Schulrückstellung/Schuleingangsuntersuchung - Bayern

Hallo zusammen,

unser Sohn ist im August 2009 geboren und somit ab September 2015 (eigentlich) schulreif. Nur ist er es leider nicht, da er eine ca. 1-jährige Entwicklungsverzögerung hat und somit möchten wir (Eltern, KiGA, Frühförderstelle) ihn 1 Jahr zurückstellen lassen.

Nun habe ich gerade beim Amt für die Schuleingangsuntersuchung angerufen und die sagten mir, dass die Schule ihn testet und erst dann soll er zur Schuleingangsuntersuchen zu ihnen. Was ist das denn für ne Logik? Dann mach ich mit meinem Kind 3 TEsts (U9, Schule und Amt) und alle 3 sagen mir er ist nicht schulreif, ich finde einmal würde auch reichen.

Lief das bei Euch auch so oder hat mir das Amt Blödsinn erzählt? Ist die Schuleingangsuntersuchung nciht dazu da um der Schule eine Empfehlung zu geben? #kratz Und was mache ich wenn Du Schule sagt, schulreif (was sehr unwahrscheinlich ist). Und außerdem möchte ihn eigentlich gar nicht an dieser Sprengelschule anmelden...

Fragen über Fragen... Vielleicht hat jemand die ein oder andere Antwort für mich...
Lg Marina

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Hallo,

ich kenne das eigentlich in Bayern nur so, dass per se ein Kind als schulreif gilt, wenn es innerhalb des vorgegebenen Zeitraums 6 Jahre alt wird (ich meine, das wäre jetzt der 30.09.).

D.h. das Kind muss in der zuständigen Sprengelschule angemeldet werden (man bekommt ja eine Einladung von da).

Bei der Anmeldung ist die Bestätigung mitzubringen, dass das Kind die Schuleingangsuntersuchung gemacht hat.

Was dann die Schule draus macht, wenn die Schuleingangsuntersuchung ergeben hat, dass das Kind nicht schulreif ist, ist dann Sache der Schule. Aber in der Regel wird auch die Schule dann empfehlen, das Kind zurückzustellen, schon allein, weil viele Sprengelschule mit den schulreifen Kindern schon genug zu tun haben.

Mag sein, dass das in Deiner Gemeinde etwas anders gehandhabt wird, aber ich habe gerade ein Kind mit Bekanntenkreis (München), das im Juli 2015 6 wird und da gerade das ganze Procedere so beginnt.

GLG

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Hallo,

Ich kann dir jetzt nur sagen wir das bei meiner Bekannten gelaufen ist. Sie bekam auch eine Empfehlung von der Frühförderung und vom Kia. Dann ging sie zur schuleingangsuntersuchung und bekam bestätigt “ nicht schulreif“. Danach bekam sie die rückstellung genehmigt. War aber ein harter Kampf da man hier die Kinder lieber in die förderklasse schickt als sie zurück zu stellen. Ausserdem musste sie das Kind jetzt in die sve schicken sonst hätte man nicht zugestimmt.

Was denn gastschulantrag angeht so würde ich mich da erst nächstes Jahr darum kümmern. Das wird der nächste harte Kampf! Den haben wir hinter uns....

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Huhu,

in NRW ist die Schulanmeldung nach den Herbstferien, die Schuluntersuchung aber erst im Frühjahr des Folgejahres. Bei der Schulanmeldung macht sich der Schulleiter (idR) ein Bild vom Kind, mein Sohn sollte beispielsweise Bilderkärtchen erkennen, die sich reimen oder mit dem gleichen Buchstaben anfangen. Ausserdem sollte er vorwärts und rückwärts zählen und seinen Namen schreiben.

In NRW steht im Schulgesetz, dass der Schulleiter die Entscheidung unter Berücksichtigung der schulärztlichen Untersuchung trifft und auf Antrag der Eltern.

