Körperverletzung an der Schule

Hallo,
ich hätte eine Frage, wie an euren Schulen Probleme gelöst werden? Mein Kind XY (5. Klasse Gymnasium )wurde von einem anderen Kind verletzt. Die Folge ist eine Gehirnerschütterung. Die anderen Kinder der Klasse und auch der Lehrer bestätigen, dass mein XY nichts falsch gemacht hat.
Der Junge hat schon mehrere Verweise u. a. auch wegen Körperverletzung. Er hat jetzt einen weiteren Verweis erhalten. Welche Möglichkeiten bzw. Konsequenzen wären bei euch möglich (evtl. aus Lehrersicht)?
MIr geht es nicht darum, dass Kind "in die Pfanne zu hauen" sondern ihm eine pädagogoische Rückmeldung oder Konsequenz zu geben. (GEspräch mit Kind in BEgleitung der Lehrer? Anzeige?)

Vielen Dank für eure Rückmeldung
vg

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Was ist als Lehrerin machen würde: Elterngespräch, bei scheinbar wiederholtem Verhalten mit der Schulleitung, den Eltern und dem Kind. Dazu Klassenkonferenz mit entsprechenden Konsequenzen.

Was ich als Mutter machen würde:
Die Klassenlehrer/in und die Schulleitung um ein Gespräch bitten, fragen, wie es weiter geht.
Zur Polizei gehen und mich beraten lassen bzgl Anzeige. Eine Gehirnerschütterung ist keine Kleinigkeit.

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Du kannst gerne unter Erziehungs- und Ordnungsmaßnahemen für Schulen in eurem Bundesland nachsehen.

Die Schule wird dir jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Mitteilung zu dem betreffenden Schüler geben.

Du kannst und solltest jedoch selbst Anzeige erstatten. Damit wird normalerweise auch das Jugendamt unterrichtet. Selbst wenn der Schüler noch strafunmündig ist, ist der Vorfall dann aktenkundig.
Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass bei Kindern, die eine Fremdgefährdung darstellen, eine ständige Schulbegleitung erforderlich ist.
Die gibt es jedoch nur auf Anforderung der Eltern, die oft nicht kooperativ sind.
Trotzdem würde ich mich neben der Anzeige bei der Polizei auch schriftlich an die Schule und den Schulträger wenden, mit der Aufforderung ihrem Schutz für dein Kind und die anderen Schüler nachzukommen. Du möchtest auch gerne über das Schutzkonzept der Schule unterrichtet werden.
Noch besser wäre ein gemeinsames, zusätzliches Schreiben des Elternbeirats.

Das Problem ist, dass Schüler oft nicht einfach der Schule verwiesen werden können. Deshalb macht sich der Schulträger gern einen schlanken Fuß und beschwichtigt.
Er hat dann ein Problem, wenn es schon aktenkundige Vorfälle gab, dann eventuell etwas wirklich Schlimmes passiert und, da Briefe oder E-Mails existieren, dann in die Verantwortung genommen werden könnte. In solchen Fällen wird dann tatsächlich auch mal durchgegriffen.

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Echt? Wenn man das Kind wegen Körperverletzung anzeigt dann wird das Jugendamt darüber informiert? Von Seitens der Polizei? Und was genau tut das Jugendamt dann?
Ich habe wirklich keine Ahnung und höre das jetzt zum ersten mal.

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Ich klinke mich hier mal ein, ja, ich glaube wenn die Polizei involviert ist, wird das Jugendamt benachrichtigt. Ich würde es an deiner Stelle wirklich so machen, gerade wenn bekannt ist, dass dieses Kind oft solche Probleme macht.

Von einem Schulleiter weiß ich, dass die Jugendämter nicht immer gleich was machen können, meist aus Kapazitätsgründen. Dass die sich ersteinmal um die wirklich sehr schlimmen Fälle kümmern, kann ich verstehen, um so wichtiger ist es, alles zu sammeln und zu tun, damit solche Vorfälle (wenn es kein Einzelfall ist) irgendwie aktenkundig werden.

Ich würde jetzt nicht unbedigt behaupten wollen, dass sich die Schulleitungen einen "schlanken Fuß" machen, ich habe eher die Erfahrung gemacht, dass (die meisten) Schulen sehr bemüht sind, nur ist das nicht immer so leicht. Oft läuft viel im Hintergrund, ohne dass die Eltern es mitbekommen.

Ich würde an deiner Stelle, schriftlich eine Stellungnahme von der Schulleitung verlangen, wie sie zukünftig für die Sicherheit deines Kindes sorgen wollen, eine Anzeige bei der Polizei würde ich an eurer Stelle auch machen. Eine Gehirnerschütterung ist wirklich keine Kleinigkeit! Suche vielleicht auch noch mal das Gespräch mit Klassenlehrer, Schulsozialarbeiter und Schulleitung und nimm den Elternbeirat mit ins Boot. Wenn dieses Kind öfters aufgefallen ist, ist es im Interesser aller Eltern zu wissen, wie die Schule für Sicherheit sorgen möchte. Je aktiver ihr als Eltern seid, desto aktiver muss die Schule handeln!

