Unfall auf dem Schulhof, Zahn abgebrochen, wer muss was melden?

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen, evt. ein Lehrer oder jemand, der bei einer Versicherung tätig ist oder selbst schon mal betroffen war.

Mein Sohn hatte am 11.11. auf dem Schulhof einen kleinen Unfall, bei dem an beiden Schneidezähnen ein Stück abgebrochen ist.
Die Lehrerin hat das Ganze als Unfall protokolliert, also einen Bericht geschrieben, uns darüber informiert und wir haben unseren Zahnarzt aufgesucht, den wir ebenfalls darauf hingewiesen haben, dass es ein Schulunfall war. Damit war es für uns erst einmal erledigt.

Anfang Februar hatten wir dann ein Gespräch mit der Klassenlehrerin, die uns beiläufig mitteilte, dass der Unfallbericht immer noch bei ihr liege und bisher nicht angefordert wurde. Wir sollen bitte beim Zahnarzt nochmals nachfragen, dieser müsse das weitermelden.

Gestern war ich sowieso beim Zahnarzt und habe dort nachgefragt. Auskunft war, dass sie die Daten nur an die Versicherung/Unfallkasse schicken, wenn von dort eine Anfrage kommt und das war noch nicht der Fall.

Bei unserer Krankenkasse habe ich dann auch noch nachgefragt, aber die konnten mir nicht wirklich weiterhelfen (so nach dem Motto "geht uns nichts an", klären Sie das mit den Beteiligten).

Habe dann versucht, mich über das Netz irgendwie schlau zu machen aber auch hier finde ich keine konkreten Angaben - oder ich bin zu blöd zum suchen.

Also entweder habe ich es hier mit lauter Ahnungslosen zu tun oder irgendwas läuft da schief.

Kann mir jemand sagen, wie hier der richtige Ablauf ist?

Wer muss was wem melden?
Was könnte hier schief gelaufen sein?
Kann man das irgendwo nachlesen?
Wir wohnen übrigens in Ba-Wü/Landkreis Esslingen (sollte das eine Rolle spielen).

Vielen Dank schon mal an alle, die hier etwas Licht ins Dunkel bringen können.

LG, Bille

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Hallo!

Melden muss die Schule den Unfall - und zwar innerhalb einer Frist von 3 Tagen.
http://www.rps-schule.de/recht/der_schuelerunfall.pdf

"Schülerunfälle sind innerhalb einer Frist von drei Tagen an die Schülerunfallversicherung zu melden (§ 193 Abs.4 SGB VII). Dies ist zwar keine Ausschlussfrist in dem Sinne, dass bei einer verspäteten Meldung keine Ansprüche mehr gegen die Unfallversicherung bestünden. Gleichwohl sollte auf die Einhaltung geachtet werden.

Die Meldung liegt in der Verantwortung des Schulleiters. Dies gilt auch dann, wenn sich der Unfall auf dem Schulweg, also außerhalb des Aufsichtsbereiches der Schule ereignete. Diese Aufgabe kann z.B. an den zuständigen Klassenlehrer, nicht jedoch an die Eltern delegiert werden.

Anzuzeigen sind Unfälle grundsätzlich dann, wenn der Schüler mindestens drei Tage schulunfähig oder ein Arztbesuch erforderlich war. "

Ich habe hier den argen Verdacht, dass die Schule den Unfall gar nicht gemeldet hat, und hier mal anfragen. Wenn du an der Schule nicht weiter kommst, solltest du dich an die zuständige Gemeindeunfallversicherung wenden und dort nachfragen, ob der Unfall gemeldet wurrde.

LG

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Also meine Kleine hat sich im letzten Jahr im Kindergarten einen Zahn ausgeschlagen (bzw. der hing total schief im Mund und musste gezogen werden). Der Kindergarten hat eine Unfallmeldung ausgefüllt. Und die Zahnärztin wusste ja auch, dass das ein Unfall im Kindergarten war. Zuständig war somit die Unfallkasse, die uns dann auch angeschrieben hat. Quasi rechnet die Zahnärztin dann dort ab und nicht mit der Krankenkasse. Weiteres unternehmen mussten wir nicht.

Ich würde mich an deiner Stelle an die Unfallkasse wenden und dort nachfragen. Denn die sind zuständig.
In eurem Fall vermute ich, dass die Schule den Bericht nicht weg geschickt hat? Aber dann hätte der Arzt auch nicht abrechnen können.

Du solltest dich also an das Sekretariat der Schule wenden und fragen, wann und wohin der Bericht gesendet wurde.

