Meine Ex ist schwanger von mir und datet andere Männer

Hallo zusammen, meine Ex Freundin und ich bekommen zusammen ein Kind. Sie ist nun im 6 Monat schwanger aber zwischen uns geht es seid 4 Monaten hin und her. Nun hat sie mir gestanden jemand neuen zu haben und mir gesagt das sie deshalb kein Kontakt mehr zu mir will! Ich hatte mir nichts als dieses Kind gewünscht aber sie droht mir damit das ich kein gemeinsames Sorgerecht bekomme und ich auch nicht die Vaterrolle übernehmen darf usw. Ich bin am Boden zerstört den ich liebe sie und hatte den Wunsch einer kleinen Familie. Die letzten Monate habe ich immer wieder alles so gut es geht finanziert. Ihre privaten Rechnungen, Arzt Rechnungen, Einkäufe, Umstandskleidung usw. Nun habe ich ihr wieder einen größeren Betrag Geld gegeben weil sie meint ich würde sie zu wenig unterstützen. Allerdings kam mir das dann komisch vor weil ich immer dann eine Chance bekommen hatte wenn ich etwas bezahlt habe. Der Schmerz das sie jetzt jemand anderen hat sitzt sehr tief und ich habe Angst mein Kind nicht ab und an bei mir zu haben. Ich brauche dringend einen Rat.

Danke und Liebe Grüße,
Marcel

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Sry aber wenn ich das lese schwillt mir die Hutschnur.

1. Lass dir Eier wachsen und dich nicht von deiner EX abzocken.

2. Keinerlei Geldflüsse mehr bei ihrem Verhalten, wenn sie Geld will lass sie die Vaterschaft einklagen. Bei ihrem Verhalten kann es gut sein, dass mehrere Kandidaten eingeladen werden.

3. Lies das Männermagazin.

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Hallo

Ihr seid getrennt, sie kann machen was sie will.
Allerdings würde ich ihr kein Geld mehr geben.
Ab Mutterschutz bist du ihr bis zum 3 Lebensjahr zu Unterhalt verpflichtet, ab Geburt dann zusätzlich dem Kind.
Lass sie ziehen, sie will keine Beziehung mehr mit dir.

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Ist das aber auch so wenn wir nur zusammen waren und beide einen festen Job haben? Bzw. Weiß ich das sie gerade mit allen Mitteln ein Beschäftigungsverbot erzwingen will um schwarz noch im Restaurant einer Freundin zu arbeiten. Und das Geld extra zu bekommen. Kann ich mich nicht irgendwie davor schützen? Den sie nimmt mich finanziell extrem aus.

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Nein, ab 6 Wochen vor Geburt musst du für die zahlen und ab Geburt dann für das Kind. Im Beschäftigungsverbot erhält sie ja normales Gehalt.
An der Erstattung fürs Kind musst du dich auch beteiligen.
Wenn du natürlich wenig verdienst, musst du für sie nicht zahlen.

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Sie kann leider tun was Sie will.
Ich würde alles einstellen und mir einen Anwalt suchen um vorbereitet zu sein.
Bist Du Dir sicher das sie schwanger ist?
Scheint ja eine von der ganz netten Sorte zusein.

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Also wir hatten 2 Sxhwangerschaftstest gemacht und beide waren positiv. Ich habe zunächst am Anfang noch Bilder usw. Erhalten. Zwecks Corona darf man ja so gut wie nirgends mit. Allerdings hat sie ein paar Tage bevor klar war das sie schwanger ist vorgetäuscht fremdgegangen zu sein. (Vermutlich) den es lag ein Kondom im Müll. Ob gebraucht oder nur geöffnet konnte ich leider nicht einsehen und dadurch entstanden viele zweifle. In den off Phasen hatte sie sich immer wieder Kontakt zu anderen Männern und hat anzügliche Bilder verschickt usw.

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Vorgetäuscht? Warum sollte sie das tun? Unterschreibe da bloss keine Vaterschaftsanerkennung im Krankenhaus. Egal wie die Emotionen da hochkochen. Wenn sie anziehende Bilder an andere Männer verschickt hat dann ist die Chance gross das ein Anderer der Vater ist und Du nur besonders gutgläubig und damit gut auszunehmen bist. Stelle sofort alle Zahlungen bis zur Klärung ein.

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Oh weh das tut mir Leid.

Ich finde es schön, wie du dich engagierst und es ist doch echt gemein, wenn einem als Vater Steine in den Weg gelegt werden.

In letzter Konsequenz hast du natürlich rechte. Zur Not leider über Anwalt und Gerichte, aber diesen Weg würde ich für mein Kind gehen!

Alles Gute für dich!

