Freistellung

Hallo,

kennt sich da vielleicht jemand aus?!

Mein Kind wird im August/September für ein Jahr nach USA auf eine Highschool gehen. Die Agentur benötigt von unserer Schule eine Bestätigung, dass mein Kind für dieses Schuljahr freigestellt wird, um die Anmeldung weiter zu bearbeiten. Unsere Schulleitung, will sie uns erst geben, wenn wir ihnen alle Angaben wie z. B. Abreisedatum, Adresse der Schule usw. schicken. Diese Angaben bekommen wir aber erst, wenn die Agentur nach der Anmeldung eine Familie und damit auch eine Schule gefunden hat. Was laut Agentur und ehemaligen Austausschülern manchmal erst recht kurzfristig sein kann.

Die anderen Eltern haben diese Freistellung ohne Probleme sofort bekommen. Auch die Agentur hat mir mitgeteilt, dass die Freistellung eigentlich kein Problem sein sollte.

Kann die Schulleitung sich auch weigern uns diese Freistellung zu geben?

Noch zur Info ... mein Kind beendet die 10. Klasse und geht nach dem Highschooljahr dann weiter in die 11. Klasse bzw. Jahrgangsstufe 1. Falls das noch wichtig sein sollte, ihre Noten sind gut.

Danke für eure Antworten/Hilfe.

Wünsche euch einen sonnigen Tag.

Rolabaer

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Hallo!

Ich kann dir da leider nichts zu sagen aber ich empfehle dringend, nochmal das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen und denen nochmals mitzuteilen, dass die gewünschten Angaben einfach noch nicht vorliegen und das weitere Verfahren schlichtweg von der Freistellung der Schule abhängt. Eben dass ihr ja durchaus bereit seid, die Daten zu übermitteln, dies de facto zum jetzigen Zeitpunkt aber nun mal noch nicht möglich ist und eben von maßgeblich von der Freistellung abhängig ist.

Ich versteh gar nicht, warum die Schule sich hier so anstellt. Notfalls soll die Schule eben die Freistellung erteilen vorbehaltlich der Mitteilung des Abreisedatums und der Schule in Amerika. Solltet ihr dem dann nicht folge leisten (falls ihr es also versäumt, später die gewünschten Daten mitzuteilen), dann kann die Schule die Freistellung doch theoretisch immer noch wiederrufen.

Notfalls würde ich mich dann eben an das zuständige Schulamt wenden. Ich kenne soviele Kinder, die ein Highschool Jahr machen. Das Prozedere dürfte ja für eine Schule jetzt nicht sooo ungewöhnlich sein und immerhin geht es ja nicht darum, dass das Kind ein Jahr zu Hause abgammelt. Unmöglich finde ich das Verhalten der Schule.

Viel Glück!

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Ich habe der Schule noch einmal geschrieben - die Bitte nach einem persönlichen Gespräch wurde abgelehnt (kann ich aufgrund von Corona akzeptieren) Und auch noch einmal betont, dass wir, sobald wir die nötigen Infos haben an die Schulleitung weiterleiten werden.

Ich verstehe nur nicht, warum alle anderen (in ganz Deutschland verteilt) diese Freistellung ohne Probleme bekommen haben und wir nicht.

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Ach soooo. Ich dachte 'die anderen' kämen aus der gleichen Schule.
Wenn die anderen aus anderen Bundesländern kommen, kann das mit den unterschiedlichen Schulpflichten bzw. spezifischen Regelungen bezüglich Auslandsschuljahr zusammenhängen. Da könntest Du auch beim Schulamt nachfragen.

Grüsse
BiDi

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Hier wäre es gar nicht möglich, dass die Schule das für ein komplettes Jahr genehmigt, sondern müsste über das zuständige Schulamt laufen.
Kann es sein, dass das bei euch auch so ist?

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Laut Agentur muss die Freistellung von der Schule kommen ... sie haben es jetzt auch noch nicht erlebt, dass eine Schule das nicht genehmigt.

Wie gesagt, alle anderen haben es sofort bekommen.

Habe im Internet geschaut, ob da vielleicht irgendwo irgendwas diesbezüglich steht ....

