Schulbegleitung Bayern

Hallo,

kennt sich hier jemand mit dem Thema Schulbegleitung aus? Gibt es da irgendwelche Fristen zu beachten? Sprich wenn für das Schuljahr 21/22 ein Schulbegleiter gesucht werden soll, bis wann der Antrag gestellt werden muss?

Im Moment sind wir noch unschlüssig, es geht darum ob das Kind in einer größeren, unruhigen Gruppe (zB Umziehen mit alle Mann beim Sport etc) zurecht kommt, in der Kleingruppe (zb Vorschulgruppe) funktioniert es super . Wir werden auch noch ein halbes Jahr jetzt speziell daraufhin Ergo machen, wenn mit Corona möglich auch irgendwann Gruppen-Ergo, es kann also jetzt gerade keiner sagen was im nächsten September gebraucht werden wird. Bei bisherigen Baustellen konnte Ergo bisher gut helfen, eigentlich hoffen wir ja dass es auch diesmal so sein wird das der "Schubser" mit der Ergo reicht, aber wenn nicht? Gibts da ne "Deadline" zu der man sagt "jetzt muss mans angehen?" Oder macht es wirklich Sinn das "prophylaktisch" jetzt schon anzustreben?

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Halllo

ich selber arbeite als Schulbegleiterin in NRW. Mein I Kind hat mich als erste Schulbegleitung bekommen. Wir sind erst im November gestartet. Wenn du vom Arzt bzw. der der Bestätigt das du bzw dein Kind eine Betreuung brauch, würde ich es jetzt beantragen.. Ich selber musste schon einen Heilplan schreiben für das kommende Schuljahr. Je nachdem was dein Sohn hat. Sozial Emotional (ADHS, Autist) würde ich beim Jugendamt anfragen oder bei einer Behinderung beim Sozialamt.

Oder schaust nach einem Träger der dir zusagen würde und fragst da an,

LG

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Hallo und vielen Dank schonmal für Deine Antwort.

Ja es geht eher Richtung sozial-emotional. Er ist ein Extremfrühchen und hatte große Probleme mit der Aufmerksamkeit. In der Einzelsituation und in der Kleingruppe ist das dank Ergo jetzt schon viel besser geworden und wohl inzwischen im "unbedenklichen Bereich", das stellte auch das SPZ gerade im Logopädietest fest. Das Problem ist dass er sich in der großen Gruppe wenn "Bewegung" und Unruhe in der Gruppe ist sehr ablenken lässt. Also potentiell problematisch alles was mit Gruppenarbeit zu tun hat oder das Umziehen zum Sport, wenn alle aufstehen und was herrichten müssen. Lässt sich halt gerade mit Corona auch nicht mehr üben, wir waren ja extra im Mannschaftssporttraining etc. Findet ja alles nicht mehr statt.

Danke für den Tipp, wir werden uns mal bei den Anbietern umhören.

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Hallo,

Fristen gibt es da eigentlich keine.
Es ist nur so, dass es teilweise nicht besonders viele Schulbegleitungen gibt, so dass man echt schauen muss, dass man jemanden bekommt.

Hat dein Kind eine offizielle "Diagnose"? (Gerne auch per PN.)
Ihr braucht ein Schreiben vom Arzt, dann muss das beim Bezirk genehmigt werden (dauert auch etwas) und dann kannst du über verschiedene Anbieter einen Schulbegleiter suchen. Die kannst du vorab auch mal kennenlernen.

Wird dein Kind jetzt dann im September eingeschult?

LG

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Danke für Deine Hilfe, ich habe es in der oberen Antwort schon fast alles beantwortet. Ja, er soll im September eingeschult werden. Wir werden denke ich auf alle Fälle im Januar das im SPZ besprechen und danach dann auch mit der Schule reden.
Wir sind im SPZ sehr gut aufgehoben, die unterstützen uns sehr und die entsprechenden Briefe werden - wenn sie es für nötig erachten - kein Thema sein. Und wenn sie denken wir schaffen es ohne dann hab ich da auch ein gutes Gefühl, sie kennen ihn und seine Entwicklung quasi seit Geburt, als Extremfrühchen war er da bereits mit 6 Monaten das erste Mal.

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Du kannst „prophylaktisch“ nichts beantragen und dann noch auf einen positiven Bescheid hoffen. Das genehmigt Dir kein Amt. Glaube mir, ich quäle mich seit 8 bzw. 7 Jahren mit diesen Mist herum bei 2 Kindern auf 2 verschiedenen Ämtern.
Wenn das Kind bis jetzt keine Leistungen der Eingliederungshilfe hatte, dann bekommt es auch keine Schulbegleitung zum Schulstart der 1. Klasse. Hier muss das Kind leider erstmal in den Brunnen fallen. In solchen Fällen ist es schon besser, man hätte eine Schulbegleitung oder Frühförderung oder eine Spezielle Therapie vor der Einschulung über das Amt beantragt und gestartet. So ist das Kind dort kein Unbekannter mehr.

