Trampolin und Nachbarskinder

hallo
wir haben ein Trampolin im Garten. Da hüpfen meine Kinder gerne drauf und nun auch öfters die Freunde/Nachbarskinder.
Es gilt bei unseren Kindern sowie bei den Fremden, dass nur gesprungen werden darf wenn ich in der Nähe bin (Im erdgeschoss im haus oder garten), es darf nur gesprungen werden Saltos, etc sind verboten und auch achte ich daruaf, dass es höchstens 2 kinder der gleichen "Gewichtsklasse" sind.
So nun kommen immer öfters Freunde, stehen quasi an zum springen (stört ich weniger). aber dennoch habe ich angst, dass sich jemand mal verletzt.
Wie ist das wenn sich doch mal jemand verletzt? Habe ich in dem fall die Aufsichtspflicht und könnte haftbar gemacht werden? (Alter zwischen 5-10 Jahren)
nützt ein"benutzung auf eigener Gefahr" Schild und nur mit dem ok der Eltern?

Gruß

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Ja, du hast die Aufsichtspflicht da du das Sportgerät ja zur Verfügung stellst, d.h. wenn etwas passiert ,würde ich das dann auch beim Arzt so angeben, ich könnte mir vorstellen das sich dann die Versicherung an dich wendet und du den Schaden zahlen musst. Mein Sohn hat sich z.B. in der Schule die Vorderzähne rausgeschlagen, die Versicherung der Schule musste jetzt die wirklich hohen Kosten tragen. Vor allem wenn sich ein Kind bleibende Schäden zufügt, möchte ich nicht in deiner Haut stecken.
Ich persönlich würde es nicht erlauben das fremde Kinder auf unserem Trampolin springen, vor allem nicht wenn ich sehe was sich die Nachbarskinder im Laufe der Jahre da alles drauf getan haben.

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In der Schule ist es aber was ganz anderes als im privaten Bereich.

Im Kindergarten/ in der Schule / bei der Arbeit ist man normalerweise über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

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Hallo,

soweit ich informiert bin, ist es mit einem Hinweisschild nicht getan und du hast Aufsichtspflicht, deshalb kannst du haftbar gemacht werden, wenn etwas passiert.

Es ist zwar schön, dass in eurem Garten Leben herrscht, das gefällt mir auch, aber es bei solchen Sachen auch heikel und deshalb würde ich mir das nicht antun.
In deinem Fall würde ich drauf bestehen, dass höchstens zwei bis drei andere Kinder anwesend sind, bei maximal zwei eigenen Kindern.
In so einer Warteschlange kommt man ja direkt auch mal auf dumme Ideen.
Man könnte eventuell auch die anderen Eltern in die Pflicht nehmen, aber erstens will man die auch noch im Garten haben und zweitens würde dich das als Besitzer auch nicht aus der Haftung nehmen.

VG, midnatsol

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Dazu würde ich mal bei der Versichrung anrufen.

In dem Fall wohl die private Haftpflicht.

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Hallo,
habe ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht. Danke für die Anregung!! Kurzes googlen ergab folgendes:
Wenn Sie Nachbarskinder zu sich zum Trampolinspringen einladen, übernehmen Sie (stillschweigend) die Aufsichtspflicht. Verletzen Sie die Aufsichtspflicht, haften Sie, wenn einem Kind etwas zustößt. ...Es ist somit empfehlenswert, mit den Nachbarn ausdrücklich zu vereinbaren, dass Sie die Aufsichtspflicht nicht übernehmen ...
Sollten Kinder das Trampolin in Ihrer Abwesenheit unbefugt benutzen, haften Sie grundsätzlich nicht, da Ihnen in diesem Fall keine Aufsichtspflichten zukommen. Sie sollten jedoch dafür sorgen, dass Ihr Grundstück nicht unbefugt von Kindern betreten werden kann.
Quellr:
https://www.diepresse.com/5070791/rechtsfrage-ich-habe-ein-trampolin-im-garten-stehen-wofur-hafte-ich
VG

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Die Frage ist was unbefugt betreten heißt. Bei uns könnte jeder prinzipiell barrierfrei bis zum Trampolin kommen. Aber von der Straße bis zum Trampolin sind es 100 m und man müsste durch den Innenhof laufen. Das Trampolin ist überhaupt nicht von der Straße einsehbar.

Wenn sich also tagsüber (ich bin zu Hause) fremde Kinder denken, sie könnten heute mal bei uns springen kommen, fände ich es schon seltsam dafür haftbar gemacht zu werden. Ich habe ja niemanden eingeladen und es besteht keinerlei Absprache mit den Eltern.
Ich würde es auch nicht unbedingt bemerken, da ich nicht aus allen Zimmern heraus das Trampolin sehe.

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Jep, du hast die Aufsichtspflicht! Ich würde mir eine Stunde ausmachen, an der das Trampolin auch von anderen Kids benutzt werden kann, dann hast du keinen Stress.

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Wenn es in eurem Garten steht und Nachbarskinder dazu frei Zugang haben, könnt ihr schon haftbar gemacht werden. Hast du die Möglichkeit, das Trampolin irgendwie zu versperren?
Noch was, heißt es in den Empfehlungen nicht eigentlich, dass immer nur ein Kind springen soll? Ich weiß, lässt sich schwer umsetzen, aber sollte was passieren, könnte es trotzdem zum Thema werden. Man hört leider auch immer wieder von Unfällen, meistens zwar Gott sei Dank nichts Schlimmeres, aber so ohne sind diese Trampolins nicht. Schau, dass du es irgendwie versperren kannst, das erspart dir vielleicht viel Ärger.

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Hallo

bei der Aufsichtspflicht kommt es auf das Alter an. Bei einem 6 jährigen brauchst du nicht mal immer daneben stehen.

Bei uns hat sich auch schon ein Freund mit gut 7 jahren verletzt. Ich war nicht in der Nähe da ich die Kinder in der 2 Klasse nicht mehr ständig beaufsichtige.

Die Eltern haben einen Bogen von ihrer Krankenversicherung bekommen wo sie den Unfall beschrieben haben und damit war es das. Ich hatte mich bei meiner Versicherung erkundigt und die haben klar gesagt man muss sie nicht mehr ständig beaufsichtigen. Aussnahme ist wenn du z. B weiß das die Kinder dazu neigen nicht altersentsprechende Dinge zu tun. Also z. B du weiß das sie sich ständig ins Netz werfen um zu schauen ob es reisst.