schweiz

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Der letzte Link wurde nicht richtig kopiert: http://www.babycenter.de/a28488/namensrecht-für-nachnamen-in-der-schweiz

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Ich geb's auf. Es liegt an Urbia #aerger

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Bekannte haben extra geheiratet, da in der Schweiz wohl das Problem ist sollte dir als Mutter was passieren bekommt er das Kind nicht auch wenn er der Vater ist. So wurde es ihnen damals gesagt

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Ich denke als erstes sollte geklärt sein, welche Staatsbürgerschaft das Kind dann hat und entsprechendes Recht gilt dann auch. Ist Dein Freund auch Deutscher, solltest Du Dich ans zuständige Konsulat/Botschaft wenden, da wirst Du das Kind ja dann vermutlich auch anmelden müssen, ist Dein Freund Schweizer müßt Ihr klären, was alles möglich ist doppelte Staatsbürgerschaft bis zur Volljährigkeit???

LG Mieze