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Neben dem Anwalt würde ich auch bereits Kontakt zum Jugendamt aufnehmen. So zeigst du echtes Interesse am Kind und sie können dir auch deine Möglichkeiten schildern. Deine Freundin kann dir nicht einfach das Sorgerecht entziehen, was sie jedoch machen kann ist dich schlicht nicht als Vater angeben, somit hast du gar keine Rechte und Pflichten. Dies hätte den Vorteil, dass du gar nichts zahlen müsstest, jedoch den Nachteil, dass du eben nichts mit dem Kind zu tun hast. Beim Jugendamt können sie dich beraten und dir helfen, ggf. auch einen passenden Anwalt vermitteln.
Du kannst nichts dagegen tun, dass sie einen anderen hat. Veranlasse einen Vaterschaftstest, notfalls gerichtlich angeordnet, sobald das Baby geboren wurde. So hast du Rechte am Kind und deine Ex kann nichts dagegen tun. Bewahre auch alle Unterlagen auf, die belegen, dass du sie finanziell unterstützt (Kontoauszüge), das kann ggf. vor Gericht sehr positiv für dich sein. Gib bei Überweisungen auch im Betreff an, für was es gedacht ist. Ich würde kein Bargeld ihr geben, so hast du keine Belege.

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Er hat gar kein Sorgerecht!!!

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Deshalb sollte er das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen, §1626a BGB; §155a FamFG. Lass dich beim Jugendamt über deine Rechte beraten. Wichtig ist, dass du Kooperationswilligkeit und -fähigkeit zeigst und eine normale Kommunikation mit der Kindesmutter führst.

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Ich kann mich nur den Anderen anschließen. Erst einmal kein Geld mehr für ihre Privatvergnügen rüberzugeben und Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen. Vielleicht suchst Du dir auch eine Beratungsstelle. Nach der Geburt des Kindes einen Vaterschaftstest beantragen und wenn Du dann der Vater bist, kannst Du beim Familiengericht eine Klage gegen das alleinige Sorgerecht der Mutter einreichen.

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Du bist in einer schwierigen Situation. Auf dem normalen Weg wirst Du da nicht oder nur schwerlich rauskommen. Deine Ex fängt ja jetzt schon an Dich zu erpressen und auszuplündern. Nach dem was Du hier beschreibst kannst Du es auch vergessen eine Einigung zu erzielen. Wer sich einigen will erpresst den Anderen nicht.
Ich empfehle Dir das Folgende. ACHTUNG! Ich bin kein Rechtsanwalt und erteile hiermit keine Rechtsberatung! Für Konsequenzen bin ich NICHT verantwortlich!

Als allererstes musst Du das obenstehende begreifen. Sie nutzt das Kind gegen Dich. Das kann sie so machen, in DE sind Mütter durch das System sehr gut geschützt und haben eine komplette Helferindustrie hinter sich. Das hast Du als Mann nicht. Du bist per Definition ein "Täter" während die Frau per Definition ein "Opfer" ist. Kinder gehören nach Ansicht von ganz vielen Gerichten zur Mutter. Wenn sie sich querstellt dann siehst Du Dein Kind entweder gar nicht, oder nach jahrelangen, kostenintensiven Prozessen für ein paar Stunden unter Aufsicht einer Beistandschaft die vermutlich auch eher im Sinne Deiner Ex handelt.

Was ich Dir hier jetzt empfehle ist ein harter und erbarmungsloser Weg. Wie schonmal gesagt, Du wirst vermutlich NICHT gut aus der Sache rauskommen wenn Du es auf die ehrliche Art versuchst. Du musst aber für Dich entscheiden ob Du das so willst.
Die Alternative ist, dass Deine Ex Dich am Nasenring durch die Gerichtsarena zieht und Du die nächsten 25 Jahre am Existenzminimum lebst und das nicht weil Du wenig verdienst, sondern weil Deine Ex Dein ganzes Geld kassiert und für sich verpulvert. Und es wird nie genug sein. Nie. Sie wird alle zwei Jahre ankommen und erneut versuchen nochmal einen oder auch zwei Hunderter aus Dir rauszuquetschen. Und es wird keine Sau interessieren. Du als Mann bist in diesem System ein Verschleissteil. Du sollst arbeiten, Steuern bezahlen und Ressourcen bereitstellen. Mutti dagegen hat 1.000 Stellen wo sie anklopfen kann und Hilfe erhält.

