Rückgaberecht bei Second-Hand ?

Hallo, meine kleine Schwester hat sich heute in einem Designer Secondhand Laden eine Sonnenbrille von Joop gekauft. Sie war ganz stolz, weil sie die Verkäuferin von 90 auf fünfzig Euro runtergehandelt hat. Diese Preisspanne hat mich skeptisch gemacht und ich habe im Netz mal die Modellnummer eingegeben, und siehe da- die Brille kostet NEU!! 39,90 €.

Meint ihr, man kann die Brille zurückgeben, oder hat sie jetzt einfach Pech gehabt #gruebel
Es handelt sich ja um einen gewerblichen Verkäufer, aber eben um Second-Hand-Ware...

LG und danke für eure Antworten !

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Da gibt es kein "Rückgaberecht". Du bist auf reine Kulanz vom Verkäufer angewiesen.

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Danke Parzifal, das habe ich befürchtet. Naja- dann versuchen wir es mal freundlich...

LG

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Es geht nicht um die Second-Hand-Ware...bei einem Kauf in einem Geschäft ist der Händler grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Ware zurückzunehmen. Anders verhält es sich lediglich bei einer Reklamation...und die liegt hier offensichtlich nicht vor, wenn die Brille nur deshalb zurückgegeben werden soll, weil sie deiner Schwester plötzlich zu teuer ist.

Ihr könnt freundlich anfragen, mehr aber auch nicht.

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Da habt ihr leider Pech gehabt. Wenn Läden wie Media Markt oder Ikea dem Kunden ein Rückgaberecht einräumen, machen sie das freiwillig, gesetzlich dazu verpflichtet sind sie nicht.

Anders sieht das bei Haustürgeschäften und beim Versandhandel aus, hier hat der Kunde zwei Wochen ab Erhalt das Recht, den Kauf rückgängig zu machen, ausschließen können das nur Privatpersonen.

Naja, jetzt wisst ihr halt, wo ihr in Zukunft nicht mehr kauft #aerger