2. Runde - Ebay - Käufer reagiert nicht, hat aber meinen Wunsch ...

Hallo,

und erneut benötige ich mal Ratschläge.

Mein Problem habe ich bereits am 27.01. hier im Forum geschildert. Ich habe auch von vielen Mitgliedern hier hilfreiche Antworten erhalten, vielen DANK :-D

Anbindend an diesem Problem, möchte ich nun folgendes loswerden und um Antworten bitten, was ich dem "Problem-Typen" schreiben könnte.

Kurzfassung: Käufer hat am 14.01. ein Dreirad ersteigert und bis heute nicht gezahlt und abgeholt. Ich habe ihn mehrfach angeschrieben und Termine benannt, welche er nicht einhielt. Stattdessen drohte er mir mit einer schlechten Bewertung ( welche ich auch von ihm erhielt) und mit Anwalt. Bei Ebay habe ich den Fall auch schon gemeldet, aber vom Käufer kommt einfach nichts. Er antwortet lediglich, wenn ich ihn immer anschreibe. So auch heute.

Heute habe ich, auch wegen rechtlichen Gründen, ihm eine letzte Frist gesetzt und ANGEKÜNDIGT, dass ich den Vertrag löse, wenn er den Termin nicht einhält.

Folgende Antwort kam von Ihm:
" sorry so nicht ich hab sie mehrmals angeschrieben aber in gegenteil von ihnen ist nix zurück gekommen.
und bis zum 5.02 geht schon mal überhaubt nix hier ich las mich von ihnen nicht unter druck setzen.
ich ziehe hiermit den kauf zurück und übergebe es morgen mein anwalt"

Ich möchte auf seinen Satz hier mal eingehen: "ich hab sie mehrmals angeschrieben aber in gegenteil von ihnen ist nix zurück gekommen."
Ich habe bisher immer nur diese Drohmails erhalten, von wegen schlechte Bewertung oder Anwalt. Auf diese Mails habe ich wirklich nicht geantwortet, da ich sonst eien Fehler begangen hätte und wäre vllt. sogar beleidigend gworden. Das ist jedoch im Rechtsfall sehr unvorteilhaft für mich und somit habe ich diese "Drohmails" nicht geantwortet.

Terminvorschläge von SEINER Seite habe ich NIE erhalten, sodass ich immer die Terminfristen gegeben habe.

Ich möchte ihm nun eigentlich auf seine letzte Mail schreiben, aber was?

"Sehr geehrter ...

ich möchte Sie höflich darauf aufmerksam machen, dass Sie einen Kaufvertrag eingegangen sind und Sie somit die Pflicht zur Zahlung nachkommen müssen. Dieser sind Sie, auch nach mehrfacher Aufforderung nicht nachgekommen. Ich möchte Sie auch informieren, dass ich außer Drohantworten Ihrerseits keine aussagekräftige Antwort erhielt, was einen Terminvorschlag Ihrerseits anging. ...

So oder so ähnlich möchte ich gern schreiben.

Was meint ihr dazu? Was könnte ich noch schreiben?
Andereseits frage ich mich, ob er denn jetzt mit einmal sagen kann / darf, dass er vom Vertrag zurücktritt. Was ich ja will, aber nicht so, wie er das macht!

Danke für eure Antworten.

Bekki #winke

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Ich werde dem nichts mehr schreiben!!!

Ich habe meine schlechte Bewertung von dem Typen kommentiert.
Er kommentierte ihn zurück, dass ich ihn erpresst hätte und er nun zur Polizei geht.

Okay, soll er machen. Er ist hier in der Beweispflicht und eine "Mahnung, Zahlungserinnerung" ist keine Erpressung.

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Ich finde du investierst zuviel Zeit darein. Ich weiß nicht, ob du einen Fall bei eBay aufgemacht hast, falls nicht dann nach es einfach.

Nach der Frist wird der Fall automatisch geschlossen und du bekommst deine Provision.
Stell das Dreirad einfach wieder ein.

So Leute gibt es immer mehr bei eBay, wenn ich mich da bei jedem aufregen würde ,..

Und diesen Kindergarten mit der Bewertung ...
Wieder eBay melden die entfernen die Bewertung, da er nicht bezahlt hat, hat er auch kein Recht negativ zu bewerten.

Vergiss den Spinner einfach und verschwende nicht sinnlos Zeit und Nerven

Alles Gute

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Danke =)

Ja genau, das Gleiche denke ich mir jetzt auch und werde mir deine Worte immer vor Augen halten ;-)

#winke

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"Nach der Frist wird der Fall automatisch geschlossen und du bekommst deine Provision.
Stell das Dreirad einfach wieder ein."

Und dann kommt der Käufer beruft sich auf einen zustande gekommenen Kaufvertrag und Du kaufst dem Herrn dann ein nagel neues Dreirad, weil Du das alte nicht mehr hast und legst noch drauf dabei.

Der richtigere Weg wäre hier meiner bescheidenen Meinung nach:

Schriftlich auffordern mit Frist die Ware abzuholen und zu bezahlen, falls nicht bis Ablauf der Frist, dem Käufer in diesem Schreiben klar machen, dass man die Ware einlagern lässt (Spedition mit entsprechendem Lager, Einlagerungsfirma, etc...) und auch die Kosten dafür nennt und ihm erklärt das man ihm diese Kosten mit aufbrummt, sollte er bis Ablauf der Frist nicht wie gewünscht handeln.

Alles weitere danach nur noch den Anwalt machen lassen.

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Hallo

Warum hast du ihm nicht einfach deine Telefonnummer geschickt zwecks Terminabsprache?

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Hi,

ich gebe meine Telefonnummer so schon selten raus (Festnetz gar nicht außerhalb der Familie), aber bei Ebay würde ich NIE eine Telefonnummer rausgeben. Stell Dir mal vor, was der Typ bei der TE für Telefonterror machen würde, wenn er schon per Mail droht!

Ne... niemals. Termine kann man auch per Mail machen.

Gruß
Kim

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Also ganz ehrlich... Bei Abholung ist Emails hin- und herschicken einfach nur langwierig und doof.

Das ist doch normalerweise in der Nähe und man kanns zeitnah abholen. Da schick ich doch nicht tagelang Mails hin und her, wenn man selbst und das Gegenüber nur abends nach der Arbeit Zeit zum Mails lesen hat.

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Keine Mail, mach es so wie Ebay es Dir rät in Schriftform, sprich Brief Einschreiben / Rückschein, nur eben mit einer längeren Frist als Ebay rät, nämlich nicht eine Woche, sondern 14 Tage.
Die Mails bringen gar nichts, dass sind nicht mehr als Pixel ohne jegliche Beweiskraft.

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Setze ihm eine Frist von 12 Tagen. Dies schickst Du ihm per Einschreiben mit Rückschein, denn so bist Du auf der sicheren Seite und er kann nicht behaupten, er hätte nichts bekommen.
Investiere das Geld zu deiner eigenen Sicherheit.

Erst wenn die Frist abgelaufen ist und er immernoch nicht bezahlt hat, dann kannst Du das Dreirad wieder einstellen und verkaufen.

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Einseitig von gültigem Kaufvertrag zurück treten ?

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Der Typ geht nicht zur Polizei und der hat auch keinen Anwalt...