Berufsverbot , wer zahlt ?

Hallo miteinander,

ich hoffe dass mich hier vielleicht jemand weiterhelfen kann. Mein Fall ist nämlich etwas komplizierter.
Ich bin seit einem Monat schwanger und bin derzeit noch in der Ausbildung in einer Krippe. Ich habe aber schon meinen unbefristeten Arbeitsvertrag ab dem 1. August unterschrieben. Ab dort sollte ich in einer anderen Krippe arbeiten was natürlich aufgrund der Schwangerschaft dann schwierig ist.
Es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen dass ich direkt in das Berufsverbot geschickt werde, da mein Träger das so macht..
Nun habe ich die Sorge dass ich sehr wenig Geld bekomme, rechnet man nun die ersten drei Monate ab August als Berufsverbot Geld oder rechnet man tatsächlich noch das Geld von meiner Ausbildung, da ich ja in der Ausbildung schwanger geworden bin.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen …
Liebe Grüße

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Es gibt ganz bestimmt kein Berufsverbot wegen einer Schwangerschaft - das würde ja bedeuten, dass du nie wieder in deinem Beruf arbeiten dürftest - wenn dein Träger das so handhabt würde dass Baer eventuell den Personalmangel erklären.

Du meinst sicher Beschäftigungsverbot. Da du bereits Schwanger bist, gehörst du ja auch schon vor August ins Beschäftigungsverbot - daher bekommst du dann auch dein aktuelles Gehalt weiter nach meinem Wissen.

Wenn andere mehr wissen dürfen sie mich gerne korrigieren.

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Ein Berufsverbot ist eine strafrechtliche Maßnahme, die bei einer rechtswidrigen Tat verhängt wird, wenn dabei die beruflichen Pflichten grob verletzt oder der Beruf ausgenutzt wurde.

Du meinst wohl Beschäftigungsverbot.

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Hallo #winke

Solltest du ein Berufsverbot bekommen zahlt niemand. ;-)
Was du meinst heißt Beschäftigungsverbot, und ja: das ist ein himmelweiter Unterschied. Ein Berufsverbot bekommst du vom Gericht verhängt, wenn du was ausgefressen hast und man dich nicht mehr auf Kinder loslassen könnte ;-)
Zu deiner eigentlichen Frage:
Normalerweise ist es wohl so, dass du das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor Schwangerschaftseintritt bekommst - so habe ich das verstanden. Würde vermuten, dass du das bis zum 1.August bekommst. Da du nicht wegen Schwangerschaft benachteiligt werden darfst, vermute ich, dass du ab 1.August dann dein normales Gehalt bekommst.
ABER: keine Gewähr! Ich hoffe und denke, dass es noch andere Mädels hier gibt, die es dir genauer sagen können.

Wünsche dir alles gute und eine ruhige Schwangerschaft :-)

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Jep, stimmt genauso!

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Im Beschäftigungsverbot bekommst du dann ab August das Gehalt, welches du in deinem unbefristeten Arbeitsverhältnis erhalten würdest. Der Träger überweist es dir ganz normal auf dein Konto und holt sich das Geld dann von der Krankenkasse zurück.