Ich kann Dir das Folgende raten:

1) Frage Dich, ob es überhaupt Dein Kind ist
Frauen trennen sich meisten nicht von jetzt auf gleich. Auch das sie als Schwangere so schnell wieder einen Partner hat riecht für mich ein wenig komisch. Auch das sie sich während der Schwangerschaft trennt ist komisch. Vielleicht ist der Neue das Kind, aber Du bist der bessere Versorger? Man geht in DE davon aus das ca. 10 - 20 % der Kinder Kuckuckskinder sind.

2) UNTERSCHREIBE NICHTS!
Vor Allem keine Vaterschaftsanerkennung! Auch nicht direkt nach der Geburt! Wenn Dein Name erst auf dem Dokument ist, dann kann sie mit Dir machen was sie will. Dann bist Du verantwortlich, selbst wenn danach rauskommt das Du gar nicht der Vater bist. Dann musst Du in einem langjährigen und teurem Gerichtsverfahren die Vaterschaft anfechten.

3) Hör auf ihr irgendwelche Zahlungen zukommen zu lassen!
Das wird Dir unter Umständen als Anerkennung und regelmässige Unterstützung ausgelegt. Wenn Du die Zahlungen einstellst wird relativ schnell Post von ihrem Anwalt bei Dir ankommen. Dieser Brief wird die wüstesten Drohungen und Forderungen enthalten.
Lass Dich dadurch nicht verunsichern. Der Brief eines Anwalts ist wertloser als der Eures Hausmeisters. Der kann fordern was er will, liefere ihm das auf keinen Fall! Antworte gar nicht erst auf den Brief. Er wird von Dir wissen wollen, wieviel Verögen Du hast, wieviel Du verdienst, etc. Er wird Dir auch drohen die Unterlagen dann notfalls über Gericht einzuklagen. Das soll er dann auch so machen.
Auch wirst Du vermutlich Post vom Jugendamt bekommen. Die werden alle möglichen Daten von Dir haben wollen. Hier musst Du vermutlich nur Deinen Lohn angeben. Das beiliegende Formular kannst Du vergessen, auch wenn etwas anderes im Brief steht.

4) Sichere Dein Vermögen und mache Dich pfändungssicher!
Wenn Du noch Geld in Form einer Lebensversicherung, Ersparnisse, etc. hast, dann räume JETZT alles ab. Dein Vater / Bruder soll auf seinen Namen ein Konto eröffnen, Du löst Dein Vermögen auf und gibst es an Deinen Vater. Er soll es nicht direkt und voll einzahlen, sondern immer wieder häppchenweise. Wenn Du gefragt wirst wo das Geld hin ist dann kannst Du ruhig behaupten "Party & Prostituierte".
Auch benötigt man selbst kein eigenes Bankkonto, eines auf den Namen Deines Bruders reicht auch. Dann kann sie da schonmal nichts pfänden.
Wie sind Eure Einkommensverhältnisse? Wenn Du Netto mehr als den Mindestlohn verdienst würde ich mir überlegen ob Du Dein Einkommen nicht nach unten optimierst. Es wäre zum Beispiel zu überlegen ob Du nicht in der Firma eines Freundes anfängst. Es gibt ja viele auch legale Gestaltungsmöglichkeiten. Und ein wenig mehr Freizeit kann Dir nicht schaden. Warum muss Mann zwingend in Vollzeit arbeiten?
Deine Ex versucht jetzt schon einen auf arbeitsunfähig zu machen. Du glaubst doch nicht das sie nach den zwei Jahren damit aufhört und wieder arbeiten geht wenn die Kohle auch so von Dir kommt? Zwar ist es formal richtig das Du nur für zwei Jahre bezahlen musst, allerdings kann Mutti ganz viele Gründe vorschieben warum sie jetzt nicht wieder arbeiten kann. Das Kind erfordert einen erhöhten Betreuungsaufwand ist so ein Klassiker. Und dann zahlst Du weiter. Und weiter. Und weiter. Zusätzlich wird sie noch Sonderkosten für Klassenfahrten, etc. geltend machen. Die bezahlst Du dann auch.


5) PlemPlem und nicht belastbar
Die Situation die Du oben beschreibst nehme ich als sehr belastend wahr. Sowas raubt einem den Schlaf und die Konzentration ist auch dahin. So etwas kann einen Mann schon mal in eine schwere Depression treiben. Du solltest Dir einen Arzt suchen der das genau so sieht und schriftlich bestätigt. Wenn Du nur noch zu 50 % leistungsfähig bist dann kannst Du natürlich auch nicht 100 % Einkommen erzielen. Logisch. Der Kindesentzug ist sowieso ein schwer traumatisches Erlebnis.

