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Sie darf sie nicht durchsuchen, aber bei Verdacht auf Diebstahl ist es das mildeste Mittel, die Taschen zeigen zu lassen. Hätte deine Tochter sich geweigert, wäre die Polizei gekommen, die je nach Einsatzlage bis zu 2 Stunden zum Kommen braucht. Wäre das die bessere Alternative für Euch gewesen?

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Ich warte aber auch nicht auf die Polizei. Also ist mir egal, wielange die braucht. Ich stehle nicht, als kann mich auch niemand dabei beobachtet haben. Ohne einen Diebstahl beobachtet zu haben, darf man niemanden festhalten. Sollten sie es doch tun, mache ich Anzeige wegen Freiheitsentzug.

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Dei Verdacht auf Diebstahl darf der ladenbesitzer dich bis zum eintreffen der Polizei festhalten Paragraph 127 I StPo

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WOW ,es wundert mich ,dass hier viele Leute schon den Inhalt ihrer Tasche mal vorzeigen mussten,das ist mir in 45 Jahren noch nicht passiert.

Ich finde es auch jedes Mal sehr unangenehm ,wenn man die Flaschen/Packs im Korb hochheben soll (beim Einkauf)...man kommt sich wie ein DIeb vor.

Ich kann Dich verstehen ,ich finde es nicht i.O. ,dass Deine Tochter die Hosentaschen leeren sollte.

LG Kerstin

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Was soll denn an der Aufforderung "Heben Sie mal bitte kurz ihre Tasche im einkaufswagen an?" frech sein? Es kann durchaus sein, dass etwas vom Inhalt des Wagens aus versehen hinter oder unter die Tasche rollt und man das nicht bemerkt. Man hätte quasi unbeabsichtigt Diebstahl begangen, wenn es so ist und keine Aufforderung erfolgt die Tasche hoch zu heben. Gott, man kann sich aber auch anstellen.