Steuerpfändung bei Gemeinsamer Veranlagung

Hallo,
da ich zur Kindgeburt nur wenig verdient habe, wurde mein Gehalt gepfändet. Das ganze ist bis heute so (Kind ist 20) und das gepfändete Geld geht mittlerweile direkt an die Tochter.

Damals mußte ich auch eine Abtretung der anfallenden Steuerrückzahlung unterschreiben. Also alles was ich an Steuern wiederbekomme, geht ebenfalls an die Gläubiger.

Letztes Jahr habe ich allerdings geheiratet und meine Frau verdient mehr als ich und hat ein Haus.
Jetzt habe ich Angst, dass wenn wir die nächste Steuererklärung zusammen machen und eine gemeinsame Veranlagung machen (oder wie das heißt), die Rückzahlung ebenfalls an die Tochter geht.

Hat da jemand Ahnung von, wie das da abläuft?

Vielen Dank

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Hallo, ich würde mich da an einen Steuerberater wenden. Oder das Jugendamt befragen. Das ist sehr juristisch, ich weiß nicht, ob du da im Forum eine richtige Antwort kriegst. Besser, den Fachmann fragen als auf eine vielleicht falsche Antwort aus dem Forum bauen.
Alles Gute

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Natürlich ist nur dein Anteil pfändbar. In so einem Fall wird die Erstattung anteilig aufgeteilt und nur dein Anteil ist dann weg.