Nachmittagsbetreuung noch abmelden?

Bevor ich das ganze We herumgrüble hat hier vielleicht jemand Erfahrung damit gemacht und kann mir weiterhelfen.

Ich habe den Antrag für die Nachmittagsbetreuung noch vor den Sommerferien ausgefüllt. Nun nach der ersten Schulwoche haben wir den Stundenplan bekommen und ich sehe, dass bereits an zwei Tagen Nachmittagsunterricht stattfindet (weiterführende Schule).. Zwar nicht ganz so lang wie in der Nachmittagsbetreuung, allerdings genau an anderen Tagen.. Dh., dass meine Tochter quasi vier Nachmittage in der Schule sitzt.

Können wir uns davon nun rückwirkend wieder abmelden?
Gestern haben die Kinder Zettel mitbekommen wo man nochmal anmelden kann wenn Bedarf besteht und nicht schon angemeldet wurde.. Also sehe ich es so, dass in den Nachmittagsbetreuungen noch etwas gewürfelt wird..?!?

Meint ihr wir haben Chancen oder wars das? Man kann ja auch erst so wirklich planen wenn man einen Stundenplan hat:-( Wir wollen ja auch gleich zu Anfang abgeändert haben und nicht mitten im Schuljahr.

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Ihr habt doch einen Vertrag abgeschlossen,oder? Dann müssen dort die Kündigungsbedingungen drin stehen.
LG

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Hi,
Bei unseren 4 Schulen im Umkreis könntest du nicht mehr abmelden.

Montag morgen direkt mal im Sekretariat anrufen, und hoffen das so Bedarf besteht, daß sie froh sind, wenn ein Platz frei wird.

Gruß

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Normalerweise kann man die Betreuung erst buchen, wenn auch der Stundenplan vorhanden ist. Also sprich zum Schuljahresbeginn.

Macht ja sonst auch wenig Sinn?!

Würde um zeitnahe Abmeldung beten mit dem Verweis auf den aktuellen Stundenplan.

Die Abbuchung findet monatlich statt also sollte eine Kündigung auch bis zum Monatsende möglich sein.

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Das stimmt nicht.
In allen Schulen, die ich kenne (und ich arbeite selbst an einer), meldest du den Bedarf auf Mittagsbetreuung wesentlich vorher an. Das hat was mit Personalplanung zu tun 😏
Es gibt natürlich Unterschiede, z.B. ob man verpflichtet ist, 4 Tage zu buchen, oder ob auch einzelne Tage wählbar sind. Wenn du es aber angemeldet hast, würdest du es bei uns so nehmen müssen. Das ist aber alles kein Geheimnis und es müsste in deinen Unterlagen drin stehen, die du unterschrieben hast 😉

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Ja bei uns auf dem Gymnasium ist dies nicht so.
Hier kann sehr individuell gebucht werden. Auch nur Mittagessen oder nur Betreuung ohne Mittagessen.

Aber natürlich müsste dies alles im Vertrag der TE stehen.

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Ich vermute mal, dass wirst Du nur herausfinden, indem Du selber bei den Verantwortlichen anrufst, da das überall anders gehandhabt wird.
Bei uns an der Grundschule muss man auch schon VOR den Ferien die Betreuungszeiten angeben. Dies ist für die Kommune (Arbeitgeber der Betreuungskräfte) wichtig, wegen der Personalplanung.
Zu Schuljahresbeginn hat man dann noch innerhalb der ersten beiden Wochen die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Danach ist es verbindlich und zusätzliche An- bzw. Abmeldungen gehen nur in begründeten Fällen.
Am Gymnasium meiner Tochter ist es anders. Da gibt es eine Hausaufgabenbetreuung, die findet täglich statt und man kann hingehen - oder auch nicht.
Lediglich zu AG-Angeboten ist eine Anmeldung notwendig.

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Die meisten die die Mittagsbetreuung nutzen, buchen diese weil sie sie brauchen.
Das bedeutet nicht wenige Kinder sind von Mo-Fr jeden Nachmittag in der Schule.

