Darf Leher das Kind festhalten ?

Guten Tag ihr lieben

es könnte Vll lang werden


Mein Sohn besuchte von sept 19- Januar 20 die Grundschule danach wechselte er auf die Förderschule.

Als er hier bei uns in der Stadt in die Schule ging musste er alleine zur Schule hinlaufen und zurück . Dabei musste er 3 mal alleine die Straße überqueren.
An dieser Schule sind auch ein paar Kinder Bus Kinder , dort gingen die Kinder allerdings alleine hin zum Bus Bez auch die Fußkinder gehen alleine raus

In der Förderschule wird er mit dem Bus gefahren , hin und zurück .

Bisher hab ich ihn 2 mal dort abgeholt da es sein Wunsch war
Beim 1 mal stand ich auf der Seite wo er steht .
Beim 2 mal stand ich mit dem Auto gegenüber , ich stieg aus und bat ihn das er kommen sollte gerade als er kommen wollte hielt die Lehrerin den Arm fest von ihm . Und schüttelte den Kopf . Ich meinte zu ihr , warum ? Es kommt kein Auto . Ich bat mein Sohn nochmal zukommen und wieder hielt sie ihn fest , also ging ich rüber , sie meinte dann das sind Schulregeln .

Diese Schulregeln sind mir nicht bekannt auch hatte ich keine Hausordnung bekommen

Meine Frage lautet daher , darf ein Lehrer das Kind fest halten obwohl ein Elternteil da ist ?
An dieser Schule ist es so , das alle Kinder von klasse 1-9 vom Lehrer zum Bus gebracht Werden

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Hi,
auf der Sprachheilschule hatte man die Abholung im "Heftchen" anzukündigen.

Man hatte dann auf dem Schulhof zu stehen, und das Kind in Empfang zu nehmen.

Auf dieser Schule hättest Du das Kind auf der anderen Straßenseite abholen müssen. Die Lehrer hätten auch nicht das Kind über die Straße laufen lassen. Und ja, sie hätten ihn gerade festgehalten.

Und wenn ich die Wahl hätte, das jemand mein Kind an der Kapuze zurückzerrt, und man sieht noch 1 Woche den Abdruck am Hals, oder schön am LKW/Auto/Traktor klebt, wähle ich den Abdruck am Hals.

Muss man in der heutigen Zeit, immer jemanden reinwürgen wollen?

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Schenke Dir 5 Herzchen extra für Deine realistische Antwort. Ich wunderte mich auch über die seltsame Frage......
LG Moni

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Hi,
ich weiß, dass es in Fö-Schulen oftmals „körperlicher“ zugeht, oft um Schlimmeres zu verhindern und weil einige Befunde doch auch Berührungen erfordern, um überhaupt die Aufmerksamkeit des entsprechenden Kindes zu erhalten.
In eurem Fall ist es halt blöd gelaufen, du hast aber doch eine plausible Erklärung bekommen, warum dein Kind von ihr festgehalten wurde. Wenn dein Kind nicht über diese Straße gehen soll, weil zu gefährlich, dann haben die sich schon was dabei gedacht. Und Fö-SuS brauchen ja nochmal klarer Vorgaben, Ausnahmen können doch Verwirrung stiften.
Die Schulregeln stehen i.A. im Schulplaner der Schule, sofern es einen gibt, ansonsten auf der Homepage und diese zu lesen ist schon die Aufgabe der Eltern, sonst kann man sich die Arbeit auch sparen.
Solltest du keinen Zugang zu diesen Regeln haben, würde ich als Konsequenz aus der Sache ziehen, dass du anregst, dass die Regeln euch Eltern zu kommen können, um solche Situationen zu vermeiden.
Selbst wenn es nicht erlaubt wäre, ein Kind am Arm festzuhalten, wolltest du jetzt ernsthaft ein Fass deshalb aufmachen? Sie hat ja in der Absicht gehandelt, dein Kind zu schützen. Natürlich nicht vor dir in dieser Situation, sondern um ihm klar zu machen, dass es eine Grenze gibt, über die er nicht gehen darf, weil es gefährlich werden könnte.

Vlg tina

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Hattest du der Schule vorher Bescheid gesagt, dass du dein Kind ausnahmsweise abholen willst? Mit der Schulanmeldung unterschreibt man normalerweise, dass man die Hausordnung und Schulregeln zur Kenntnis genommen hat.

Da dir jetzt die Schulregeln bekannt sind, wird dies zukünftig nicht mehr passieren.

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Nein darf der Lehrer nicht!

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Selbstverständlich darf der Lehrer ein Kind festhalten, bevor es auf die Straße läuft. Oder wenn es gerade dabei ist ein anderes Kind zu vermöbeln, da schauen wir Lehrer in der Regel auch nicht tatenlos zu.

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Das ist Quatsch. Auch die altbekannte Urban Legend, dass ein Lehrer keine Schüler anfassen darf, ist absoluter Quatsch.

