Käufer will Anzahlung zurück! Wie soll ich reagieren?

Hallo ihr Lieben! #winke

Ich bin gerade echt stinkig und sprachlos! Im letzten Jahr habe ich einen Autokindersitz in einem Forum angeboten. Eine Userin schrieb mich an und wollte den Sitz kaufen. Sie wollte ihn aber erst ein paar Wochen (im Januar 2012) später bei mir abholen. Ich sagte ihr zu, verlangte aber eine Anzahlung, damit ich den Sitz nicht zurückhalte und sie dann doch vom Kauf abspringt. Sie hat sich nicht mehr bei mir gemeldet und auch in dem Forum hat man nichts mehr von ihr gehört, da sie anderen Ware verkauft hat, die sie aber nie versendet hat. Klar, dass es da Ärger gab.

Ich habe den Sitz bis jetzt aufbewahrt, obwohl sie ihn schon vor einem halben Jahr abholen wollte. Eben dacht ich, mich trifft der Schlag. Sie hat mir eine Nachricht geschrieben, dass sie die Anzahlung zurückfordert, weil sie der Kauf ja nie zustande gekommen ist. Sie hatte meine Telefonnummer, meine Handynummer, meine Adresse, einfach alles! Sie hätte sich doch in all der Zeit mal melden und absagen können. Hat sie aber nicht. Und nun will sie das Geld zurück, das als Anzahlung gedacht war.

Wie würdet ihr denn jetzt reagieren? Würdet ihr das Geld zurückzahlen? Oder würdet ihr auf den Kauf bestehen?

Ich #danke euch für eure Antwort!

Liebe Grüße #herzlich

Marie

3

Hallo

Der Grund das du die Anzahlung haben wolltest war doch das sie den Sitz auch nimmt.

Sag ihr das sie den Sitz biszum Datum abholen kann.
Ansonsten verrechnest du die Anzahlung mit den Lagerkosten und verkaust ihn anderweitig

1

Hallo Marie,

schade, dass manche meinen, dass sie sich alles erlauben können und anderen damit den Spaß am Verkaufen nehmen.

Ich würde ihr niemals den angezahlten Betrag zurücküberweisen- sie hat sich nicht gemeldet und du warst mehr als großzügig, hast den Sitz zurückgehalten und nun auch noch lange aufbewahrt. Biete ihr doch an, den Sitz in den nächsten zwei Wochen abzuholen, ansonsten verkaufst du ihn weiter.

Und vor allem: Ärgere dich nicht!!!

LG Steffi

2

Da es wohl über ein Forum ging wird es dir wohl nicht möglich sein auf den Verkauf zu bestehen.

Ob du das Geld zurückzahlst oder nicht musst du wissen.. Eigentlich gehört es dir ja nicht und die Ware hast du ja noch.

Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen.. Machen kann die Person eh nichts wenn du das Geld einbehälst.. Habe mal einer Person 1200 Euro ausgelegt und habs nie mehr gesehen obwohl sie gesagt hat sie zahlt es zurück...

4

Hattet ihr einen Kaufpreis vereinbart auf den die Anzahlung erfolgte.

Dann ist ein Kaufvertrag geschlossen worden.

Ansonsten ist mir nicht klar weshalb die Anzahlung geleistet wurde?

Du solltest die Dame zur Zahlung des Restkaufpreises auffordern und eine Frist zur Abholung setzen.

Alternativ bietest Du an, dass sie vom Kaufpreis zurücktreten kann, wenn sie mit dem Verfall der Anzahlung einverstanden ist.

5

#danke für deine Antwort!

#sorry Ich habe mich scheinbar nicht deutlich genug ausgedrückt. Ich erkläre es aber gerne noch einmal.

Der Sitz wurde in einem Forum für einen bestimmten Preis angeboten. Sie hat sich auf dieses Inserat gemeldet und hat noch ein bißchen mit mir verhandelt. Der Kaufpreis wurde schließlich vereinbart. Sie hatte sich in diesem Forum schon einen Namen im Besche*ßen von Käufern und Verkäufern gemacht. Außerdem wollte sie den Sitz erst ein paar Wochen später bei mir abholen. Aus diesen beiden Gründen habe ich von ihr eine Anzahlung verlangt. Ich wollte schließlich nicht, dass es zu genau dem Szenario kommt, das jetzt aufgetreten ist, nämlich dass sie den Sitz auf einmal doch nicht mehr will. Sie war einverstanden, hat sich meine Adresse und Telefonnummern geben lassen und hat mir das Geld zukommen lassen. Es handelt sich dabei um etwa 1/5 des vereinbarten Kaufpreises.

Kurz darauf gab es einen riesigen Krach im Forum. Sie hatte mal wieder Dinge verkauft und das Geld dafür bekommen, hat die Ware aber zunächst überhaupt nicht versendet und nach langem Hin und Her bekamen die Käufer dann ihre Ware, aber in sehr schlechtem Zustand. Sie war plötzlich im Forum verschwunden, aber ich vertraute darauf, dass sie sich wegen des Sitzes bei mir meldet, wenn sie ihn abholen möchte. Sie meldete sich aber nicht bei mir. Bis gestern...

Du hast Recht. Ich werde ihr schreiben, dass sie den Sitz innerhalb von vier Wochen bei mir abholen oder die Anzahlung eben abschreiben kann.

#danke auch an die Anderen, die mir geantwortet haben. #blume

6

Hallo,

ich hatte das mal mit einem Auto.

Der Wagen wurde angezahlt und trotz mehrfacher Aufforderungen nie abgeholt. Nach
über 2,5 Jahren rief das Kerlchen an, das er den Wagen abholen will. Der PKW war natürlich nicht mehr da (2 Jahre habe ich gewartet, aber das Grundstück wurde verkauft und die Kiste mußte dann weg. Dem Käufer habe ich mehrfach durch seinen Arbeitskollegen (mein Cousin) aufgefordert den Wagen zu holen und der wollte dann seine Anzahlung (125 Euro) zurück.

Ich habe ihm dann gesagt, das ich für 2 Jahre Standzeit in meiner Garage pro Monat 40 Euro Standgebühr haben möchte.#rofl

Der hat zwar geschimpft wie ein Rohrspatz und dann aufgelegt.

Ein halbes Jahr ist aber noch fristgerecht. Vom Kauf abspringen ist nicht, wenn du nicht willst. Sie hat die Ware gekauft und angezahlt und muss diese auch abnehmen.

Ich würde ihr schreiben, das die Ware abholbereit bereit liegt. Wenn sie vom Kauf zurück treten möchte, soll sie Lagergebühr , sowie den Wertverlust bezahlen.;-)