Schulkindergarten

Hallo,
Bei der Schuluntersuchung wurde festgestellt, dass meine Tochter noch nicht schulfähig ist. Soweit so gut, jetzt kam allerdings ein Zettel ins Haus geflattert, dass sie verpflichtet wird einen Schulkindergarten zu besuchen. Aber keine näheren Informationen. Ich habe nun nur 4 Wochen Zeit zu widersprechen, aber wie soll das gehen? Ich finde bei Google nichts zu dem Thema Schulkindergarten. Wie lange geht der? 5 Tage die Woche? Kann man auch das absprechen, dass es nur 3 Tage sind? (Bei meinem Sohn haben wir das so gemacht im Kindergarten und er konnte sich dadurch viel leichter auf die Schule einlassen). Ist das genauso pflicht- ich meine, wenn man das Kind mal zuhause lässt, dass man gleich ein Bußgeldbescheid bekommt? Versteht mich nicht falsch: Ich bin nicht dagegen, es auszuprobieren, aber ich will nicht, dass es ein Zwang ist. Ich möchte also Widerspruch einlegen, weil ich mich übergangen fühle. Meine Tochter hat wegen Corona und später wegen dem Drecks Gesundheitsamt nicht den KiGa besuchen dürfen, die Sozialkompetenzen und die Fähigkeiten waren den völlig egal und jetzt kommen sie mir damit, wie wichtig diese Fähigkeiten für meine Tochter sei?

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frag Deine SChule wohin ihr sollt bzw. Deinen Kindergarten in der Stadt, ob sie da rein kann das Jahr.
ich finde, du hast ganz schön was falsch gemacht, sorry. -- aber an Deiner STelle hätte ich schon längst drauf bestanden, notfalls in einer Nachbargemeinde, das Kind später in den Kidnergarten rein zu kriegen. -- Natürlich fehlen ihm jetzt Grundkompetenzen und die sollten besten falls 5 Tage die Woche in einem Kindergarten oder ähnlicher Vorschul-Einrichtung vollzeit stattfinden.
Warum denn schon wieder 3 Tage Sparflamme?
Du hinderst Dein Kind daran, einen guten Schulstart zu haben, wenn du es so stark aus dem Sozialleben und dem Kindergarten fernhältst. Sorry, -- aber die Einschränkungen nach Corona und so sind schon laaaaaaaaaaange vom Tisch. Da hattes Du schon lange Zeit, einen Platz zu finden.


Bei uns ist es so, dass alle Kinder ab 6 raus müssen aus dem KiGa: entweder Einschulung oder die von der Stadt betriebene "Vorschulklasse" als VOrbereitungsklasse. -- länger bleiben darf hier niemand.
Entweder einschulen oder diese blöde Vorschulklasse, in der sich zu 90% Kinder befinden, die frisch eingewandert sind, nicht deutsch können oder starke Defizite haben.

Du formulierst Deinen Post ganz schön angriffig und patzig. -- überleb mal, was Deinem Kind fehlt, weil du es nicht im KiGa war. -- du hattes wirklich jetzt lange Zeit, das zu regeln. ---

Egal wie: versuche Dein Kind in einen Kindergarten oder solch eine Vorschulklasse zu kriegen und am Besten Vollzeit, mindestens die 5 Tage, -- keinesfalls wieder abgespeckt 3 Tage. Du tust Deinem Kind keinen Gefallen mit solch einer Fernhaltung.

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Es ist doch gar nicht sicher, ob der fehlende Kindergarten die Ursache für die fehlende Reife ist. Früher besuchten sehr viel mehr Kinder gar keinen Kindergarten, wurden zu Hause betreut und waren trotzdem schulreif. Ich übrigens schon mit 5 Jahren - einen Kindergarten habe ich nicht besucht. Heutzutage wird irgendwie der Eindruck erweckt, ein Kind brauche unbedingt den Kindergarten, um die notwendigen Kompetenzen für die Schule zu erlangen.

Bearbeitet von -Destiny-
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mit "früher" oder "Einzelfällen" zu argumentieren ist ja nett, -- aber hilft wenig: angefangen von Lärmtoleranz, sozialen Fähigkeiten, Stifthaltung, Bastelfähigkeiten, Körperbeherrschung, Musikalische Grundbildung, Disziplin, Durchaltevermögen, Resilienz und und und.... -- man macht seinem Kind bei den HEUTIGEN Anforderungen der Schule keinen Gefallen, es vorher nur zuhause zu lassen.

klar KANN das gutgehen, -- klar KÖNNTE das Kind alles gut aufholen, wenn es fit ist. -- da aber die TE schon schreibt, das das Kind nicht für Schulfähig gehalten wird, also Defizite hat, wird sie diese zuhause in einem Jahr nicht ohne Vorschule/Kindergarten aufholen können.

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Am besten bei der Behörde anrufen, die den Bescheid erstellt hat. Die können Dir das bestimmt alles ganz genau erklären.

