Grundschule u. dann? (keine Einigung bei beiderseitigem Sorgerecht)

Hallo,

ich habe Fragen zur weiterführenden Schule nach der Grundschule bei beiderseitigem Sorgerecht:


KM möchte dass das Kind auf die Schule geht, die in Fußnähe zu erreichen ist. Somit hätte man keine Fahrtgeldkosten, mehr Freizeit für das Kind.

KV möchte dass das Kind auf eine weiter (ca. 7 km) entfernte Schule geht, da er diese Schule für besser hält, auch der Lehrer hält diese Schule für das Kind geeigneter.

Müssen bei Elternteile die "Neue" Schulanmeldung unterschreiben? Was ist wenn einer nicht unterschreibt?

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Was hat die Km gegen eine bessere Schule, nach lehrer und KV meinugn einzuwenden?

10 Minuten Weg? Macht der wirklich viel aus?

Fahrtkosten treten ja noch nicht einmal auf da das Kind von der Schule bei mehr als 2 Kilometer Entfernung sogar eine Fahrkarte bekommt.

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Hallo Petzline !


deiner Meinung gebe ich Recht !
mein Sohn fährt jeden Morgen 7 Km zur Schule
( diese Schule war sein Wunsch )
nur in NRW zahlst du bei einer Fahrkarte dazu !
das Ganze heißt dann Schokoticket und man zahlt jeden 1. 9,90€ dazu !!!
umsonst ist hier nichts mehr !
aber ich denke an diesem Kleinbetrag sollte es nicht liegen !!

Gruss
Beate

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Dies wird aber nur dann genehmigt, wenn keine andere Schule des Schultypes in Fußnähe ist. (wir wohnen auch in NRW)

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Auf deiner einen Seite ist es ganz einfach, auf der anderen schwierig.
Denn nicht alle Schulen beachten die rechtlichen Aspekte, dass halt beide Eltern unterschreiben müssen oder nachweisen müssen das alleinige Sorgerecht zu haben.
Sollte die Mutter das Kind bereits angemeldet haben, bleibt dem Vater nur der Weg über ein Familiengericht, da sich die Eltern offensichtlich nicht einigen können.
Ansonsten gilt die Anmeldung, da ein Nicht-Widersprechen als ein stillschweigendes Einverständnis angesehen wird.

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Hallo,

da das Kind den Lebensmittelpunkt bei der Mutter hat, darf sie entscheiden.

Ich würde mein Kind nur auf eine 7 km entfernte Schule schicken, wenn es unbedingt nötig wäre UND mein Kind sich dafür aussprechen würde. Ansonsten halte ich jeden Meter zusätzlich für überflüssig. Oftmals sind die "besseren" Schulen auch nicht anders als die "schlechteren".

LG Marion

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Kann nicht sein, dass sie es alleine entscheiden darf, DENN es ist keine Entscheidung des täglichen Lebens und nur die darf sie selbst entscheiden.

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Ich würde mein Kind nur auf eine 7 km entfernte Schule schicken, wenn es unbedingt nötig wäre UND mein Kind sich dafür aussprechen würde. Ansonsten halte ich jeden Meter zusätzlich für überflüssig. Oftmals sind die "besseren" Schulen auch nicht anders als die "schlechteren".

Außerdem wohnen dann Klassenkameraden in der Nähe. Man kann sich gegenseitig bei Hausaufgaben helfen und im Krankheitsfall den Unterrichtsstoff hinbringen. Also mich hätte es als Kind angekotzt, wenn ich in eine andere Schule gemusst hätte als meine Freunde.

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Hallo,

der normale Schulwerdegang sieht vor das die Kinder nach der 4. Klasse auf die zuständige (und im normalfall auch nächstgelegene) Hauptschule kommen.
Wenn die Eltern eine "besondere" Schule (zb Gymnasium) für ihr Kind wünschen müssen sie sich einigen.

Du hast leider nicht geschrieben was die Unterschiede zwischen den Schulen sind, was das Kind selber dazu meint, wo seine/ihre Freunde hingehen - das sind alles für eine Entscheidung wichtige Punkte.
Ebenfalls wichtig wäre es zu wissen ob die andere Schule überhaupt offen ist (manche nehmen nur Kinder aus dem eigenen Einzugsgebiet und und und)

Mein Rat an Euch - klärt diese Punkte ab - und dann lasst Euer Kind entschieden - das muss sich dann ja in der Schule wohlfühlen nicht Ihr!
Und das Kind ist alt genug dass es wissen sollte was ihm wichtig ist (und welche Nachteile das dann mit sich bringt) und ihr solltet Eltern genug sein um seine Entscheidungen zu respektieren!

