Wie ist das mit Kann-Kindern ? Hessen? Wer entscheidet das ?

Hallo,

ich wollte mal fragen wer denn die Entscheidung trifft ob ein Kind ein Kann-Kind ist / wird oder nicht.

Zur Hilfe noch: meine Kleine wird am 23.11. 5 Jahre alt. Heute bekam ich eine Mitteilung über die Kita, dass ich mit ihr zur augenärztlichen Untersuchung muss, zwecks Abklärung einer evtl Sehschwäche.

Da steht in der Überschrift : Seh- und Hörtest für die schulpflichtigen und vorzeitig einzuschulenden Kinder ( Kann-Kinder ? ) Einschulung 2012/2013.

Hat jemand da eine kurze Hilfe für mich? Kann man das irgendwo nachlesen - was ich nicht gefnuden habe im Net?

Danke für die evtl Hilfe

GLG Gabi

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hallo,
in bawü ist der stichtag der 30.9. alle kinder die danach geboren sind sind kann kinder .

wir haben hierzu nichts weiter gemacht... endschieden das er erst 12 geht haben wir selbst in zusammenarbeit mit dem kiga.....

er wird im frühjahr zur shcule angemeldet

gruß

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KannKinder in Hessen.
http://www.studienkreis.de/service/schulsysteme/artikel/das-schulsystem-in-hessen.html
http://www.hessen.de/irj/SSA_Hochtaunus_Internet?cid=ce1215305d53e33a2c8e0aeebb2a459c

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Kann-Kinder sind in Hessen alle Kinder, die zwischen dem "Muss-Kind-Stichtag" 30.6. und dem 31.12. geboren sind. Die letzte Entscheidung, ob ein Kann-Kind aufgenommen wird, hat die Schule (vorher gibt es natürlich alle Untersuchungen und Anmeldungen wie bei den Muss-Kindern").

Gruß,
pista

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hallo,

in Hessen ist das so:

Kinder, die vom 1.1. bis 30.06. geboren sind, sind schulpflichtig.
Kinder, die vom 1.7. bis 31.12. geboren sind, sind Kann-Kinder.

Meistens hat man ja Entwicklungsgespräche im Kindergarten, da kann man das Thema ansprechen oder man wird von den Erziehern angesprochen.

Der Antrag wird in der Schule gestellt, dann wird das Kind auch zu den Untersuchungen und Tests eingeladen. Automatisch passiert das nicht.
Meistens tauschen sich Erzieher und Schule nochmal aus, auch der Arzt, der die Schuluntersuchung macht gibt seine Meinung dazu und aus all diesen Ergebnissen sollen die Eltern dann zu einer Entscheidung kommen.

Es ist nämlich so, dass allein die Eltern entscheiden, ob ihr Kann-Kind eigeschult wird oder nicht. Weder die Grundschule noch sonst wer hat da ein Mitspracherecht.

Natürlich ist es ratsam, auch wenn man als Elternteil ein anderes Bild von seinem Kind hat, auf den Rat der Erzieher/Lehrer zu hören.

Lg momo

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"Es ist nämlich so, dass allein die Eltern entscheiden, ob ihr Kann-Kind eigeschult wird oder nicht. Weder die Grundschule noch sonst wer hat da ein Mitspracherecht."

Ist das wirklich so?

Hessisches Schulgesetz:
(...)
(6) Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können nach § 58 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet unter Berücksichtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstandes des Kindes und des schulärztlichen Gutachtens über die Aufnahme.

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Hallo,

also ich bin Erzieherin und die Schulleiterin der Grundschule unseres Einzuggebietes hat mir das so gesagt und ich hab auch die Erfahrung gemacht.

Bei Kann-Kindern gibt es allerdings meistens nicht so große Diskussionen, da die Minungen da meist nicht so auseinander gehen.
Bei de3r Wahl der Schulform (Vorklasse, Regelschule, Altersübergreifende Eingangsstufe,...)allerdings schon und auch da haben die Eltern das letzte Wort.

Viele Eltern trauen sich leider nicht entgegen der Meinung einer schulleitung zu handeln und akzeptieren deren Meinung dann.

Lg momo

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In Niedersachsen hat das letzte Wort die Schulleitung, wobei es auch schon ausschlaggebend ist, was das Gutachten der Schuleingangsuntersuchung sagt. Kaum eine Grundschule wird ein Kind einschulen, wenn die Schuleingangsuntersuchung das Kind für komplett schulunfähig ausweist. Es gibt in Niedersachen noch Möglichkeiten, die Ergebnisse der Schuluntersuchung im Zweifel zu untermauern oder zu widerlegen, durch die Einschätzung eines Schulpsychologen oder IQ-Tests oder einer sogenannten "pädagogischen Einschätzung" der Schule. Ebenfalls ist es ganz wichtig, die Motivation für die vorzeitige Einschulung zu klären. Sagt das Kind selbst, dass es in die Schule möchte? Wie stellt es sich die Schule vor? Wie sind die familiären Verhältnisse, hat die Familie "Zeit", um das Kind entsprechend zu unterstützen, falls es Rückschläge gibt? Welche Rolle spielt das Thema "Leistung" in der Familie und wie hoch sind die Erwartungen der Eltern? Es ist durchaus möglich, ein Kann-Kind nicht einzuschulen, wenn die Schule das Gefühl hat, dass überehrgeizige Eltern dahinterstehen. Im Prinzip haben die Eltern eine Art Bringschuld: Sie müssen glaubhaft machen können, dass das Kind bereits schulfähig ist.

Bei uns im Kindergarten gab es diesen Seh- und Hörtest nicht, wenn man hier vor Ort vorzeitig einschulen will, ist man der absolute Exot und muss sich um alles selber kümmern. http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schuler/schulbesuch/schulpflicht

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Also wann der Stichtag in Hessen ist weiss ich nicht.

Bei uns in Bayern ist es der 30.09. Mein Sohn ist am 08.10. 6 Jahre alt geworden und im September als Kann-Kind eingeschult worden.

Die Grenze für Muss und Kann-Kinder ist geregelt. Das musst du mal googeln, evtl mit Einschulung Stichtag oder so.

LG Martina