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Mein Sohn hatte im Herbst einen Schulunfall (ist auf der Treppe umgeknickt, schien erst gar nicht so schlimm, war aber doch ein Bänderanriss....).
Ich bin dann nachmittags, weil der Knöchel so angeschwollen war, mit ihm zum Krankenhaus. Bei der Aufnahme habe ich das als Schulunfall gemeldet. Am nächsten Vormittag habe ich das Sekretariat der Schule informiert und mein Sohn hat dann einen Unfallbericht von der Schule mitbekommen, den wir ausfüllen und wieder im Sekretariat abgeben mussten. Das wars.....
Ich würde an Eurer Stelle auch die Unfallkasse kontaktieren. Die können Euch am besten weiterhelfen. Gerade bei Zähnen könnte es ja später nochmal Schwierigkeiten geben, die evtl. auf diesen Unfall zurückzuführen sind.
LG
Martina75

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das quartal ist rum -- anscheinend hat eure private Krankenkasse vermutlich auch die REchnung des zahnarztes gezahlt...

dass die hier bezahlen, statt bei der schul-unfallversicherung das geld einzuholen ist ja nicht euer Problem. du hast es dem Zahnarzt gesagt. Statt anzurufen würde ich der vollständigkeit halber das noch schriftlich eurer KK melden und dann bist du eigentlich fertig.... -- der rest passiert "hintenrum" im Abrechnungsausgleich der beteiligten Krankenkassen.

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Hallo!

"dass die hier bezahlen, statt bei der schul-unfallversicherung das geld einzuholen ist ja nicht euer Problem."

Das kann aber ganz schnell das Problem der TE werden. Ein abgebrochener Zahn braucht in der Zukunft häufig eine Krone, ggf. kann er langfristig sogar überhaupt nicht erhalten werden. Diese Krone wird von der Unfallversicherung vollständig bezahlt, die gesetzliche Krankenkasse zahlt aber nur den Festzuschuss. Die TE bzw. das Kind hat später also deutlich weniger Kosten, wenn der Unfall gemeldet wurde.

LG

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Hallo,
melden muss ganz klar die Schule. Der Zahnarzt bekommt dann einen Bogen von der Versicherung zugeschickt, wo er eintragen muss, was gemacht werden musste und wie er die Prognose für den Zahn sieht. Wir hatten schon Fälle in der Praxis, wo die Schulunfallversicherung nach fast 30 Jahren das Implantat für den Zahn bezahlt hat.

Im Zweifelsfall würde ich mich dirket an die Versicherung wenden, ob die Schule überhaupt gemeldet hat.

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Quartalsabrechnung war schon Ende Dezember, wenn sich der Zahnarzt bis jetzt nicht bei Euch gemeldet hat, (falls Privatversichert, keine Rechnung schickte) hat er entweder über die Schule Unfallsversicherung abgerechnet oder als ihr beim Zahnarzt und evtl. Eure Krankenkarte vorgelegt habt, über eure gesetzliche KK?
Sofern vom ZA nichts kommt, würde ich gar nichts unternehmen.

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Für die Zukunft zwecks Folgeschäden ist es ganz wichtig, ob die Sache als BG läuft oder über die Kasse!!! Die BG zahlt die maximale Versorgung, die Kasse nur die Regelversorgung!!!

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Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten, der Tipp mit der Unfallkasse hat mich jetzt weiter gebracht.
Dort ist nämlich keine Unfallmeldung eingegangen. Ich wusste gar nicht, dass die mir so einfach telefonisch Auskunft geben können....

Und der Zahnarzt hat vermutlich direkt mit unserer Krankenkasse abgerechnet (obwohl dokumentiert ist, dass es ein Schulunfall war), sonst wäre das wahrscheinlich viel früher rausgekommen.

Da Ferien sind, werde ich mich dann nächste Woche mit dem Schulsekretariat auseinandersetzen müssen #aerger.

LG, Bille

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Hallo

du hast ein Anrecht auf eine Kopie des Unfallberichts. Sollte der Zahn in 5 Jahren oder so Schwierigkeiten machen, kann es hilfreich sein, wenn du etwas schriftliches zu Hause hast.

Gruß Sol

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Danke für den Hinweis, werde ich auf jeden Fall machen!

LG, Bille

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Hallo,
du kannst ganz klar auf der Seite der Berufsgenossenschaft nachlesen, dass die Pflichten der Schule mit dem Ausfüllen des Protokolls keinesfalls enden. Im Gegenteil, sie müssen umgehend den Bericht an verschiedene Stellen verschicken. Eigentlich wissen die Schulen das aber auch. Eure Klassenlehrerin soll sich mal mit der Sekretärin in Verbindung setzen...oder wer auch immer der entsprechende Beauftragte der Schule dafür ist.