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Das ist nicht deine Aufgabe, sondern die der Eltern des Kindes und der Schule. Falls du Anzeige erstattest, dann auch der Polizei. Die Schule hat Mittel, da vozugehen, und wird das im Allgemeinen auch tun. Was ist denn passiert?

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Vielen Dank für deine Antwort. Dass dies die Aufgabe der Eltern wäre weiß ich. Aber anscheinend scheint dies nicht auszureichen. Die Schule scheint ihre Mittel schon auszunutzen, sind aber anscheinend auch gebunden.

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Freilich sind die gebunden, an Recht und Gesetz halt, Schulen sind Behörden. Meist passiert bei sowas einges im Hintergund, wovon dein Kind oder du nichts oder nur Bruchstücke mitbekommen. Das ist auch gut so. Wenn du findest, dass in Bezug auf *dein* Kind von Seiten der Schule noch etwas geschehen sollte, würde ich das Gespräch suchen.

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Die einzige Rückmeldung, die du ihm geben kannst, ist, dass du ihn anzeigst.

Ob die Schule was unternimmt, geschweige denn WAS wirst du nie erfahren - zumindest nicht auf dem offiziellen Weg.

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Vielen Dank. Da hast du wahrscheinlich recht. Die Schule scheint ihre Mittel auszunutzen. Ich habe auf jeden Fall um ein Gespräch gebeten.

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Mach das mit der Anzeige, damit das Ganze aktenkundig ist. Das wird euch vielleicht nicht unbedingt helfen, aber späteren Opfern und evtl auch dem Täter, wenn er daheim selbst Opfer ist.

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Bundesland ?
Hier NRW. Die Schule kan den Schüler suspendieren, also vom Unterricht ausschließen. Natürlich nur für eine gewisse Zeit.

Auf der privat rechtlichen Schiene, sind natürlich noch andere Dinge denkbar. Dazu müsstest du aber aktiv werden.

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Das ist in NRW eine sog. Ordnungsmassnahme durch Schulleitung und dauert maximal 14 Tage

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Und meistens hat man es dann noch mit Eltern zu tun die diese Maßnahme nicht mittragen.
Da dürfen die suspendierten Kids statt Schule dann Ausflüge machen oder ewig am Pc spielen.
Der Lerneffekt ist dann quasi gleich Null.

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„ Der Junge hat schon mehrere Verweise u. a. auch wegen Körperverletzung. Er hat jetzt einen weiteren Verweis erhalten.“

Woher weißt du das?

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Anzeigen!
So wird das Kind beim Jugendamt aktenkundig

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Und dann? Was bewirkt das?

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Das erklärte sich von selbst und ist auch wichtig!
Es muss aktenkundig werden damit hingeschaut wird.
Für das betroffene Kind und für die Opfer die es schafft
Wir konnten eine echte Misshandlung vor Gericht nicht nachweisen und haben den Prozess verloren,obwohl man den Opfern geglaubt hat.

Nicht handeln ist wegschauen

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Kommt drauf an welche Schule das Kind besucht.

Mein Sohn (11) geht an eine freie evangelische Schule. Hier würde man den Schulvertrag ganz einfach kündigen und das Kind vor die Tür setzen.

Geht an einer staatlichen Schule sicher nicht so einfach.

Auf jeden Fall musst du die Körperverletzung bei der Polizei anzeigen!

LG und gute Besserung für deinen Sohn

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Eine Anzeige bei der Polizei bringt wenig. Die StA wird das Verfahren einstellen. Und eine Mitteilung an das JA erfolgt in Hessen nur dann, wenn es sich um Intensivtäter (mehr als 100 Straftaten) oder besonders schwere Fälle (zB mit Sexualbezug vorliegen). Bei einmaligen Straftaten wie eine einfache Körperverletzung passiert in Hessen nichts. Sollte das JA involviert werden, wird den Eltern eine Familienhilfe angeboten. Lehnen dies die Eltern ab, ist der Fall für das JA geschlossen (es sei denn, es liegt ein Verdacht nach §8a vor).

Wir haben im Kreis insgesamt 72 Intensivstraftäter, die nach jeder Tat von der Polizei bei den Eltern abgeliefert werden. Da sie zur Schule gehen, wartet man bis sie 14 sind. Keine rechtliche Handhabe.

Wirksamer ist der zivilrechtliche Weg.
Dem Täter-Kind wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugeschickt (die von den Erziehungsberechtigten als gesetzliche Vertreter unterschrieben wird) und dann ist auf jeden Fall Ruhe.

Gleichzeitig kann man der Schule diese unterschriebene UE zuschicken und auffordern, ein Schutzkonzept vorzulegen. Wenn man will, kann man der Schulleitung mitteilen, dass bei einer weiteren Körperverletzung eine persönliche Strafbarkeit der Schulleitung nach §223, 13 StGB in Betracht kommt.