Es kann nämlich sein, dass das Kind durchaus schulpflichtig ist, aber sonderpädagogischen Förderbedarf hat und nicht zurückgestellt, sondern auf einer Förderschule eingeschult wird. Dies ist dann der Fall, wenn abzusehen ist, dass das Kind auch in einem Jahr die Entwicklungsdefizite nicht aufholen wird, bei euch also wahrscheinlich nicht. Aber deshalb ist es wichtig, dass alle Beteiligten eine Einschätzung bekommen.

LG

Hanna

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Hallo,

das Gesundheitsamt schaut den "gesundheitlichen" Aspekt an, sieht, hört das Kind richtig etc. und gibt hier dann sein o.k., Therapieempfehlungen etc.. Die Schule sieht sich das Kind hinsichtlich seiner kognitiven und sozial/emotionalen Reife an, und entscheidet dann. Dies sind verschiedene Bereiche und unabhängig voneinander.

Ablauf bei uns im Kindergarten wird so sein, dass in 14 Tagen ein Elternabend für die Eltern der Vorschulkinder stattfindet, anwesend sind dann auch Lehrkräfte der Schule. Das Gesundheitsamt wir seinen Blick im Spätherbst/Frühwinter auf die Kinder werfen. Die Lehrer kommen in den ersten beiden Februarwochen zum hospitieren in den Kindergarten und die Erzieher- Elterngespräche finden in der letzten Februarwoche statt. Anmeldung in der Schule denke ich nicht vor Mai und Elternabend in der Schule keine Ahnung wann. Vorschule hat letzte Woche begonnen.

LG Reina

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Liebe Marina,

wenn dein Kind für 2015 schulpflichtig muss es auch zur Schuleingangsuntersuchung erscheinen (einzige Ausnahme: das Kind wurde bereits vor der Schuleingangsuntersuchung (SEU) zurückgestellt und der Rückstellbescheid der Schule liegt schriftlich vor - das kommt bei mir max. bei 2-3 Kindern pro Jahr vor).

In der Regel sollte die SEU vor der Schuleinschreibung stattfinden - aufgrund der immer früher stattfindenden Schuleinschreibung ist uns das nicht immer möglich. Auch das in Bayern übliche "Schulespiel" findet vor der Schuleinschreibung statt, die Termine hierfür legen die Schulen selbst fest, viele Schulen fangen kurz nach den Weihnachtsferien an.

Über die Aufnahme in die Schule oder eben die Rückstellung entscheidet einzig und allein die Schule - man darf als Eltern natürlich seine Sorgen etc. mitteilen, Atteste vorlegen usw., im Besten Fall wird die Meinung der Erzieher / Eltern geteilt - oder eben auch nicht (dafür auch das "Schulespiel", die Lehrkräfte möchten sich ein eigenes Bild machen, was ich auch völlig richtig finde). Die Entscheidungshoheit liegt allerdings bei der Schule, notfalls kann man natürlich Widerspruch einlegen und klagen (das ist aber u.U. ein zermürbender Prozess für Eltern UND Kind - erneute Tests usw.)

Uns Krankenschwestern der Gesundheitsämter wurde im vergangen Jahr leider höchstoffiziell die Beratungsfunktion entzogen (angeblich aus Datenschutzgründen... #augen), wir dürfen also -eigentlich- keine Empfehlung mehr über Einschulung / Rückstellung / Förderschule / Sprachheilschule geben (natürlich geben wir aber den Eltern im Nachgespräch ein Feedback zur SEU).

Offiziell mitentscheiden über Einschulung / Rückstellung usw. durften die Gesundheitsämter sowieso noch nie (da sind viele Fehlinformationen im Umlauf).
Unsere Aufgabe ist v.a. ein Seh- und Hörtest, ein Sprach- und ein Feinmotorikscreening und ggf. Beratung zu Impfungen.

