Anzahl Arbeiten pro Tag/Woche, Grundschule NRW

Guten Morgen,

Mein Sohn geht es die 4. Klasse der Grundschule in NRW. Er hatte Corona, konnte während der Isolation aber online am Unterricht teilnehmen. Leider hat er eine Klassenarbeit verpasst.

Er durfte sich nach 5 Tagen freitesten und wir haben das direkt morgens vor der Schule gemacht, weil am Tag des Freitestens eine weitere Klassenarbeit und in der gleichen Woche noch ein Diktat anstanden. Sohnemann wollte nicht noch mehr Arbeiten verpassen und dann nachschreiben müssen.

Jetzt ging er also direkt nach dem Freitesten zur Schule, schrieb in der ersten Stunde eine Klassenarbeit und in der 3. Stunde musste er die verpasste Klassenarbeit unangekündigt nachschreiben.

Das ist in seinem Fall nicht so tragisch, er hatte den Schulstoff geübt und es war ja klar, dass er nachschreiben wird. Ich finde dennoch, dass zwei Klassenarbeiten in Hauptfächern an einem Tag zu viel sind.

Wie läuft das bei euch so?

Viele Grüße
lilavogel

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Hey!

Ich bin Lehrerin an einer weiterführenden Schule und darf das nicht.
Frage: "In welchen Zeitabständen dürfen Klassenarbeiten geschrieben werden?"

"In der Primarstufe und in der Sekundarstufe I werden grundsätzlich nicht mehr als zwei Klassenarbeiten in einer Woche geschrieben. Dies beinhaltet auch mündliche Leistungsüberprüfungen in modernen Fremdsprachen anstelle einer Klassenarbeit. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die Schulleitung.

Pro Tag darf nur eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben oder eine mündliche Leistungsüberprüfung in modernen Fremdsprachen durchgeführt werden. An diesen Tagen dürfen keine anderen schriftlichen Leistungsüberprüfungen stattfinden, zum Beispiel keine Tests.

Nach Möglichkeit sollen in Wochen mit zwei Klassenarbeiten keine zusätzlichen schriftlichen Leistungsüberprüfungen stattfinden."
Quelle: https://www.schulministerium.nrw/wie-kommt-eine-zeugnisnote-zustande#:~:text=Pro%20Tag%20darf%20nur%20eine,stattfinden%2C%20zum%20Beispiel%20keine%20Tests.



Liebe Grüße
Schoko

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Wobei dort natürlich auf eine Ausnahmenmöglichkeit hingewiesen wird. In eurem Fall hätte ich ihn nicht schreiben lassen dürfen, weil er wirklich krank war. Ich hätte mir nicht sicher sein können, dass er wirklich top vorbereitet in die Schule kommt.
Solche Ausnahmen gelten bei uns nur für Schüler, die gerne mal Klassenarbeiten versäumen und nachschreiben wollen.

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"In der Primarstufe und in der Sekundarstufe I werden grundsätzlich nicht mehr als zwei Klassenarbeiten in einer Woche geschrieben."

Habt Ihr es gut;-).
Meine Tochter ist in der 8. Klasse (Gymnasium Hessen) und hat vor den Herbstferien an 3 aufeinander folgenden Tagen Englisch, Latein und Französisch geschrieben. Und ja, es waren alles Klassenarbeiten und keine Lernzielkontrollen. Abgesehen davon, dass zwar prinzipiell 3 Arbeiten pro Woche zulässig sind, finde ich es von den betreffenden Lehrern mehr als rücksichtslos, 3 Fremdsprachen in einer Woche zu schreiben. Außerdem ist Französisch die 3. Fremdspreche, die erst in diesem Schuljahr begonnen wurde - muss man nach 5 Wochen schon die erste Arbeit schreiben?
"Grundsätzlich nur 1 Klassenarbeit/ Lernkontrolle/ Referat (Ersatzleistung) pro Tag, max. 3
pro Woche (§ 28 Abs. 2 VOGSV). Die Ankündigung und die Anzahl gelten aber nicht für
Nachschreibeklausuren."

LG

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Mag sein, dass es in NRW anders ist, aber

NACHSCHREIBARBEITEN zählen hier in NDS nicht zu den normalen Arbeiten-- wenn man wieder da ist kann man sofort rausgeholt werden und muss die versäumte Arbeit nachschreiben-- egla ob man an dem Tag noch was anderes schreibt oder eben nicht.

Unsere Tochter hatte das Glück kürzlich auch--- 1 Std. Erdkundearbeit, 2 Stunde Englischvokabeltest ( beides regulär) und dann eben in der 3 Stunde Latein nachschreiben--- ja ist blöd, aber nicht zu ändern.


Und NACHSCHREIBEN generell geht hier eh nur, wenn ein Attest vom Doc vorliegt--- sonst muss der Lehrer das nicht erlauben..

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Ich glaube, dass die Nachschreibarbeiten in NRW auch nicht dazuzählen- ich darf es aber, wie oben geschildert, auch nur nach Rücksprache mit dem Abteilungsleiter umsetzen. Wenn das Kind krank war, habe ich mich an die o.g. Regelung zu halten. Wenn es ein Fall ist, der gerne mal vor Arbeiten fehlt und dann entspannt nachschreiben möchte- dann schreibt der nach, wann ich es möchte.

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Das ist bei uns in Bayern genauso.

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Da es sich um's Nachschreiben einer verpassten Arbeit handelt, kann man die prinzipiellen Vorgaben der Kultusministerien bezüglich der Leistungsprüfungen in meinen Augen nicht anwenden. Auch dass das Nachschreiben unangekündigten war, stimmt nur halb. Es ist durchaus normal, das Klassenarbeiten in der ersten Stunde des betreffenden Fachs nachgeschrieben werden. Meinen Jungs war das zumindest immer klar, wenn sie nach Krankheit wieder in der Schule aufschlugen.

Grüsse
BiDi