Schulweg Schule-Hort

Hallo!
Unser Sohn geht jetzt in die 1. Klasse. Der Hort befindet sich außerhalb der Schule im Kindergarten am anderen Ende des Dorfes. Die Kinder fahren demnach mit dem Schulbus zum Hort. Dort steigen sie gegenüber des Gebäudes aus und müssen eine viel befahrende Straße ( Tempo 50) überqueren. Keine Ampel, kein Zebrastreifen. Schnurgerade und dort wurden oft schon Autofahrer mit Tempo 100 und mehr raus geholt. Die frühere Hortnerin hat die Kinder immer von der Bushaltestelle abgeholt. Die neue Hortnerin macht dies nicht, weil sie da angeblich nicht versichert wäre. Wie sieht das rechtlich aus? Müssen die Kinder nicht begleitet werden? Schließlich geben wir als Eltern die Kinder ja in die Obhut von Lehrern und Erzieherinnen. Würde mich freuen, wenn da jemand was weiß.

LG Stubi

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Hallo,

zwischen Schule und Hort muss eine Übergabe stattfinden, es sei denn, DU erlaubst es ohne Übergabe.

LG

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Genau, wir mussten gerade gestern für weniger als 100m Weg (Hort ist seit diesem Schuljahr ganz neu neben der Schule) eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass die Kinder alleine zum Hort laufen dürfen.
Vorher wurden sie mit einem Kleinbus vom Hort direkt an der Schule abgeholt.

LG Katie

2

Hallo

sei froh dass es einen Bus gibt. Hier bei uns müssendie Kinder eine Strecke alleine laufen. Über eine große STraße 2x und noch eine Straße überqueren. Durch den Stadtpark. Am Treffpunkt der Alkis vorbei.

Die Kinder werden nur die erste Woche abgeholt.

lg

3

hallo!
an der schule meiner töchter wird an 2 tagen pro woche eine AG angeboten (tennis und kunst), die außerhalb des schulgeländes stattfindet. zu beiden orten müssen die schüler 500 m laufen. beim allerersten mal werden sie vom jeweiligen kursleiter abgeholt, danach nicht mehr. wer möchte, dass sein kind begleitet wird, muss das selbst regeln (selbst mitlaufen, jemanden beauftragen...).
versichert sind die kinder auf diesem weg - aber im fall eines falls geht es uns eltern wohl nicht primär um die versicherung, sondern darum, dass den kindern erst gar nicht erst etwas passiert.
lg

5

Hallo,
wie das rechtlich aussieht, wird Dir hier keiner verlässlich beantworten können. Es kommt nämlich darauf an, wie Euer Betreuungsvertrag mit dem Hort ausgestaltet ist, Also guck da einfach mal rein, ab wann der Hort die Aufsichtspflicht hat. Grundsätzlich ist es sicherlich denkbar, dass die Kinder den Weg zum Hort ohne Aufsicht bewältigen müssen - Kinder, die nach Hause und nicht in den Hort gehen, werden ja schließlich auch nicht beaufsichtigt beim Straße überqueren.
LG
rain