Wenn du sie gar nicht brauchst warum hast du sie überhaupt angemeldet? Das kann man dem Kind ja dann grundsätzlich ersparen. Und natürlich kannst du sie auch wieder abmelden. Meist ist es aber so, dass wenn der Platz dann weg ist, kannst du sie nicht so schnell wieder anmelden.

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Wir können wählen zwischen zwei Nachmittagen und vier. Vier war uns zu viel. Nun hat es sich aber eben erst heraus gestellt, dass sie bereits an zwei Nachmittagen, einmal bis 15:30 Unterricht hat, also schon drin ist. Und das genau an zwei anderen Tagen. Also wäre sie doch vier Nachmittage drin. Genau das was wir ja nicht wollten. Aber das wusste man ja vor dem Stundenplan nicht.

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Was steht im Vertrag?

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Hi,

Ich grüble auch gerade.
Wir mussten die Anmeldung auch verbindlich vor den Sommerferien abgeben. Anmeldung als Friss oder Stirb. Meine Kinder sind jetzt 6. und 7. Klasse und es geht um die OGS (offene Ganztagsschule). Die wird vom Land bezahlt, d.h., man zahlt nichts, hat aber auch praktisch kein Mitspracherecht und keinen Einfluss. Außerdem zählt es als Schulpflicht, d.h., man braucht auch für jeden Arzttermin,der nachmittags liegt eine Schulbefreiung.

Die Anmeldung hab ich im Juni mit der Idee, wie wäre es ohne Corona, gemacht Meine Tochter ist 12, 7. Klasse. Ohne Corona hätte ich sie für zwei Tage angemeldet, einen Tag wäre ich im Home-Office (auch, um sie zu unterstützen und zu betreuen und auf den Weg zu bringen, wie sie alleine klar kommt). Und freitags ist noch eine AG bis 14h und im Normalfall mein Mann zu Hause; Betreuung wäre da eh nicht; die gibt es nur Mo-Do.
So, jetzt ist aber Corona, und sie hat an einem Betreuungstag Nachmittagsunterricht. Wir hatten jetzt die erste Woche Schule, und sie fand es viel zu anstrengend nach dem Nachmittagsunterricht noch in die Betreuung zu gehen. Die ersten zwei Wochen ist bei uns noch komplette Maskenpflicht. Danach ist die Regel wie in der Präsenzzeit zwischendurch, die Maske muss beim Hin und Herlaufen getragen werden. Es dürfen keine gemeinsamen Spiele gespielt werden (also typ. Gesellschaftsspiele, wo zB Würfel von verschiedenen Spielern hintereinander angefasst werden). Die Kinder müssen Abstand halten.
Parallel ist es so, dass mein Mann und ich beide weiterhin im Home Office sind. Mein Mann ist trotzdem quasi abwesend, weil er eigentlich durchgehend am Telefon hängt und er fährt dann doch vielleicht öfter mal in die Arbeit. Ich muss eher denken, wofür ich halt auch meine Ruhe brauche. Und ich werde sicher bis Weihnachten fast vollständig im Home Office bleiben. Bis dahin könnte meine Tochter so weit sein, dass sie auch an mehreren Tagen selbständig gut alleine bleiben kann. (Ich weiß, andere Kinder können das schon längst und vor einigen Jahren gab es viel viel mehr Schlüsselkinder). Meine Tochter ist sehr betreuungsintensiv (gefühlt diesbezüglich ein paar Jahre jünger als andere Kinder), auf der anderen Seite ist ihr der Trubel in der Schule halt auch zu viel (und es geht gar nicht um meinen Sohn, der freut sich trotz aller Hindernisse andere Kinder zu sehen).

Also: meine Tochter mag nicht gehen, und wir Eltern sind die nächsten Monate zu Hause. Letzten Mittwoch sah die Betreuung so aus, dass sie ca. 3 Stunden lang mit Maske und mit Abstand auf dem Schulhof war. Am Donnerstag hatte ich angerufen und darum gebeten, dass sie nach dem Nachmittagsunterricht nach Hause darf (in der ersten Woche geht das, Verpflichtung ist erst ab der zweiten Woche). Kind kam dann auch völlig fertig nach Hause. Hieß dann aber auch, dass ich die nächsten drei Stunden nicht weiter arbeiten konnte. Erschöpft, ja, aber was Anderes außer Handy oder Fernsehen fällt ihr in solchen Situationen auch nicht ein.
Wenn ich jetzt wirklich einen wichtigen Termin gehabt hätte, hätte ich sie vor dem Fernseher parken müssen.

