Tür beschädigt

Ich habe eine Frage und vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Ich bekam heute eine E-Mail aus der Schule, dass es am 9.11.2021 eine Rangelei im Schwimmbad gab. Meinem Sohn wurde die Tür durch zwei Jungen zugehalten und er hat sie versucht aufzumachen. Dabei ist ein Riss in der Tür entstanden. Mittlerweile wurde der Schaden behoben und die Schule erwartet von uns, dass wir den Schaden bezahlen. Unser Sohn ist 10 Jahre alt, falls das relevant sein sollte. Wir haben bisher damit keine Erfahrung. Sind wir verpflichtet den Schaden zu übernehmen?

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Hallo!
Einfach der Privathaftpflicht melden und auch angeben, das zwei weitere Kinder daran beteiligt waren. Wäre ja sehr unfair, sollte es wirklich so gewesen sein, das nur ihr den Schaden begleichen sollt!
LG
asira

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ja zahlt eure Haftpflicht. Wobei ich es ihm vom Taschengeld zahlen lassen würde

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Warum sollte er das von seinem Taschengeld zahlen? Mit welcher plausiblen Begründung? Er ist 10 Jahre alt und obendrein wurde er von anderen Mitschülern mutwillig ausgesperrt. Es ist ja nicht ausschließlich sein Verschulden.

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Ich würde die Haftpflichtversicherung anrufen und den Fall schildern. Die kümmern sich dann darum, wer wirklich zahlen muss (Schule, ihr, die anderen Kinder).

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Hallo,

ich würde nicht immer so schnell alles der PHV melden. Spätestens beim 3.Schaden kommt die SB und dann fliegts Du raus, unanbhängig wie lange Du Mitglied bist und wieviel Zeit zwischen den Schäden liegt. Dann eine neue zu bekommen, ist schwierig.

Auf die Frage, ob ihr den Schaden bezahlen müsst, so wie sich der Sachverhalt darstellt, nein. Ich würde der Forderung widersprechen, da kein mutwilliger Vorsatz vorliegt, sondern eine Befreiung aus einer Notlage. Euer Sohn war halt in Panik geraten, außerdem würde ich argumentieren, das eine grobe Verletzung der Aufsichttspflich durch die Lehrkräfte vorliegt. Natürlich suchen die einen dummen, von mir würden die keinen Cent sehen, dafür müssten die schon vor Gericht, aber soweit gehen die nicht. Wer sagt denn, das die Tür nicht schon vorher einen Haarriss hatte oder eine andere Beschädigung vorlag?

Wie hoch ist denn der Schaden?

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Nachtrag:

Ist die Tür noch vorrätig, d.h kann sie durch einen Regulierer oder Gutachter in Augenschein genommen werden?

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Hey :)

ich habe mal eine Frage aus Lehrersicht: Wieso gehst du von einer Verletzung der Aufsichtspflicht aus, wenn unklar ist, ob die beteiligten Kinder womöglich einer Anweisung nicht gefolgt sind? Als Lehrkraft darf ich ja noch nicht körperlich eingreifen.

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Oh, wow.
Ich habe schon öfters erlebt, dass Kinder eine Tür zuhalten und ein anderes Kind drückt von der anderen Seite. (Normalerweise löst sich die Situation sofort, sobald ein Erwachsener aufmerksam wird).
Dass dabei eine Tür kaputt geht, habe ich noch nie gehört. Unsere Türen hier sind fast 100 Jahre alt und wurden auch schon gelegentlich zugeknallt, man lehnt sich dagegen, rüttelt...

Bevor ich so einen Schaden bezahlen oder der Versicherung melden würde, würde ich wissen wollen:
-was genau ist kaputt und wie hoch ist der Schaden?
>wie wird der Schaden auf die drei beteiligten Kinder umgelegt? (Soooo teuer ist eine Tür nun auch nicht, wenn man den Preis durch drei teilt).
-wie alt und aus welchem Material war die Tür?

Und zusätzlich: wie konnte es dazu kommen, dass das eigene Kind so geärgert wurde, dass es eine Tür (mit) zerstört hat? Auf welcher Seite der Tür war die Lehrkraft?

Mit dem Kind würde ich nämlich besprechen wollen:
a) Notwehr lässt sich, wie man hier sieht, oft schlecht beweisen. Und ist auch nur erlaubt, wenn
b) verlassen der "Gefahrenstelle", was immer vorzuziehen wäre, nicht möglich ist.

Viel Erfolg bei den Gesprächen mit der Schule.

