Einfluss der Halbjahresnote im Sommerzeugnis, Hessen

Hallo,
hat jemand Ahnung davon wie im Sommerzeugnis die Halbjahresnote berücksichtigt wird. Gibt es da irgendwelche Vorgaben?

Werden vielleicht alle Noten genommen? 1. und 2. Halbjahr zusammen.

Es geht um die 7. Klasse Gymnasium.

Kennt sich jemand damit aus?

Danke für eure Antworten
Gotschie

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Hallo
Die Halbjahresinformation zeigt einfach den Stand bis zum Halbjahr. Im Zeugnis findet man dann das Ergebnis von ganzen Jahr.
Aber das war doch auch schon vor der 7 Klasse so #gruebel Wie kommst du zu der Frage?

LG

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Die Trennung gibt es nur in der Oberstufe bzw. wenn Fächer epochal (nur 1. oder nur 2. Halbjahr) unterrichtet werden.
Da beides nicht der Fall zu sein scheint: Alle Noten des gesamten Schuljahres mit entsprechender Gewichtung mündlich:schriftlich.

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Es gibt nur ein Halbjahreszeugnis und ein Ganzjahreszeugnis. Was es nicht gibt, ist ein Zeugnis des 2. Halbjahrs!
Epochal unterrichtete Fächer aus dem 1. Halbjahr erscheinen natürlich auch auf dem Ganzjahreszeugnis. VG

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Also rechnet man alle schriftlichen Noten im 1. und 2. Halbjahr zusammen und teilt durch die Anzahl der Arbeiten. Das gibt dann die schriftliche Note.

Mit den beiden mündlichen Noten macht man das dann auch so.

Ich habe irgendwie gedacht, dass man die Gesamtnote aus dem Halbjahreszeugnis nimmt. Oder dass die Noten vom 1. Halbjahr nur z. B. 30% gewertet werden.

Vielleicht kann ja auch mal ein Lehrer antworten...

Danke für Eure Antworten

Gotschie

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Steht auch im entsprechenden Schulgesetz ;-)

Die Note vom Halbjahreszeugnis darf deshalb nicht irgendwie verrechnet werden, weil sie innerhalb des Ermessensspielraums (der liegt meist irgendwo zwischen x,4 und x,6) gerundet wurde. Für die Schüler wäre es ein krasser Nachteil, wenn die Lehrkraft sich bei 2,4 (aufgrund von mäßiger Mitarbeit; einer Tendenz zur 3, die nur durch eine einzige gute Arbeit gerettet werden konnte oder aus Gründen der Motivation fürs 2. Halbjahr) für die 3 im Halbjahr entschieden hätte und dann damit weiterrechnen würde.

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Ich bin nicht aus Hessen, aber hier gibt es auch noch den sog. pädagogischen Ermessenspielraum. Die Noten müssen also nicht unbedingt gleichwertig behandelt werden. Es muss dafür allerdings Gründe geben. Wenn zum Beispiel eine Schülerin im ersten Halbjahr sehr lange krank war und hatte dann eine 4 mündlich und schriftlich(sie war also wenig da und hatte deswegen schlechte Noten) und sie hat dann im zweiten Halbjahr, wo sie wieder gesund ist eine 1 mündl. und eine 2 schriftl., dann könnte man das noch auf eine zwei zusammenrunden, weil es sie realistische abbildet.