D.h., ich überlege gerade, ob ich sie da raushole, und ich denke, dass ich das mit dem Hinweis auf die außergewöhnlichen und stark veränderten Umstände, argumentieren kann, aber ein Kind dass mir dann jeden Nachmittag auf dem Schoß sitzt und nach Medienzeit bettelt, ist auch keine schöne Aussicht. Zumal wir gerade Anstrengungen dazu unternehmen, damit sie stärker mit anderen in Kontakt tritt (ist ein Problemfeld von ihr, führt jetzt zu weit), und wenn sie einfach zu Hause rumhängt, hat sie ja erst recht keine Kinder, mit denen sie reden könnte.

Und wenn mein Arbeitgeber dann doch im Januar entscheiden sollte, dass er mich ständig am Standort haben möchte, dann wäre sie halt ganz viel alleine. Wobei ich nicht glaube, dass die Arbeitssituation je wieder wird wie vor Corona. (Die überlegen eher gerade, dass sie Bürofläche einsparen können.)

Tja, um DEINE Frage zu beantworten, vermutlich darfst du nicht so einfach, aber vermutlich lassen sich auch Ausnahmen und andere Umstände verargumentieren.

Viele Grüße

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Bei uns würde die Kündigungsfrist wegen Corona auf eine Woche verkürzt.

Auf jeden Fall nachfragen.

Ach ja, NRW Träger AWO

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Hi,

also die erste Rückmeldung bei mir heute war:

Es wollen gerade ganz viele Eltern abmelden, da sich ihre familiäre Situation verändert hat (arbeitslos geworden oder weiterhin im Home Office so wie bei mir), und deswegen darf keiner eine Ausnahme bekommen. Schließlich zahlt das Land dafür, die Anmeldung im Juni war verbindlich, damit für sie Planungssicherheit besteht und mit der Anmeldung zählt das als Schulpflicht. Ansonsten stimmt der Betreuungsschlüssel nicht. Und dann müssten sie ja Personal freistellen.

(Zumindest letztes Jahr hatten sie einige Schüler als Betreuungspersonen dazu genommen, damit sie überhaupt genug Betreuung hinbekommen.)

Seufz...

Viele Grüße

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Im Vertrag muss doch eine Kündigungsfrist stehen.

Hier wollte die OGS auch erzählen das man nur einmal jährlich kündigen kann. Mehrere Eltern sind gemeinsam zum Anwalt gegangen und haben sich beraten lassen, eine Kündigungsfrist von 12 Monaten ohne vorher den Stundenplan nicht zu kennen war rechltich nicht rechtens.

Die Anwalt meinte der OGS Verein darf höchstens bis zum Halbjahr die Kündigungsfrist setzen und das ist schon sehr hoch.

Die OGS hat dann zugestimmt das die Eltern dann zum Monatsende 4 Wochen kündigungsfrist haben

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Haha, das ist super dass du das schreibst. Das hat mich noch mal zum Nachlesen gebracht.

Auf dem Anmeldeformular steht:

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Kooperationspartner (Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.) zustande. Eine schriftliche Bestätigung mit den Vertragsbedingungen wird vomJohanniter-Unfall-Hilfe e.V. ausgehändigt bzw. zugesandt. Ansprüche gegenüber der Schulleitung oder dem Freistaat Bayern können aus diesem Betreuungsvertrag nicht abgeleitet werden.

Also: Vertragsbedingungen haben wir in den letzten drei Jahren nie bekommen. Das war jetzt von diesem Jahr (Mitte Mai übrigens, nicht Juni). Ich guck mal, was ich zu den letzten beiden Jahren finde.

Viele Grüße

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