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Hi,
mich wundert die Vorgehensweise. Sowas gehört in einem Gespräch geklärt, mit Anhörung der Beteiligten. Auf dieses Gespräch würde ich bestehen.

vlg tina

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Hallo,
mich wundert die Vorgehensweise der Schule gleich in drei Punkten. Daher würde ich eine Kostenübernahme oder eine Meldung an die Haftpflicht ablehnen UND mich gleichzeitig beschweren.

Zu den Punkten:
1.: War mein Kind in der Schule in eine Situation verwickelt, in der es um Körperverletzung oder Sachbeschädigung ging, erwarte ich UMGEHEND informiert zu werden. Das war hier nicht der Fall. Die Eltern wurden erst über 1 Monat später informiert.
2.: Wenn mein Kind verdächtigt wird, irgendetwas beschädigt zu haben UND von mir wird erwartet den Schaden zu begleichen, dann erwarte ich, dass man mir den Schaden zeigen kann. Keine Versicherung begleicht Schäden, wenn hier erst im Nachhinein etwas gemeldet wird UND der Schaden längst repariert ist.
3.: Mein Sohn wird gegen seinen Willen in einen Raum von 2 Mitschülern festgehalten und das erste, was ich als Elternteil nach 1 Monat erfahre, ist dass ich die Kosten für die kaputte Tür übernehmen soll? Ich glaube ernsthaft nicht, dass das Opfer einer Freiheitsberaubung die Kosten einer Sachbeschädigung zu zahlen hat, die entstanden ist, um seine Freiheit wieder zu erlangen.

Konkret würde ich in dem Fall von der Schule erwarten:
1.: umgehende Meldung an die Eltern aller Beteiligten
2.: gemeinsam in der Schule erarbeitete Konsequenz, die auch in der Schule geleistet wird
3.: Einzelgespräche mit den Eltern
4.: Die Eltern können das umgehend an ihre Haftpflicht melden, aber ob da was bei herauskommt….

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Wir hatten damals ein ähnliches Problem mein Sohn sollte einen Schaden verursacht haben, die ganze Sache war sehr schwammig, wir haben mit unserer Versicherung gesprochen, die meinten wir sollen ruhig die Versicherungsnummer in der Schule angeben, die klären dann alles. Das fand die Schule doof, sie hätten lieber Bargeld von uns gehabt, die Versicherung hat sich geweigert zu zahlen, so ging es der Schule auch mit anderen Eltern wo sie versuchten für den selben Schaden Geld zu bekommen.

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Ich hätte jetzt erwartet, dass die Schule selbst gegen sowas versichert ist. Also dass etwas zu Bruch geht auf Ausflügen, etc. ?!

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Nein. Eltern haften für ihre Kinder.

Wir hatten schon Eltern, die nicht zahlen wollten (Sachaufwandsträger musste Haftung gerichtlich erstreiten), nachdem ihr sehr adipöser Junior mehrmals (!) die Toilettentüren für Klettertouren missbrauchte und dabei die Türen und Wände der Toiletten so sehr beschädigte, dass sie ausgetauscht werden mussten. Andere wollten die Reinigung der mit Fäkalien verschmierten Wände der Toilette nicht übernehmen, ihr Kind sei ja schließlich in Therapie (normales Gymnasium...) und da sei sowas zu erwarten, wenn es ohne Aufsicht sei. Ach ja. Auf dem Klo. Am Gym. Ohne Schulbegleitung. Auch schön das Elternduo, dass Geld anbot, damit jemand anderes die Reinigung des Pausenhofs übernimmt, nachdem ihr Junior dort mehrere volle Mülleimer aus Klassenzimmern im oberen Stockwerk durch die offenen Fenster (Corona...) während der Pause entleert hatte, nur damit Junior keinen Sozialdienst mit Müllaufsammeln verbringen muss. Das sei nicht zumutbar.

Kurz: Ich würde versuchen, den Sachverhalt durch Rücksprache mit der Lehrkraft vor Ort zu klären, vielleicht auch mit den Eltern der anderen beiden beteiligten Kinder sprechen, und dann den Schaden unter euch aufteilen - je nach Tathergang. Die Kinder haben den Schaden verursacht, ihr seid deren Eltern und haftet.

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Nein, Eltern haften nicht generell für ihre Kinder. Das tun sie tatsächlich in den allerseltensten Fällen.

Der Spruch ist schon auf jedem Baustellenschild totaler Blödsinn. Da haftet der Bauherr.

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