Verweis für meinen Sohn (5. Klasse)

Hallo,

mein Sohn hat mich schon vorgewarnt, das er einen Verweis bekommt.
Kurz zur Sachlage (von meinem Sohn erzählt):
Er ging mit einem Schulkameraden in der Früh zur Schule und mein Sohn hat eine Whatsapp-Nachricht von einer Schulfreundin bekommen. Diese wollte er per Sprachnachricht beantworten und jedes Mal (so 2-3x) hat ihm der Schulkamerad Schimpfwörter reingeschrien.
Eine Lehrerin die hinter den beiden ging, hat sie angesprochen und in der Pause zu einem Gespräch geholt - mit dem Mädchen an das mein Sohn die Sprachnachricht schicken wollte. Mein Sohn hat gegenüber der Lehrerin bei dem Gespräch dann gesagt, dass er das Handy nicht dem Schulkameraden gegeben hat, der Schulkamerad hat gar nichts gesagt und das Mädchen hat gesagt, das es keine Sprachnachricht mit Schimpfwörtern bekommen hat.

Nun steht folgender Sachverhalt in dem Verweis:
Ihr Sohn stellte einem Mitschüler in der Früh auf dem Schulweg sein Handy zur Verfügung. Dieser benutzte es dazu, um mehrmals laut einige Schimpfwörter zu schreien und dies in Form einer Sprachnachricht per Whatsapp an eine Mitschülerin zu verschicken.

Nochmal darauf angesprochen hat mir mein Sohn versichert, das er sein Handy nicht zur Verfügung gestellt hat.

Ich weiß, wahrscheinlich ist man als Mama natürlich immer mehr bei seinem Kind und kann sich nicht vorstellen, das sein Kind was schlimmes macht. Aber ich glaube in diesem Fall einfach meinen Sohn. Ich werde den Verweis natürlich auch unterschrieben an die Schule zurückschicken (wir wohnen in Bayern falls jemand fragt).
Aber ich bin mir noch nicht sicher, ob ich nicht doch darauf Stellung beziehe. Denn einfach so sang- und klanglos hinnehmen, obwohl ich jetzt der Meinung bin, meinen Sohn trifft keine Schuld, möchte ich auch nicht (aber wie gesagt, vielleicht ist das auch nur meine Mama-Meinung #gruebel).

Entschuldigt, das es so lang geworden ist#schwitz

Grüße spacebear

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Also irgendwie passt das doch nicht.
Das Ganze ist nicht auf dem Schulgelände passiert, sondern nur auf dem Weg zur Schule.
Das Mädchen sagt es hat keine Nachricht bekommen.
Dein Sohn sagt, er hat sein Handy nicht weggegeben.

...woher weiß die Schule davon?
...und wie kommt die Schule dazu, einen Verweis auszustellen über etwas, wo sie noch nicht einmal Beweise dazu hat?
...bist du dir eigentlich im Klaren darüber, dass es sehr strenge Regeln darüber gibt, wann eine Schule für Taten außerhalb des Schulgeländes überhaupt einen Verweis geben darf? Solange die Schimpfwörter nicht direkt an eine Lehrerin geschickt wurden, ist das eigentlich nicht erfüllt.

Ich würde das Ganze nicht unterschreiben. Es gibt entsprechende Urteile. Auf die würde ich mich berufen.

1

Da würde ich erst einmal ohne den Verweis zu unterschreiben zur Schule gehen und darum bitten, dass man nachweist, dass das so gewesen ist. U.a. dadurch, dass die Sprachnachrichten gesichert werden.

Immerhin soll ein Verweis erteilt werden für eine Sache, die Dein Sohn a) nicht getan hat und b) hat er selbst ja keine Schimpfwörter gesagt. Das würde ich nicht so selbstverständlich hinnehmen.

2

Hi,

du hast die Version der Schule (= Verweis) und du hast die Version deines Sohnes (= unschuldig).

Es bleibt dir also nur, das ganze nochmal zu hinterfragen bei der Lehrkraft, die den Verweis erteilt hat.

VG
Gael

4

Zur Lehrerin gehen und ihre Wahrnehmung mal schildern lassen.


Entweder erzähl dein Sohn eine verharmloste Version oder die Lehrerin vergißt, dass sie zur Wahrnehnung auch Fakten braucht.Sie hätte die Nachricht gleich sichern müssen und nicht bis zur Pause warten bis evtl. Beweise gelöscht sind und Absprachen unter den dreien Schülern untereinander getroffen wurden.

5

Hi!