Lg Christine

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Seit wann sieht denn der normale Schulwerdegang so aus, dass Kinder nach der 4. Klasse auf die Hauptschule kommen und nur wenn die Eltern sie auf eine "besondere" Schule (Gymnasium) schicken wollen, müssen sie sich einigen???????

Bei uns ist der normale Schulwerdegang so, dass Kinder nach ihrer Eignung, nach ihren Fähigkeiten und Leistungen entweder aufs Gymnasium, Realschule oder eben auf die Hauptschule geschickt werden. Aber das ist nicht so, weil die Eltern dies so wünschen.

Meine beiden großen Söhne gehen beide aufs Gymnasium und es war ein normaler Schulwerdegang bei ihnen. Sie sind halt beide sehr clever!

urbani

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Na, Deine Söhne sind bestimmt aufs Gymnasium gegangen weil ihr sie dort angemeldet habt.

Und der Eignungstest (bei uns war es noch ein richtiger Test, mittlerweile ja meist nur Halbjahreszeugnis - je nach dem welches bundesland) beschränkt quasi nur nach oben - ich kenne viele heute Erwachsene die notenmässig gymnasialtauglich gewesen wären und trotzdem nur auf der Hauptschule waren.

Bis etwa Mitte Neunziger war es halt normal auf der Hauptschule zu sein, wenn man nicht Arzt Pfarrer oder Lehrer werden wollte.

Vielleicht hast Du aber den "Schulwerdegang" falsch verstanden - eigentlich meinte ich damit den bürokratischen Schulwerdegang - für die Erfüllung der Schulpflicht reicht die Hauptschule.
Deshalb ist der Besuch der örtlichen Hauptschule nicht zustimmungspflichtig (weil durch Schulpflicht vorgeschrieben) für alles andere müssen sich die Sorgeberechtigten einigen.

Lg Christine

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Wenn es sich nur um 7 km handelt würde ich die bessere Schule wählen, denn auf lange Sicht gesehen
- lernt es mehr
- kann auch mit dem Fahrrad fahren
- ist eine bessere Schulausbildung Gold wert

Warum sperrt sich die Mutter?? Bequemlichkeit?

lg Tanja

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Danke für die rege Diskussion aber die Gründen der KM sind nicht nachvollziehbar.

Sie wählt rein nach IHREN Vorteilen, nämlich wie schon erwähnt die Fußnähe, somit hat SIE keine Hin- u. Herfahrten u. somit keine KOSTEN. (wobei sie insg. 1300,- Untahalt bekommt) Für sie sind es nicht "nur" 7 km!
Die Kinder haben bei ihr sowieso kein WAHLRECHT. Nicht mal bei der Wahl des Getränkes.
Gesetz ist SIE sonst zählt nix.

Bisher wurden die Kinder in Kiga + Schule mit "Vater unbekannt wohnhaft" an- und umgemeldet. Hat keinen Menschen interessiert....

Somit hat sie ja eigentlich alle künftigen Entscheidungen getroffen.

Der Vater hat aber einen Termin mit dem Lehrer gehabt. In dem der Lehrer sich durchaus für die 7 km entfernte Schule aussprach, da diese u .a. auch mehr Möglichkeiten bietet.

Wollte rein informativ mal wissen wie das so ist bei dieser Sache. Letztendlich kommst du gegen dieses Exemplar vom KM auch nicht mit Einstweiligen Verfügungen an (soweit waren wir aus lauter hilflosigkeit auch schon, doch auch hier "muss" sie nicht reagieren u. es hatte null Konsequenzen für sie. Uns hat es eine Stange Geld gekostet für nix)

Danke euch trotzem für die Info.

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Na, dann fragt ihr doch das Kind.
Auch wenn es nicht entscheiden darf wollen Kinder doch auch entscheiden.

Und dann wisst ihr auch ob es sich lohnt zu kämpfen.

Ausserdem - der Schulwechsel ist auch jederzeit in einer höheren Klasse möglich (und auch gar nicht so selten)

LG Christine