Zu deiner Frage an sich:
Es gibt keine Fristen, ABER wenn du tatsächlich eine Schulbegleitung ab Start des neuen SchulJahres anstrebst, sollten die kompletten Unterlagen bis Ende April beim Amt vorliegen, wenn dein Kind dort bereits bekannt ist und bereits Leistungen bezogen hat. Wenn dein Kind noch keine Leistungen bezogen hat, dann einen Monat eher bis Ende März.
Bedenke: Du beantragst die Teilhabeassistenz (Schulbegleitung) zur Teilnahme am Unterricht der 1. (?) Klasse in der Schule A im Ort Z. Du musst das wirklich genau im Antrag benennen können. Solange nicht klar ist, welche Schule dein Kind besuchen wird, kannst du den Antrag nicht stellen. Der Antrag gilt als nicht gestellt ohne diese Angaben.
Wenn man diese Monate einhält, garantieren eigentlich die Ämter, dass der Bescheid noch vor den Ferien verschickt wird, es sei denn, es fehlt die Mitarbeit der Eltern oder der Schule. In den Sommerferien ist dann üblicherweise die hektische Suche nach einem Träger, der noch eine Schulbegleiterin frei hat und den die Schule akzeptiert.

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Danke für Deine Antwort, also über das Amt lief bisher nichts, aber er bekommt seit er 2 Jahre ist immer wieder Ergo und Logo, er ist halbjährlich im SPZ zur Überwachung und wir können sie mit Berichten "totschmeißen". Es war halt bisher immer zu wenig um "guten Gewissens" zu sagen wir brauchen eine Hilfe. Warum sollte man Hilfe beantragen wenn man es mit Ergo, Elternengagement und engagiertem Kindergarten gut hinbekommt.

In welche Schule er geht ist klar, alle sind sich einig dass er in der normalen Schule hier am Ort eingeschult werden soll. Kiga, SPZ, Kinderarzt, da hat keiner Zweifel.

Ich wünsche Euch alles Gute für Euren Kampf und danke für die Tipps!

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Ich bin nicht vom Fach, also bitte bedenke das für meine negativen Posting jetzt, aber ich wollte dir nur schreiben, dass ich im Bekanntenkreis 1 Fall ähnlich dein Kind (zu milde Diagnose und IQ im Rahmen) und 2 Kinder mit Autismus und keiner dieser 3 hat eine Schulbegleitung in Bayern bekommen. Sie „funktionieren“ zu gut dafür.

Mein Kind besucht eine Privatschule (keine I-Schule) und die Schule stellt ab diesen Schuljahr für die Kinder mit Legasthenie eine eigene pädagogische Kraft in bestimmten Fächer zur Verfügung. Das ist eine super Leistung der Schule! Denn mit Legasthenie ist es im Schulalltag schwer mitzukommen (trotz kleine Klassen) und die Kinder profitieren wirklich von der zusätzliche geschulte Fachkraft. Die Eltern der betroffenen Kindern haben mir gesagt, wie glücklich sie sind, wie gut es funktioniert seitdem und nie und niemals hätten die Kids eine Begleitung bewilligt bekommen aufgrund von Legasthenie.

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Hallo,

ich befürchte auch, dass Ihr da relativ wenig Erfolgschancen habt und sowieso viel zu spät dran seid, wenn es zur 1.Klasse funktionieren soll.

Da es in jedem BL anders gehandhabt wird, würde ich mich als erstes darum kümmern, wer eigentlich die zuständigen Stellen sind und direkt mit diesen in Kontakt treten. Ausserdem würde ich jetzt bereits mit der Schule sprechen, die können Dir schon mal den zuständigen Träger nennen - bei denen bekommt man auch manchmal hilfreiche Infos.

Und mit "prophylaktisch" wird Du da leider gar nichts erreichen. Da müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, warum das Kind in seiner Teilhabe eingeschränkt ist, sonst bewilligt Dir das kein Amt. Ein paar Briefe vom SPZ und vom KiA reichen da leider nicht aus. Stellungsnahme des Kindergartens könnte hilfreich sein und vom Ergotherapeuten. Und die sollen es ruhig etwas drastisch darstellen.

Aber Du musst auch ein wenig Vertrauen in die Leistungen Deines Sohnes haben. Die Kinder wachsen an ihren Aufgaben. Und wenn er am Anfang Schwierigkeiten hat, dann klappt es vielleicht erst nach ein paar Wochen. Gute Lehrer stärken die Kinder und haben die soziale Gruppe im Blick - das wird ihm auch helfen.

Viel Erfolg!

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Danke für Deine aufbauenden Worte, tendenziell ist es ja so dass wir eigentlich hoffen und auch denken dass er es ohne schaffen würde. Er hat schon so viel gemeistert, da wird er das "bisschen" bis dahin auch hinbekommen. Zumal er einer ist der unter Druck besser funktioniert als ohne. Im Moment ist es ja nur der Kindergarten der da soweit geht in seiner Empfehlung, alle anderen sind eher entspannt. Was natürlich nicht hilfreich ist wenn du 3 Experten hast und 3 Meinungen.