Ich hab keine Ahnung von WhatsApp, deswegen meine naive Frage: kann man das nicht irgendwie noch nachverfolgen?
Außerdem ist die sache (wenn überhaupt was war) auf dem Schulweg passiert, warum also Konsequenzen aus der Schule? Dann ist dein Kind eigentlich noch nicht im erlaubten WhatssApp-Alter, somit solltet ihr als Eltern zum Gespräch erscheinen wenn wirklich was war!
Sammel Fakten (Handys anschauen, Freunde fragen) und mach dann einen Gesprächstermin mit der Lehrerin.

Viel Erfolg,
Hermiene

6

Ich würde das ehrlichgesagt nicht einfach unterschreiben. Verstehe auch nicht wieso es einen Verweis gibt, wenn es garnicht in der Schule passiert ist und das Mädchen sich offenbar auch nicht beleidigt fühlte
..was hat dann die Lehrerin oder die Schule damit zu tun?

7

"Verstehe auch nicht wieso es einen Verweis gibt, wenn es garnicht in der Schule passiert ist und das Mädchen sich offenbar auch nicht beleidigt fühlte
..was hat dann die Lehrerin oder die Schule damit zu tun? "

Weil der Vorfall direkt auf dem Schulweg passiert ist und gleichzeitig "in die Schule hinein wirken" und den Unterricht/das friedliche Miteinander stören. Aus diesem Grund hat die Schule die Möglichkeit, Vorfälle, die auf dem Weg zur Schule passieren mit allen schulrechtlichen Mitteln - bis hin zum Schulausschluss- zu sanktionieren.

Mobbig über whatsapp/übers internet sollte immer auch ein Thema für die Schule sein. Würdet ihr euch das nicht an Stelle der Eltern des Mädchens nicht auch wünschen?

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Nein hat sie nicht. Unbeschränkt darf die Schule Ordnungsmaßnahmen aussprechen für Vorfälle auf dem Schulgelände. Alles was außerhalb des Schulgeländes war wird erheblich (!) schwieriger. Das es hier um den Schulweg ging, ist vollkommen unerheblich. Da wäre schon eine Beleidigung von einem Lehrer, Schulleiter,... notwendig, dass die Schule hier auch außerhalb ihres eigentlichen Geländes tätig werden darf.
Wenn nun alle Beteiligten sagen, dass nichts passiert ist, dann hat die Schule hier Probleme etwas nachzuweisen. Du deutest ziemlich viel hinein. Wer sagt denn, dass dieses Mädchen gemobbt wird? Das kann auch bloß ein blöder Streich unter Freunden gewesen sein. Höre mal zu wie befreundete Schüler sich untereinander unterhalten. Die meisten Schimpfwörter fliegen da eigentlich von den Mädels.

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<<<Sohn hat gegenüber der Lehrerin bei dem Gespräch dann gesagt, dass er das Handy nicht dem Schulkameraden gegeben hat, der Schulkamerad hat gar nichts gesagt und das Mädchen hat gesagt, das es keine Sprachnachricht mit Schimpfwörtern bekommen hat.>>>

Ich würde da auch vorsprechen. Ich sehe hier keine Straftat. Es gibt weder einen Geschädigten noch einen Straftäter. Was soll der Verweis dann, wofür?

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Ich seh, wie die anderen auch, keinerlei Grund für einen Verweis.

Zum einen war das nicht IN der Schule, zum anderen ist es nicht verboten, sein Handy an andere weiter zu geben (wobei dein Sohn ja auch dies abstreitet, aber selbst wenn, wäre das völlig ok und die Schule hat in dem Fall schlicht und ergreifend nix zu sagen), und zu guter letzt gibt es ja auch niemanden, der eine whatsApp mit entsprechenden Beschimpfungen bekommen hat.

Die Reaktion ist völlig überzogen und ich kann mir nicht vorstellen, daß die Schule da in irgendeiner Form eine Handhabe hat, um einen Verweis auszustellen.

Bitte steh da hinter deinem Sohn und unterschreib den Wisch nicht, sondern mach dich erst mal schlau. Die Lehrerin wird da in einem Bereich tätig, der sie schlicht und ergreifend nix angeht. Es gibt ja nicht mal einen "Geschädigten".

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Hier gibt es Verweise für die Dinge, die außerhalb der Schule erfolgen, und zwar mit der Begründung: "Die Schule ist daran interessiert, dass ein Miteinander der Schüler erfolgt."

Da ich Stellvertreter/Elternvertreter bin, wundert mich eigentlich nichts mehr.

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Hallo,

ich kann mir kaum vorstellen, daß für so ein Pillepalle, wie es Dein Sohn sagt, ein Verweis ausgestellt wird. Da muss schon etwas wirklich Extremes vorgefallen sein. Also, ab in die Schule und klären!

LG