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Aber es ist ja ziemlich egal, was die Agentur sagt, wenn das von Seiten des landeseigenen Schulgesetzes nicht in der Zuständigkeit der Schule liegt, kann und darf die das schlicht und ergreifend nicht genehmigen.
Hier landen die beim Schulamt, die Schule gibt ihre Stellungnahme dazu ab und dann wird dem dort in der Regel auch entsprochen. Nichts desto trotz geht's halt erstmal den vorgeschriebenen Dienstweg. Am Ende hast du dann Stempel von Schule und Schulamt drauf. Das sollte ja für die Agentur okay sein. Wichtig ist ja nur die Absicherung, dass die Freistellung genehmigt ist.

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Theorethisch ja, sie kann sich weigern.

Ich hatte mich mit einer anderen Problemstellung an die höheren Stellen gewandt und mir wurde mitgeteilt, das die Entscheidungsgewalt in jedem Fall beim jeweiligen Schulleiter liegt.

Hat Du mit dem Schulleiter mal persönlich gesprochen oder nur mit dem Sekretariat?

Die Schule muss definitiv wissen, wo das Kind in der Zeit weiterbeschult wird, also z.B.Highschool XY in Washington DC, das ist Vorschrift.

Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn sich die Abentur da mal persönlich einschaltet, ein Anruf oder eine Mail/Fax bez. einer Freistellungsanfrage sollte kein Problem sein.

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Nachtrag:

Was mich stutzig macht ist, das die Agentur die Familie oder Schule nicht nennen kann. Normalerweise kann man sich den Ort sogar aussuchen und die Agenturen haben Schulen und Familien unter Vertrag, bzw. der US Partner der Agentur müsste in der Lage sein, hier Angaben zu machen!?

Es gibt auch Schulen in D., die mit solchen Agenturen zusammenarbeiten.

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Ja, wenn man soviel Geld hat kann man sich den Bundesstaat aussuchen. Das Geld habe ich nicht.

Die Agenturen suchen immer erst nach Familien, sobald alles mit der Bewerbung/Anmeldung erledigt ist. Die Familie wird dann nach den Kriterien des Jugendlichen ausgesucht. Es soll ja für alle passen. Wenn die Familie gefunden ist, wird die Schule gesucht. Es leuchtet mir auch ein, dass das seine Zeit dauern kann. Was ich jetzt persönlich nicht so schlimm finde.

Wir brauchen einfach die Zusage der schule, dass mein Kind beurlaubt ist. Und auch wenn das vielleicht niemand versteht, aber ich sehe keinen Grund diese Möglichkeit einem Kind zu verwehren.

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Ich würde mich noch einmal persönlich, telefonisch, bei der Schulleitung melden und die Situation erklären.

Geht es trotzdem nicht, wäre die nächste Instanz mein Zeil, bei Gymnasien sind es die Berzirksregierungen. Da ist dann schön, wenn man sagen kann:
Am Tag xs habe ich mit Schulleitung Müllermeierschmidt zu diesem Thema telefoniert..

Verweigert werden kann es nur mit Begründung.

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Wie alt ist das Kind?

Ja, eine Begründung wäre nicht schlecht.

Möglich wäre auch, das er den Aufenthalt nicht befürwortet, weil es in der Klasse des Kindes möglicherweise Lernrückstände gibt, die unter Umständen nicht mehr aufzuholen sind und ggf. die Qualifikation zum Abitur gefährden. Vielleicht will er das nicht unbedingt schriftlich von sich geben.

Vielleicht kann es auch sein, das generell schulische Auslandaufenthalte laut einer Verordnung, ähnlich Austausch, Klassenfahrten ... zur Zeit untersagt sind (in NRW aktuell bis Ostern).

Allerdings handelt es sich dabei ja nicht um eine "schulische" Veranstaltung.

Ich versuche aktuell eine Wiederholung des letzten Jahres (Q2) für meine Tochter zu erreichen. Er sagte mir, das könne er nicht so einfach genehmigen und verwies an die höheren Stellen.

Die Antwort war, ich solle mich an den Schulleiter wenden. Nun hat er es schwarz auf weis, direkt aus dem Fachreferat des Ministerium. Das hatte zur Folge, das es gestern zu einer Auseinandersetzung zwischen meiner Tochter und der Leiterin der Sek.2 kam. Warum redet die mit meiner Tochter und nicht mir mir? Sie bot an, die Prüfungssituation mit meiner Tochter und den anderen (Nörglern) zwischen dem 12. April und dem 22. April 2021 intensiv zu erörtern. Eine Liste, die meine Tochter zum versäumten Unterrichtsstoff anfertigte, bezeichnete sie als absurd!