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Welches Bundesland?

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Das klingt ähnlich wie das Konzept in Österreich.
Wir haben hier Vorschulklassen für Kinder die zwar schulpflichtig aber als nicht schulreif eingestuft werden.

Und in der Schulpflicht liegt glaub ich auch der Knackpunkt bzgl. "verpflichtender Besuch".
Daher würde ich schon davon ausgehen, dass ihr da durch müsst.

Aber ja, ich würde auch einfach bei der Behörde anrufen und mir das erklären lassen. Auch welche Einrichtungen es da in eurer Nähe gibt.

Liebe Grüße

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Ich würde einfach mal davon ausgehen, dass mit dem Schulkindergarten die Vorschule im Kindergarten gemeint ist. In der Vorschule werden die Kinder ja nochmal ganz intensiv auf den Wechsel in die Schule vorbereitet, ggf. Defiziten aufgedeckt und daran auch ergänzend zu den Eltern zu Hause gearbeitet.

Ich würde bei der Behörde einfach anrufen und fragen was sie genau meinen. Kann mir aber irgendwie nur sowas wie die Vorschule vorstellen... Was ich allerdings nicht verstehen kann: dein Kind ist im Schulalter, warum ist dein Kind dann bisher noch nicht im Kindergarten? Und warum willst du ihn - wenn du "gezwungen" wirst - nur 3 Tage und keine 5 Tage im Kindergarten lassen? Du hinderst dein Kind daran wichtige Kompetenzen zu entwickeln, erste Freundschaften (ohne Eltern) zu knüpfen, Sozialverhalten zu entwickeln, sich in der Gruppe zurecht zu finden und zu behaupten, am Alltag in der Kita teilzunehmen (wenn du nur 3 Tage machst wird sehr viel verpasst) usw. Ich bin nun wirklich kein Freund von intensiver Fremdbetreuung, aber dennoch muss man zugeben, dass die Kinder vom Kindergarten sehr profitieren. Insbesondere wenn sie gerne hingehen was bei den meisten der Fall ist! Wenn du gegen Fremdbetreuung bist, dann gebe ihn halt nur bis Mittag in die Betreuung - gerade so wichtige Aktivitäten wie Vorschule, Feiern, Bastelarbeiten, Ausflüge, Themenbezogene Aktivitäten usw, finden ja im Wesentlichen am Vormittag statt. Dann aber bitte 5 Tage/Woche, damit dein Kind einen wirklichen Alltag im Kindergarten hat

Bearbeitet von Sunny863
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Bundesland? Meinst du vielleicht eine Diagnoseförderklasse?

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Wie wäre es mit Informieren? Schon wiki erklärt, was ein Schulkindergarten ist, mit Angabe des Bundeslandes hast Du das in 10sec gegoogelt.

Danach dann bei der Behörde, die das Schreiben ausgestellt hat anrufen und mal freundlich(!) nachfragen, was das denn heißt: wo der Schulkindergarten ist, wie es um die Schul(kindergarten)pflicht steht, wogegen Du widersprechen kannst (soll Dein Kind statt dessen in die Schule?).

Deine Erläuterungen zum "Zwang" verstehe ich nicht so ganz. Alternativ müsste Dein Kind doch zur Schule, da wäre es genauso in der Pflicht, morgens um 8:00 anwesend zu sein, wo ist der Unterschied? Gerade wenn es an Kompetenzen fehlt, ist es doch besser, diese ein Jahr lang einzuüben als nur 60% der Leistung anzunehmen?

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In BW ist es so: wenn ein Kind nicht schulreif ist und somit nicht fährig, die 1. Klasse mit Aussicht auf Erfolg zu besuchen, kommt es in die Grundschulförderklasse, auch Vorschule, genannt. Da das Kind zu dem Zeitpunkt unter die Schulpflicht fällt, ist die Anwesenheit wie in der Schule auch verpflichtend.

Manchmal gibt es die Möglichkeit, das Kind ein Jahr länger in der Kita zu lassen. Ist dies nicht möglich und es evtl. auch keinen Platz in der Grundschulförderklasse gibt und keine andere Förderschule in Betracht kommt, muss das Kind wohl oder übel in die 1. Klasse. Auch wenn klar ist, dass es diese nicht schaffen wird.

Darum würde ich mich an deiner Stelle schnell kümmern und das Kind in der Vorschule anmelden.Mit einem Widerruf verlierst du immens viel Zeit, es gibt dann vielleicht keine Plätze mehr (hier sind die heiß begehrt und werden nach Dringlichkeit vergeben) und dein Kind muss zur Grund- oder Förderschule. Würde ich nicht wollen.

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Ich an deiner Stelle würde direkt mal anrufen und nachfragen. Aber Achtung: Sätze wie „wegen dem Drecks Gesundheitsamt“ würde ich definitiv weglassen. Generell wirkt schon dein ganzer Post total unfreundlich und pampig. Der Ton macht die Musik!