gemeinsames sorgerecht für ledige Väter

Hallo,

wie ich gesehen habe ist am 19.05.2013 das neue Sorgerecht in Kraft, und wollte mich mal infomieren unter welchen voraussetzungen ich als Lediger Vater das gemeinsame sorgerecht beantragen kann wenn die Mutter nicht zustimmt beim Jugendamt?

und wieviele Pflichten habe ich dann beim sorgerecht, als nur beim Umgangsrecht?
für was kann ich haftbar gemacht werden?

und wann ist es gegen das Kindeswohl wenn ich das Sorgerecht beantrage?

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Hallo,

soweit ich informiert bin, kann das Gericht die Weigerung der Mutter einfach aushebeln und euch beiden das Sorgerecht zusprechen, auch wenn Mama das nicht will. DAS geht aber nur über das Gericht, nix mit Jugendamt.

Pflichten? Die Frage hast Du hoffentlich nicht ernst gemeint. Ich betrachte es eher als ein, wie sagt man......, Privileg die Sorge für einen kleinen Menschen tragen zu dürfen. Das es dem Kind gut geht, ihm an nichts mangelt, vor allem nicht an Liebe, Wärme etc.

Haftbar? Echt jetzt? Gut, Unterhalt, wäre da ein Ding was in Betracht käme. Aber seit wann übernimmt man für ein Baby die Haftung? Meine Denkweise mag nur die Meine sein, aber trotzdem. Ich glaube Du solltest da etwas konkreter formulieren.

Gegen das Kindeswohl wegen dem Sorgerecht? Nimmst Du Drogen? Bist Du kriminell? Bist Du gewalttätig? Da Du dich an ein Forum gewendet hast, "könnte" man meinen, keines davon.

proods

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Ich meine mit Pflichten, ob zb. wenn er was kaput macht, ob ich dafür haften muss?
die Mutter stellt mich halt so dar, weil ich eine Schwerbehinderung habe, Hirnschädigung bei Geburt, und weil meine reaktion nicht ganz so schnell ist, habe deswegen das Umgangsrecht bei Gericht eingeklagt, und habe erst seit ca. Mai 2013 Umgang mit meinem Kind, erst muss ich ja die Bindung aufbauen, aber bis wann sollte ich warten bis zum Sorgerecht Antrag? oder sollte ich überhaupt einen stellen?

kann mir das Familiengericht nur aufgrund der Schwerbehinderung, von Hinrschädigung wo ich seit Geburt habe und Lernbehinderung, wo eine Psychomotorische Entwicklungsstörung ist das Sorgerecht ablehnen? oder welche gründe müsse da sein das mir das Gericht es ablehnen kann?

Kann leider kein Unterhalt zahlen, weil ich keine Arbeit so finden kann und nur Hartz IV bekomme, ist es ein Grund um das Sorgerecht abzulehnen?

Nein, ich nehme keine Drogen, und auch nicht Kriminell, und auch nicht Gewalttätig.

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Phuuuuu, was soll man da sagen.

Schwerbehindert sollte man trotzdem Sorgeberechtigt sein dürfen. Das kann dir aber nur ein Anwalt sagen, oder ein Rechtspfleger.

Am besten wartest Du wohl noch mit dem Antrag. Stell dir vor wie die Mutter reagieren wird wenn Du das tust. Umgangsverweigerung wegen was weiß ich, gibt immer nen Grund, zumindest würde sie damit erst mal durchkommen, bis es auffällig wird.

Was mir wichtiger erscheint, baue erst mal zum Kind eine feste Bindung auf. Etwas, was man nicht mehr einfach so abtun kann. Dann erst beantrage das GSR. Das mag sich blöd anhören, aber ich meine, das ist für das Kind das Beste.

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Hallo,

wenn du das Sorgerecht mit der KM teilen würdest, hättest du Mitspracherecht bei Kindergarten- und Schulwahl, bei gesundheitlichen Fragen (also nicht unbedingt bei einem Schnupfen, aber doch bei OPs). Deine Unterschrift würde benötigt bei der Ausstellung eines Ausweises und auch bei der Eröffnung eines Kontos.

Wie ist dein Verhältnis zur Kindsmutter?

Der Vater meines Großen hat auch kein Sorgerecht - er wollte es nicht. Und eigentlich braucht er es auch nicht, da ich ihn von mir aus in alle wichtigen Dinge einbeziehe. Er wurde in die Wahl der weiterführenden Schule eingebunden, bekommt alle schulischen Ereignisse mitgeteilt, erhält Zeugniskopien. Größere medizinische Dinge gab es bisher nicht, aber sollte z.B. eine OP notwendig sein, würde er darüber informiert und würde in Entscheidungen einbezogen.

Du schreibst von deiner Behinderung - inwiefern beeinflusst sie dein Leben? Ich gehe davon aus, du führst ein eigenständiges Leben, triffst also auch im Alltag Entscheidungen? Dann sollte im Normalfall auch nichts gegen das gemeinsame Sorgerecht sprechen, denke ich.

Aber wie proods schon schrieb - vielleicht kann dir ein Anwalt oder Rechtspfleger besser raten als irgendwer hier im Forum.

LG, leviana

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Hallo,

eigentlich wieder gut zur Kindsmutter, nur das ich halt das Umgangsrecht einklagen musste, weil sie es freiwillig meinen sohn nicht sehen hätte lassen, habe ihn 6 Jahre lang nicht gesehen.

Ja Ich treffe meine Entscheidungen alle selber und kann es auch selber, nur das ich halt wegen der Behinderung nicht so eine Arbeit finde, wo ich deswegen auch keinen Unterhalt zahlen kann.

wie ist es eigentlich kann ich mit meinem Kind auch in die Kirche gehen wenn ich mit ihm Umgang habe? oder kann sie mir es untersagen? und kann ich dann nur wenn ich das Sorgerecht auch habe?

Und sie kann wenn ich das Sorgerecht habe nicht so Umziehen oder?

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Warum hat sie dich dein Kind so lange nicht sehen lassen? Gab es Gründe oder war es nur gekränkte Eitelkeit?

Während deines Umgangs kannst du mit dem Kind alles machen, wonach euch der Sinn steht, solange es das Kindeswohl nicht gefährdet. Ich geh mal davon aus, dass ein Kirchenbesuch nicht schaden wird.

Umziehen kann sie, solange sie im Besitz des alleinigen Aufenthaltsbestimmtungsrechts ist. Es gibt da eigentlich auch keine Umkreis-Grenze, innerhalb der sie sich bewegen darf.

Aber wie gesagt, ich würde mir an deiner Stelle Rat von jemandem holen, der sich damit auskennt.

LG, leviana

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