Im Tiefen Innern glaube ich dass er es schafft, auch der Kinderarzt und das SPZ sind eher auf der "der schafft das tendenziell, warten wir mal ab", aber die Panikoma in mir hat wieder mal Angst was zu verpassen. Ich will auch eigentlich dass er es ohne schafft, er kann so stolz sein auf das was er geschafft hat (die Wahrscheinlichkeit dass er es überhaupt auf eine Regelschule schafft liegt bei der SSW bei 50% und das stellt ja derzeit keiner in Frage dass er das packt), da will ich halt nicht durch eine falsche, zu späte Entscheidung / Einsicht in eine Schulbegleitung die sein die es dann "verkackt". Zumal ich ja oft Lehrer schimpfen höre dass Eltern viel zu lange warten bis sie was unternehmen ... wobei ich denke mit 2-3 Therapieterminen die Woche und Übungen zu Hause fallen wir da vermutlich nicht unter "tun nix" :-)
Ich denke auch die Lehrer die wir bisher kennengelernt haben wirken schon mehr noch wie "Muttertiere" als wie "Oberlehrer", die Schule hat halt auch den Ruf recht fordernd zu sein.
Aber ihr bestärkt mich gerade alle darin es ohne zu versuchen und lieber solange noch zu Hause auch Sachen mit Ablenkung zu üben.

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Ich denke nicht, dass das Umziehen beim Sport eine Schulbegleitung nötig macht.
Ich erinnere mich noch gut an das Seufzen der Sportlehrerin in den ersten Klassen meiner Söhne. Die Mädchen quatschen und blödeln in ihrer Umkleidekabine, die Jungs werfen Sportbeutel durch die Gegend, aber fast keiner steht in der vorgesehenen Zeit in der Turnhalle. Und von denen, die da stehen hat die Hälfte vergessen, die Turnschuhe anzuziehen.

Das ist normal - das sind Erstklässler, die lernen das alles noch. Genauso wie sich auf den Unterricht zu konzentrieren und dem melodischen Rülpsen des Tischnachbarn nicht allzuviel Aufmerksamkeit zu schenken.

Wenn es jetzt in der Vorschulgruppe super klappt, ist Dein Kind schon weiter als viele andere Gleichaltrige.

Grüsse
BiDi

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Hallo,

danke für Deine Erfahrungen, eine Freundin von mir ist Lehrerin und die meinte auch schon mal zu mir "mit was die alles bei Euch kommen, da könnte ich mehr als die Hälfte meiner Kinder in Therapie schicken". Ich lass mich halt leicht ins Bockshorn jagen wenn jemand "was sieht", seine Prognose war halt auf Grund der Vorgeschichte schon immer "wackelig" und da hat man immer schnell Panik dass man doch was übersehen hat, also danke Euch für Eure Einschätzungen :-)

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Hallo,

Ich kann leider nicht viel helfen bei den Fristthemen, wir sind grade erst in der Diagnostik. Allerdings kann ich zum Thema Umziehen beim Sport etwas beitragen. Meine Tochter trägt nur eine Hose, sie würde sich daher auch nicht Umziehen. Das ist kein Problem, sie darf in ihrer Kleidung bleiben und wechselt nur die Schuhe. Du musst das nur mit den Lehrern kommunizieren und erklären. Gruppenarbeiten gibt es derzeit keine, das wird auch im nächsten Schuljahr so bleiben.

LG
Sunny

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Hallo!

Wenn dein Sohn so gute Fortschritte macht, gibt es ja auch die Möglichkeit der Zurückstellung. Da hätte er 1 Jahr länger Zeit, daß alles klappt.
Dein Kind geht ja in einem Regelkindergarten und ist kein I - Kind, oder? Hat er Frühförderung im KiGa?

Mein Sohn kam heuer mit Individualbegleitung (IB) in Bayern in die 1. Klasse. Wir hatten aber bereits im letzten KiGa Jahr eine IB.
Mein Kind hat eine globale Entwicklungsstörung. Er braucht Hilfe beim Anziehen, auf der Toilette, im Umgang mit Mitschülern, bzgl. der Aufmerksamkeit.
Wir sind seit dem 8. Monat im SPZ, haben fast durchgehen Logo, Ergo, Psychomotorik und 3 Jahre Frühförderung im KiGa.
Wir haben x Berichte vom SPZ, KiGa Therapeuten, Vorschullehrerin... Trotzdem musste ich kämpfen um die IB!

Körperliche Behinderungen gehören zum Bezirk, sozial-emotional (Autismus, Adhs..) zur Zuständigkeit vom Jugendamt.

Es musste ein Gutachten, ein IQ Test (ob das Kind überhaupt auf eine Regelschule gehen kann), Test auf ADHS und Autismus gemacht werden.
Beantragt wurde das Ganze immer im März. Die Genehmigung kam im KiGa dann im Juli.
Für die Schule wurde eine Folgegenehmigung beantragt - und abgelehnt! 😳
Der Widerspruch (mit nochmals ausdrücklichem Schreiben vom SPZ) wurde auch abgelehnt... 😲

Also an deiner Stelle würde ich eher über eine Rückstellung nachdenken.

Liebe Grüße,
Krokant