Vertrag Nachmittagsbetreuung

Hallo,

Ich wollte mal fragen, ob sich hier jemand ein wenig mit Vetragsrecht auskennt?

Wir haben vor 3 Jahren unseren Sohn in der Nachmittagsbetreuung angemeldet. Bindend für 4 Jahre. Ich habe damals gedacht, wir brauchen das so lange. Der ausschlaggebende Grund war aber, dass ich für 4 Jahre genau so viele zahle wie für 2 Jahre. Jetzt ist es durch Corona so, dass ich an 3 Tagen in der Woche im Homeoffice bin, mein Sohn bis 13:30 Schule hat und wir die Betreuung gar nicht mehr brauchen. Die geht auch nur bis spätestens 14:30 Uhr. Aber die paar Minuten verbringt mein Sohn dann auch schon mal alleine zu Hause. Jetzt haben wir versucht, diesen Vertrag vorzeitig zu kündigen. Nach langem Hin und Her wird uns nun das letzte Jahr erlassen. Da bin ich auch sehr froh drüber, denn eigentlich war dies ja ein gebundener 4-Jahresvertrag.

Nächstes Jahr wird nun mein kleiner Sohn in der selben Schule eingeschult. Auch hier hätte ich eigentlich gerne für die ersten 2 Jahre eine Betreuung bis zumindest 13:30 Uhr. Jetzt habe ich aber ein riesen Problem diesen Vertrag zu unterschreiben. Ich verstehe nämlich nicht, warum ich für 2 Jahre Betreuung das gleiche zahlen soll wie für 4 Jahre. Die Dame vom Vorstand hat es mir versucht zu erklären. Ich habe es nicht verstanden weil es auch überhaupt nicht schlüssig klang. Ich habe die Dame mal persönlich getroffen und es war sehr schwierig ein Gespräch mit ihr zu führen.

Die Frage, die ich mir jetzt stelle: Dürfen die für 2 Jahre genau so viel Geld nehmen wie für 4 Jahre? Es handelt sich im einen eingetragenen Verein.

Vielleicht kann ja jemand helfen.

Danke 🙂

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Ja, dürfen sie.

Die Frage ist, ob Vierjahresverträge rechtlich überhaupt erlaubt sind in so einem Fall.

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Warum sollte das nicht erlaubt sein?

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§309 Nr.9 a BGB

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im ernst? - es muss eine Kündigungsmöglichkeit geben.
Es ist absolut unüblich, hier mehr als 1 Schuljahr zu vereinbaren.

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Leider im Ernst, ja. Hier gibt es die Möglichkeit einen Vertrag für 2 Jahre zu vereinbaren (mit Option um 2 weitere Jahre kostenlos zu verlängern) oder eben für 4 Jahre. Beides nicht vorher kündbar.

Und die Antworten hier bestätigen auch meine Vermutung, dass hier irgendwas unfair läuft. Die sind einfach nur aufs Geld aus. Ich hatte gefragt, ob mein kleiner Sohn das letzte Betreuungsjahr vom Großen übernehmen kann. Klare Antwort, nein, weil ein neuer Vertrag für den Kleinen mehr kostet, als das letzte Jahr des Großen. Dann kam das Entgegenkommen, dass die Kündigung zum 4. Schuljahr akzeptiert wird. Im Grunde war das jetzt dumm von denen, da ich echt überlege, meinen kleinen nicht in der Betreuung anzumelden. Und somit haben die einen Verlust von einem Jahr, was die eigentlich für alles auf der Welt vermeiden wollten.

Ich weiß aber auch nicht an wen ich mich noch wenden kann. Ich war ja schon beim Vorstand.

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Du könntest ja mal beim Verbraucherschutz nachfragen? Immerhin geht es um Verträge...

Oder habt ihr eine Rechtschutzversicherung? Dann kannst du da mal anrufen.

Klingt sehr dubios. Eigentlich muss der Verein seine Vertragsbedingungen ja auch irgendwo verschriftlichen haben. So dass du die Verträge vergleichen könntest.

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Ist das irgendwie an die Schule angeschlossen? Was sagt die Schule dazu? Gibt es Möglichkeiten auf das Ganze Einfluss zu nehmen im Rahmen der elternarbeit. Ich kenne nur dass man die benötigte Betreuung zum Schuljahr festlegt und ohne bedeutsame Gründe da nur zum Halbjahr was ändern kann. Und in vielen Städten Plätze rar sind auch einen nachweis braucht dass man Anspruch hat. Das mit dem Nachweis ist es bei uns nicht. Die Nachmittagsbetreuung macht auch ein Verein. Ist aber eng mit der Schule verknüpft.

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Das ist der Förderverein der Schule. Ursprünglich hatte ich die Kündigung an die Schulleitung geschickt, weil ich nicht wusste wohin. Diese hat sie kommentarlos an den Förderverein weitergeleitet.

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Ich fasse mal zusammen:
Ihr habt eine Nachmittagsbetreuung gebucht bei der die 4 Jahre, bei verbindlicher Buchung, nur einen Gesamtbetrag von 2 Jahren kostet.
Die Bezahlung wird jedoch auf 4 Jahre gestreckt. Dh. man bezahlt monatlich nur den halben Betrag, quasi einen Ratenzahlung.

Nun findet ihr das aber unangemessen und wollt nun nach 3 Jahren kündigen. Dh. 1/4 der Kosten bekommt der Träger nicht. Die günstigere monatliche Rate habt ihr natürlich gern mitgenommen.

Wie oben jemand schrieb, kann es sein, dass die vier Jahre Verbindlichkeit nicht wirksam sind. Jedoch fände ich es dreist, dies zu kündigen. Ihr hättet den Träger damit quasi um mind. 1/4 der Kosten geprellt.
Eigentlich um mehr, weil ihr die Halbierung der Kosten bei Vierjähriger Bezahlung angenommen habt.

Und was die Dame vom Vorstand sagt, warum die vier Jahre günstiger sind, als die zwei Jahre, ist unerheblich. Solange sie nicht gegen Gesetze verstoßen, dürfen sie relativ frei agieren. Gibt oft auch Angebote, dass bei Sofortbezahlung man ein paar Monate geschenkt bekommt.
Ich kann mir jedoch gut vorstellen, dass der Verein viel besser planen kann, wenn man die Zahlungen verbindlich auf 4 Jahre streckt, statt auf 2 unverbindliche Jahre.

Als letzte Anmerkung. Wenn ihr nun kündigt, würde ich als Fördervereinsvorstand eurem zweiten Kind auf keinen Fall einen Vierjahresvertrag geben. Falls möglich, würde ich eurem zweiten Kind einen erhöhten Beitrag zahlen lassen, oder einen Vertrag ganz ablehnen.

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Die Betreuung hält an einer rechtsunwirksamen Klausel fest und will den Kunden gesetzeswidrig 4 Jahre lang binden und du findest es dreist, wenn sich jemand auf diese Unwirksamkeit beruft?

Sämtliche Zeit-Klauseln (auch der übrigen Eltern) sind unwirksam. Der Verein wird zukünftig solche unzulässigen Verträge nicht mehr anbieten können bzw allen Eltern Kündigungsmöglichkeiten anbieten müssen.

@TE: lass dich nicht von solchen Kommentaren verwirren.
Kündige und berufe dich auf die Rechtslage.