6) Unterhalt, Pfändungen und Zahlungen + Gerichtsprozesse
Du bist Deinem Kind zu Kindesunterhalt verpflichtet, insofern es Dein Kind ist. Wenn es nicht Dein Kind ist dann bist Du es nicht. Deswegen sollst Du auch bei der Geburt nichts unterschreiben.
Wenn es bewiesen ist dass das Kind von Dir ist, dann musst Du auch bezahlen. Zahlungsunwilligkeit ist strafbar. Was allerdings NICHT strafbar ist, ist Zahlungsunfähigkeit. Wie es hier schon ein Beitrag so richtig schreibt, wenn Du wenig verdienst kannst Du natürlich auch nur wenig bezahlen. Sonst sässe ja jeder geschiedene Hartz4-Empfänger der Kinder in die Welt gesetzt hat im Knast.
Ein fremdes Konto schützt vor Kontopfändungen. Du musst mit Deinem Arbeitgeber sprechen. Sie wird versuchen Deinen Lohn zu pfänden, was für den Arbeitgeber einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Da sind wir dann wieder beim Thema, Du darfst nur so viel verdienen das Du am Selbstbehalt bist. Dieser Selbstbehalt wird von einem Gericht festgesetzt.
Du musst etwas an Unterhalt bezahlen um nicht als Zahlungsunwillig zu gelten. Hier macht es Sinn, sich an der Höhe des Unterhaltsvorschuss des Jugendamts zu orientieren. Die Beträge sind im Internet einsehbar. Wenn Du einfach gar nichts bezahlst kommst Du mit Paragraph 170 Stgb in Konflikt. Ausserdem hast Du dann schon mal etwas Feuer abgefangen. Wenn der Staat nicht für Dein Kind bezahlen muss dann sind sie auch nicht ganz so stark hinter Dir her.
Der Unterhalt für Deine Exfreundin ist davon ausgenommen. Das ist reines Zivilrecht und wenn Du pfändungssicher bist ist das Schlimmste was passieren kann das der Gerichtsvollzieher vor Deiner Türe steht. Wenn der dann feststellt das Du nichts hast, dann ist er auch gleich wieder weg. Selbstredend läuft keine Anschaffung auf Deinen Namen. Das Auto hat ein Freund gekauft und stellt es Dir nur zur Verfügung, die schweizer Uhr gehört Deinem Vater, er leiht sie Dir nur. Selbstredend hast Du für alles Rechnungskopien auf denen ganz klar ersichtlich ist das diese Dinge jemand Anderem gehören. Sonst kann der Gerichtsvollzieher sie auf Verdacht pfänden. Kannst du es aber beweisen das es nicht Deines ist dann können sie da legal erst mal nichts machen. Sei freundlich zu den Leuten, die machen nur ihren Job und sehen die Sachlage sehr nüchtern.
Gerichte:
Es gibt Gerichte wo Anwaltszwang herrscht. Informiere Dich darüber. Wichtig ist, dass Du vor Beginn der ganzen Tortur pfändungssicher und pleite bist.
Sie wird beim Amt Prozesskostenbeihilfe bzw. -Übernahme beantragen. Das heisst das sie ihre Anwälte auf Staatskosten beschäftigt. Wenn Du aber noch nennenswertes Einkommen hast, dann bezahlst Du für Deine Anwälte selbst. Und für ihre Anwälte auch. Zudem ist es so, dass es sein kann das die Gerichtskosten Dir auferlegt werden wenn sie mittellos ist aber Du noch Geld hast.

Die Liste liesse sich noch beliebig erweitern und ist nicht vollständig. Es liegt an Dir, ob Du es auf dem normalen Weg mit Deinem Anwalt versuchst oder ob Du den von mir beschriebenen, harten Weg gehst.

ACHTUNG: wenn Du den von mir beschriebenen Weg gehst dann ist das eine Lebensentscheidung! Du darfst dann offiziell nie wieder Geld auf Deinen Namen haben da sich Schulden durch nicht getätigte Unterhaltszahlungen anhäufen werden!!!
Ich kenne allerdings genug Väter, die es redlich versucht haben und irgendwann unter der immer mehr werdenden Zahllast zusammengebrochen sind und irgendwann trotz allen Bemühungen die exorbitanten Forderungen nicht mehr bezahlen konnten. Die sind jetzt auch alle pleite und haben Schulden bis unter das Dach.

[****Werbelinks entfernt****]


ACHTUNG: Ich sage es nochmal! Dies ist keine Rechtsberatung und dieser Weg ist nur im Notfall zu nehmen. Er birgt einige, rechtliche Fallstricke. Mach das nur wenn Du keinen anderen Ausweg mehr hast!

So far,

Santerra

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Warum soll er sein Vermögen auflösen?

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Weil es dann nichts zu holen gibt. Einem Nacktem kann man nicht in die Taschen fassen.

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