Mutter lügt und verschweigt Geburt

Hallo liebe Väter,

Ich brauche dringend einen Rat was ich noch machen könnte...

Ich lebte mit der KM quasi in einer OnOff Beziehung mit sehr vielen tiefen.
Hinzu kamen anzeigen von ihr gegen mich, während wir noch zusammen waren, welche ich nur durch Zufall nach der Trennung herausgefunden habe.

Vor kurzem hat sie entbunden und mich nicht darüber unterrichtet, ihren Ex allerdings schon.
Die Vaterschaft ist noch ungeklärt.
Sie hat dem kleinen auch einen völlig anderen Namen gegeben, als wir uns ausgesucht haben.

Das ganze bzgl der Anzeigen liegt eine sogar schon bei der Staatsanwaltschaft, die anderen konnte ich schon bei der Polizei direkt widerlegen.
Die Polizei sieht aktuell eine Kindeswohlgefährdung und hat dies auch schon mehrfach ans Jugendamt gemeldet.

Die KM selbst verstrickt sich immer wieder in lügen und blockt alle Wahrheiten ab, was auch an ihrer diagnostiziertem Borderline liegen kann.

Und jetzt zu meinen Fragen, insofern ich der Vater bin:
- kann ich im Nachhinein noch den Vornamen ändern lassen? (Einmal wegen Mobbing und zum anderen weil ein ganz anderer ausgesucht wurde?)
- wie hoch stehen die Chancen auf ein Aufenthaltsbestimmungsrecht?
- darf sie mir so einfach die Geburt und den Kontakt als potenziellen Vater verwehren? (Der andere potenzielle Vater will vom Kind nichts wissen)

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Hallo

Nein, du kannst den Namen nicht ändern, auch wenn sich herausstellen sollte, das du der Vater bist. Ob vorher ein anderer ausgesucht wurde, ist egal.

Du hast kein Sorgerecht, nichts. Wenn du der Vater sein solltest, musst du das beim Ja "beantragen"

Sie muss dir auch nicht die Geburt mitteilen und kann dir auch den Kontakt verwehren.

Klärt erstmal, wer der Vater ist, offiziell. Den Test musst du dann zahlen.
Natürlich dann auch Unterhalt für sie und das Kind.

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Hi,

Es kann sein, das sich jetzt nicht ganz so neutral bin.
Es kann nicht sein, dass einfach willkürlich angezeigt wird, da spreche ich aus Erfahrung.
Mein ex bekommt nämlich auch nicht einfach so anzeigen, obwohl 5 Minuten bevor die Polizei angekommen ist fast meine Tür eingetreten wurde, weil sie ihn nicht auf frischer Tat ertappt haben und keine Spuren fanden. Daher kann ich mir kaum vorstellen, dass du einfach grundlos angezeigt wurdest.
Selbst bei meinem ex wurde noch keine Gefährdung für das Kind ausgesprochen, obwohl ich dieses Jahr noch im Gericht mit meinem ex saß, wegen Körperverletzung gegen mich. Und das hat alles nichts mit meiner kleinen zu tun, laut Jugendamt besteht also keine Gefährdung gegenüber meiner kleinen. Mein ex hat aktuell ein Näherungsverbot von der Polizeiwache ausgesprochen bekommen , für 10 Tage, mehr nicht.
Sorry, aber irgendwie kann an deiner Geschichte, in meinen Augen, was nicht stimmen.
ABER wenn die echt so stimmt, dann nehme dir einen Anwalt und lasse dich beraten, ich möchte Willkür in unserem Staat nicht ausschließen, das soll es ja nämlich auch geben, ganz bestimmt sogar.
Ich kenne ja auch Storys wo die Frauen es schaffen dem Vater das Kind zu verwehren, obwohl sie die Jenige ist, die einen an der marmel hat.
Aber bitte verstehe auch das ich das auf Grund meiner Erfahrung bezweifle.

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Kein Problem, ich verstehe dich da. Allerdings ist es tatsächlich so.

Vor kurzem hat sie mich angezeigt wegen stalking etc. und auf der Polizei erzählt wir wären seit mehreren Monaten auseinander und wolle keinen Kontakt zu mir - ich konnte es direkt widerlegen (hatten uns sogar verlobt Ende Oktober) und haben Ende November sogar Pärchenabend gemacht mit Freunden

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Ja solche Geschichten habe ich auch schon mal gehört und eigentlich soll es so etwas ja nicht geben. Die Welt ist irgendwie verkehrt, also in deinem, sowie in meinem Fall.
Du musst die Familienhilfe und einen Anwalt aufsuchen, was anderes bleibt dir nichts übrig.

Bezüglich deiner Fragen kann ich dir nur sagen, dass du keine Handhabe hast, außer beim Umgang wenn du denn der Vater bist.
Das gemeinsame Sorgerecht kannst du theoretisch sich einklagen, was aber nichts mit dem Umgang zu tun hat und ich finde, dass man dabei das Wort „gemeinsame“ nicht außer Sicht lassen darf!

Ich wünsche dir alles gute

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Hey, wenn Kindeswohlgefährdung und Borderline vor liegt, Beantrage ein Psychologisches Gutachten über den Gesundheitsstand und die Erziehungsfähigkeit. Aber erstmal musst du die Vaterschaft feststellen lassen.
Borderliner manipulieren gerne mal die Wahrheit und es ist auch nicht besonders einfach mit solchen Menschen was Beziehungen und auch alles andere angeht.
Hast du das irgendwo schwarz auf weiß das sie Borderline hat? Reiche das beim Jugendamt ein. evtl noch irgendwas, was zu dem Thema zu finden ist.
Sonst hast du leider nichts zu melden.
LG

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Was du machen könntest?
Offiziell mal die Vaterschaft feststellen lassen, wäre ein allererster Schritt. Denn erst als Vater hat man auch die Rechte UND Pflichten eines Vaters.

Derzeit bist du die On-Off Beziehung der Mutter. Und ganz ehrlich, aber als solche, hast du Null Rechte bezüglich des Kindes.
Das bedeutet konkret:
- niemand musste dich bezüglich einer Geburt informieren
- du hattest auch kein Mitspracherecht bei der Namenswahl (eventuell ist Dir aufgefallen, dass deine Unterschrift nicht verlangt wurde, die der Mutter jedoch schon)
- die Chancen auf das ABR sind äußerst gering - du bist ja noch nicht einmal der Vater, aber vielleicht versuchst du es mit dem gemeinsamen Sorgerecht, nachdem du die Vaterschaft anerkannt hast
- „potentielle“ Väter gibt es nicht, entweder man ist Vater oder nicht