Autokauf-kann man vom Vertrag zurücktreten?

Guten Tag,

wir haben letzte Woche einen Gebrauchtwagen beim Händeler gekauft, den wir heute eigentlich bekommen sollten. Gestern rief der Verkäufer an, dass der Fahrzeugbrief wohl auf dem Postweg verschwunden sei (das Auto ist ein Leasingrückläufer) und der Termin heute nicht zu halten wäre...

Heute nun hat er meinem Mann mitgeteilt, dass der Brief neu beantragt werden müsse und das ganze noch 2 Wochen dauert.

Ich bin stinksauer, denn

a) hat er uns nicht gesagt, dass der Wagen ein Leasingrückläufer ist

und

b) hätte er den Wagen nicht erst dann verkaufen sollen, wenn der Brief im Haus ist bzw. und darauf hinweisen müssen...?

Gibt es die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten oder schließt sich das generell aus?

Vielen Dank im voraus für Eure Tips!

VG

1

Ich finde Dich ausgesprochen kleinkariert.

Es ist Poststreik, da kann es länger dauern bis Unterlagen ankommen, ja auch Verluste sind möglich.

Juristisch nennt sich das höhere Gewalt und rechtfertigt keinen Rücktritt vom Kaufvertrag.

Das der Händler Dir verschwiegen haben soll, das es sich bei dem gebrauchten PKW um einen Leasingrückläufer handelt, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Zumal jeder Kunde diesen Fakt im Brief nachlesen kann, macht verschweigen keinen Sinn. Im Gegenteil, in der Regel fragt jeder Kunde nach dem Vorbesitzer, und ein Wagen der zwar mehr Kilometer aber Langstrecke gefahren ist, ist besser als ein Wagen mit wenig Laufleistung in Kurzstrecke. Zumindest bei Kunden, die Ahnung von Autos haben. Daher ist die Tatsache das der Wagen ein Leasingrückläufer ist für einen Händler eher ein Pro -Argument.

Wie auch immer: Selbst wenn es wirklich so sein sollte, das der Händler Dir die Herkunft verschwiegen haben sollte, steht Aussage gegen Aussage , so das es hierbei auch problematisch werden wird diesem Sachstand zum Gegenstand einer Vertagsauflösung zu machen.

Ich würde versuchen, wegen der Verzögerung , einen Satz Winterreifen, gratis Inspektionen oder eine kostenfrei Gebrauchtwagen Garantie rauszuhauen. Das ist sicher realistisch.

Pina

2

Hi,
ich kenne jetzt 4 Leasingrückläufer Besitzer und die haben die Autos jetzt zwischen 2 und 5 Jahren. OK, alles Audi, aber keine Probleme, kein Gemecker.

Meine "Neuer", ist ein Hertz Mietwagen in Brüssel gewesen, na und??

Habe ihn seit Montag, und alles ist gut.

Dafür kannte der Autoverkäufer kein Auto, was nur einen Besitzer hatte in 13 Jahren. Er hat nämlich meinen Golf IV in Zahlung genommen. Mit "nur" 137.000 km.

Ob Du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst, wird Dir vermutlich nur ein Jurist erklären können, bzgl. Poststreik, höhere Gewalt usw.

Gruß claudia

3

Vielen Dank für Eure Antworten!

Wahrscheinlich war ich gestern so sauer, dass ich überreagiert habe, weil ich mich so auf das Auto freue#schein

Das mit den "Gratiszugaben" aufgrund der Verzögerung ist eine gute Idee!

Schönen Tag!#winke

VG

4

Hallo Murkelchen,

ich bin selber Automobilkauffrau. Es ist so, das du grundsätzlich vom Vertrag zurücktreten kannst, allerdings spielen da mehrere Faktoren eine Rolle (z. Bsp. Finanzierung oder Bargeschäft)

Zur Zeit streikt die Post, das ist höhere Gewalt...Auch wir kommen nicht an unsere Post ran, weder Rechnungen, noch Fahrzeugbriefe.

Wir haben unsere Fahrzeugbriefe auch bei der Bank und bei Verkauf ein Fahrzeuges, fordere ich bei der Bank den Brief an. Das dauert in der Regel 2-3 Werktage, manchmal geht es auch schneller. Es ist auch schon mal ein Fahrzeugbrief weggekommen, das kann leider Gottes passieren!

Versucht euch zu beruhigen, der Verkäufer will euch sicher nichts böses!

LG, kaki

5

"Es ist so, das du grundsätzlich vom Vertrag zurücktreten kannst"

Hallo,
das stimmt grundsätzlich so nicht.
Man kann nur in Ausnahmen von einem Vertrag zurücktreten, ansonsten ist man an den Vertrag gebunden.

Der Rücktritt bei der Finanzierung ist eine sogenannte Ausnahme, da es sich um ein Koppelgeschäft handelt wenn das Auto zusammen mit dem Autohaus, bzw. dessen Bank finanziert wird, da es bei Konsum Krediten grundsätzlich ein Widerrufsrecht gibt.

Finanziert zum Beispiel jemand einen Autokauf mit seiner Hausbank, dann hat er eben KEIN Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag bei einem Autokauf.

Grundsätzlich sind Verträge beiderseitig einzuhalten!

Gruß
Demy

6

Gaaaaanz viele Händler nutzen eine Einkaufsfinanzierung und haben keinen Brief im Haus.

Der wird wie in Eurem Fall dann halt von der Bank losgeschickt, wenn er benötigt wird.

Ein durchaus normaler Vorgang, wenn auch unschön für Euch, da es sich nun verzögert.

Zurücktreten kann man prinzipiell eher nur bei einem Verbundgeschäft im Zusammenhang mit einer Finanzierung.

Ein Satz Winterräder bzw. eine Inspektion halte ich für etwas hoch gepokert, zumal der Händler offenbar selbst auch nichts dafür kann. Wär ich der Verkäufer und das Geschäft passt im Ganzen, dann würde ich Euch das Auto 1 x volltanken.

Zum Thema Leasing: Die meisten "Jungfahrzeuge" (bis 4 Jahre) sind Leasingrückläufer. Ist völlig normal und bedarf jetzt auch keiner besonderen Aufklärung euch gegenüber.