Ebay Kleinanzeigen

Hallo,

ich hätte eine Frage zu den Ebay Kleinanzeigen. Ich habe vor kurzem ein Angebot reingesetzt. Mir hat dann eine Interessentin ein Angebot gemacht (neue Funktion auf Ebay Kleinanzeigen), das ich angenommen habe. Dadurch wurde mir von der Seite mitgeteilt, daß das Produkt jetzt verkauft ist und man mit dem Käufer ausmachen soll, wie die Abholung etc. abläuft.

Habe die Käuferin angeschrieben, wie wir es machen wollen. Dann einige Tage später noch einmal, da keine Reaktion kam.

Ich bin etwas unter Zeitdruck, da die Möbelstücke bist spätestens nächstes Wochenende weg sein müssen, wegen Umzug. Wenn ich sie nicht verkauft hätte, hätte ich sie verschenkt.

Jetzt meine Frage, wie lange muß ich die Sachen zurückhalten, bis sich die Käuferin melden muß? Das Angebot wurde am 30.12 gemacht und wenige Minuten danach von mir angenommen und auch beantwortet. Gestern habe ich sie noch einmal angeschrieben.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus?

LG Vanillekipferl

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Guck mal hier, ähnliches zum gleichen Thema vor wenigen Tagen:

http://www.urbia.de/forum/63-internet-einkaufen/4529582-ebay-kleinanzeigen-entstandener-kaufvertrag/29780465

Ich vertrete übrigens auch die Ansicht, dass bei Annehmen des Angebotes KEIN rechtsgültiger Kaufvertrag entstanden ist.

Begründen würde ich das für mich, dass ich im schlechtesten Fall weder Name noch Kontaktdaten des Käufers habe. Umgekehrt das Gleiche.

Ich würde generell dazu raten, nicht auf diese Funktion zu reagieren, sondern nur normal zu antworten. Bei Kleinanzeigen sind dermaßen viele Spinner unterwegs, die nur dumme Fragen stellen, das geht gar nicht.

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Danke für Deine Antwort. Leider finde ich in dem Link, den eingefügt hast, keine Antwort auf meine Frage, wie lange ich die Sachen für Bieterin zurückhalten muß, bevor ich sie anderweitig veräußere.

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Du musst gar nichts zurückhalten.

Sie hat sich nicht gemeldet und damit Ihren Anspruch auf das Angebot verwirkt.

Neu einstellen und gut.

Normalerweise meldet sich ein Käufer doch unverzüglich, so er wirklich kaufen will. Das seh ich hier nicht, also Pech gehabt.

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Ich würde die Möbel auch neu einstellen. Ich habe öfters Dinge der Kinder über Kleinanzeigen verkauft - es kommt SEHR oft vor, dass die Leute zwar eine Mail schreiben, sich dann aber nie wieder melden. Wenn ich dann immer die Sachen zurückhalten würde, müsste ich noch eine Garage mieten, damit ich alles lagern kann.

Jemand, der wirklich Interesse hat, meldet sich auch wieder. Jemand ohne weiteres Interesse, aber mit Anstand, meldet wenigstens zurück, dass er kein Interesse mehr hat.

"Ist XY schon verkauft?" ist in meinen Augen kein gültiger Kaufvertrag.

lg

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Danke für deine antwort. So sehe ich das auch, sie hat jedoch über die neue angebortsfunktion ein Angebot gemacht, das ich angenommen hatte. Laut ebay ist dann ein verbindlicher kaufvertrag zustande gekommen. Ich würde das jetzt wegen 80 Euro nicht rechtlich verfolgen. Mir gehts nur darum dass sie nicht nach zwei Wochen daher kommen kann und sagen, wo sind die Möbel. Ich hab doch mit ihnen einen kaufvertrag. Verstehst du, was ich meine?

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Derjenige hat doch gar nicht Deinen vollständigen Namen + Adresse! Wie will er da was durchsetzen?

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Hallo,

ich würde sie auch wieder einstellen. Man erlebt dort Sachen - unglaublich! Ich schreibe mittlerweile in der ersten Mail zurück, dass ich einen konkreten Abholtermin vom Käufer möchte (und das geht nur abends ab 20 Uhr weil ich da auf jeden Fall da bin ansonsten wartet man tagsüber nämlich in 90% der Fälle vergeblich weil plötzlich der Hund stirbt oder ein Kind krank wird - ich hab selber drei Kinder und weiß, dass es sich um dumme Ausreden handelt) und sollte sie/er zu diesem Termin nicht erscheinen, verkaufe ich die Sachen an den nächsten Interessenten. Man muss sofort Druck machen dann kommen sie auch. Wer wirkliches Interesse hat bemüht sich dann auch um einen zeitigen Abholtermin. Und vergib nur Termine, zu denen Du eh zuhause bist. Man ärgert sich dumm wenn sie dann nicht kommen. Seit ich es so handhabe, läuft es wie geschmiert.