Du hast Recht mit der U9 - gerade bei knapp vor Stichtag geborenen Kindern ist die U9 oft noch nicht lange her. Es gibt aber eben auch die, bei denen die U9 schon länger zurück liegt und die inzwischen einen größeren Entwicklungssprung gemacht haben (oder eben auch nicht). Außerdem erscheinen eben lang nicht alle Kinder bei den U-Untersuchungen #zitter (zwar verpflichtend, wird aber in Bayern nicht durch die Jugendämter kontrolliert wie z.B. in anderen Bundesländern), auch deshalb die SEU bzw. falls notwendig im Nachgang noch schulärztliche Untersuchung.

Darf ich fragen in welchem bay. Landkreis du wohnst?

#herzlich Corina (ich starte nach den Herbstferien wieder mit SEU... :-D)

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Hallo,

Emma hätte Sept. 2013 eingeschult werden sollen und bis Ostern war sie als Schulanfänger aufgeführt. In der Schule vor der Schuleinschreibung hat sie dann mit einigen anderen Kindern das sogenannte Kieler Einschulungsverfahren gemacht und einige Tage später hatte ich einen Termin zu Auswertung und da kam ganz klar bleibt noch ein Jahr im Kindergarten. Begründung: Kopfmäßig voll da aber sozial - emotional noch nicht soweit.

War genau richtig sie ist jetzt eine glückliche 1.Klässlerin und ich habe da keine Probleme gehabt.

Ruf doch mal bei euch in der Schule an wie das gehandhabt wird.

LG

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Hallo,

wir leben auch in Bayern und meine Kinder sind am 29.09 geboren. Wir werden im November also ebenfalls zur Schuleingangsuntersuchung gehen.

Ich glaube, an dieser führt auch nur dann ein Weg vorbei, wenn man bereits von dieser Untersuchung zurückgestellt wurde. Bei wenigen Kindern in unserem Kindergarten, den I-Kindern, war das dann auch der Fall und die Kleinen mussten erst gar nicht zu dieser SUE.

Wir hatten die U9 auch erst Anfang September und gehen im Oktober zum HNO, bei Augenarzt waren wir gestern. Dieser Aspekt der SUE ist für meine Kinder irgendwie nur eine Doppeltesterei. Ich habe auch noch Bauchschmerzen, wenn ich daran denke, dass ich in knapp 11 Monaten Schulkinder - sehr junge Schulkinder - habe. Emotional müssen sie da schon noch reifen - wobei sie sich im Kindergarten deutlich vernünftiger zeigen als zuhause.

Wenn du dein Kind nicht an der Sprengelschule anmelden willst, musst du gleichzeitig einen Gastschulantrag stellen, weil wir hier Sprengelpflicht haben. Für diesen Antrag brauchst du gute Argumente, dann klappt das bestimmt. Aber angemeldet werden muss das Kind erst mal an der Sprengelschule, irgendwo müssen ja alle schulpflichtigen Kinder registriert werden.

LG,
delfinchen

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Hallo,

Ich habe zwei. Septemberkinder zurückstellen lassen. Weitere Tipps gern über PM
Grüße

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Hallo Marina,
also wir wohnen auch in Bayern, bei uns auch der übliche Ablauf, Schuleingangsuntersuchung im Kiga, die kreuzen dann ihre Empfehlung an, ja / nein, dann muss man aber trotzdem zur Schuleinschreibung und da wird dann erst entschieden.

Unsere Direktoren schickt überwiegend alle Kinder bei denen es Bedenken gibt nicht zurück in den Kindergarten sondern ein Jahr in die SVE (Schulvorbereitende Einrichtung).. aber das ist ja immer in der Hand der Schule wie das so gemacht wird, bei uns war der Fall andersrum er ist ein Jahr früher gegangen, (Oktoberkind), aber der Kiga hat bei uns vorab auch schon mal der Schule die Einschätzungen mitgeteilt, die wussten also schon Bescheid wie wir zur Schuleinschreibung kamen.

Aber ein Anruf an der Schule wird dir bestimmt helfen :-)
Viel Glück!!!