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Also ehrlich, bevor das Kind beim nächsten Mal vor ein Auto rennt, weil es denkt, dass es einfach die Straße überqueren kann, solleb die Lehrer es lieber festhalten. Was ist denn daran so schlimm?

Mit den Regelungen der Schule macht man sich ja eigentlich auch bei Schuleintritt vertraut...

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Hallo,

Dein Sohn ist auf einer Förderschule. Die werden schon wissen, warum sie eine solche Regel haben.

Das ist mit einer normalen Schule und deren Regeln nicht vergleichbar.
Natürlich darf der Lehrer da kein Kind festhalten.
(Allerdings kann ich mir auch da Situationen vorstellen, wo es nötig und sinnvoll wäre.)

Aber was meinst Du, was los ist, wenn ein behindertes Förderschulkind vor der Schule vor's Auto läuft, zu einem Kinderschänder ins Auto steigt, weil es jeden Menschen, der nett zu ihm ist, für seinen besten Freund hält, oder wegläuft und stundenlang nicht auffindbar ist?
Da können die Eltern vorher hundertmal behauptet haben, dass ihr Kind so etwas nicht tut. WENN etwas passiert, verklagen sie die Schule wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.

Die Schule fängt auch nicht an, Sonderfälle einzubauen, von wegen "wenn kein Auto zu sehen ist und der Lehrer sicher ist, dass die Mutter auf der anderen Straßenseite steht..."
Da kommen dann Situationen zustande, die doch nicht so glasklar sind und wieder wird die Schule verklagt, wenn etwas passiert.

Ich würde diese Regel akzeptieren, anstatt ein Fass aufzumachen.
(Bringen wird das eh nichts. Die werden Dir höchstens nahe legen, Dir eine andere Schule für Deinen Sohn zu suchen, wenn Dir die Regel nicht gefällt.)

LG

Heike

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Nein, darf sie nicht. Die Schulregeln gelten nur auf dem Schulgelände, nicht im öffentlichen Raum und enden am Schulzaun.

Im Grunde besteht für die Schule eine Fürsorgepflicht, von der man sie aber schriftlich entbinden kann. Das kommt zum tragen, wenn bei Schnee, Sturm und Glatteis erwartet wird, das Kinder abgeholt werden. Dann kann es sein, das sie die Kinder sonst nicht gehen lassen, Unwetterwarnung usw.

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> Nein, darf sie nicht. Die Schulregeln gelten nur auf dem Schulgelände, nicht im öffentlichen Raum und enden am Schulzaun.

Nein, das stimmt nicht. Wo die Regeln gelten, steht in der Schulordnung. So kann z.B. die Bushaltestelle außerhalb des Schulgeländes liegen, unterliegt aber dennoch der Schulordnung. Es können auch Bannmeilen (z.B. Rauchverbote x m rund um die Schule für Schülerinnen und Schüler) ausgesprochen werden.

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Das mag ich nicht bestreiten, im Regelfall bezieht sie sich aber lediglich auf das Schulgebäude und Gelände.

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Ich empfehle dir, dass du dir die Schulregeln geben lässt und dir diese durchliest. Oder schaue dir vorher noch einmal deine Unterlagen durch. Mit ziemlicher Sicherheit hast du diese bereits bekommen und sogar irgendwo dafür unterschrieben.

Wenn die Regel zum Beispiel lautet, dass die Schüler nicht alleine über die Straße gehen sollen, dann sollen sie das eben auch dann nicht tun, wenn die Eltern auf der anderen Seite stehen. Die Anwesenheit der Eltern setzt doch nicht die Schulregeln außer Kraft.

Du unterstützt dein Kind dabei die Regeln zu verinnerlichen, indem du diese
1. selber kennst,
2. dich auch daran hältst,
3. dein Kind nicht zum Regelbruch aufforderst und
4. bei deiner vermutlich selbst verschuldeten Unkenntnis nicht noch rumdiskutierst und versuchst dem Lehrer zu Unrecht eins reinzuwürgen.

Besonders Förderschüler sind auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen 🍀

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Hallo,

ich könnte mir vorstellen, dass es auch etwas mit der Aufsichtspflicht zu tun hat.
Stehst du auf der "richtigen" Seite, also am Schulgelände, findet eine direkte Übergabe statt und anschließend bist du für die Aufsicht deins Kindes zuständig. Stehst du aber auf der "falschen" Seite und die Lehrerin würde das Kind laufen lassen, trägt sie vermutlich noch die Aufsichtspflicht, bis zur anderen Straßenseite.
Da dein Kind in diesem Moment das Schulgelände verlässt, könnte ich schon verstehen, wenn es hierzu eine Regel gibt und das Kind quasi nicht alleine das Schulgelände verlassen darf. Es muss also direkt "richtig" abgeholt werden oder in den Bus einsteigen.

Liebe Grüße