Anzeige wegen Betrug?

Hallo,

Wir haben etwas über eBay verkauft und nach der Bezahlung wollten wir die Ware verpacken. Dabei ist uns ein Defekt aufgefallen, dies haben wir dem Käufer geschrieben, den Kaufpreis sofort zurück erstattet und den "Verkauf storniert". Er wollte die Ware trotzdem haben, er hat der Stornierung aber letztlich doch zugestimmt.

Und jetzt haben wir eine Anzeige wegen Betrug. Wie kann das denn sein?

Kontoauszüge mit der Rücküberweisung usw. liegen natürlich vor. Die Kommunikation über eBay auch. Es ist ihm kein Schaden entstanden.

Was kann denn im schlimmsten Fall passieren? Bin echt sprachlos...

Vielen lieben Dank!

1

Hallo,

ohne zu wissen, was es ist, dass Du verkauft hast und wofür der Käufer es brauchte, kann nicht ermittelt werden, ob dem Käufer nicht doch ein Schaden entstanden ist.

Der mögliche Schaden hat aber mit einer Anzeige wegen Betrug wenig zu tun. Das schlimmste, was Dir passieren kann, ist eine Freiheitsstrafe. Gemäß StGB wird Betrug mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Melde Dich am besten bei einem Fachanwalt für Strafrecht. Der kann Dir entsprechend weiter helfen.

LG

2

Vielen Dank schon mal. Aber wenn wir doch den Betrag inkl. Versand sofort zurück gezahlt haben und er dem Abbruch der Tramsaktion zugestimmt hat, da muss doch das Verfahren eingestellt werden, oder?

3

Nein, muss es nicht.

Der Betrugsversuch ist ebenso strafbar.

Nur, weil das "Opfer" zustimmt, kommt der "Täter" nicht davon.

LG

4

Ich kenne es so:ist die Ware nicht mehr Lieferbar (durch Defekt/Doppeltverkauf...)dann muss der Käufer für gleichwertigen Ersatz sorgen.

Das heiß du hättest das Selbe was du verkauft hast notfalls teurer ersteigern/kaufen und für den von dir ersteigerten Preis an den Käufer weitergeben müssen.

Vor ein paar Jahren war es im ebay noch gang und gebe. Man ersteigert zu Beispiel ein Markenteil für einen Euro, kaum hat man gezahlt wurde gerade dieses Teil durch Kinderderhand zerstört oder auf einmal war es voller Flecken/Löcher usw.Beweise darüber wurden nie gezeigt.

Mir ist das auch einmal passiert das ich bei Lampenlicht Fotos gemacht haben und beim einpacken beim Tageslicht habe ich einen kleine Fleck gesehen. Ich habe den Käufer angeschrieben ob er die Jacke trotzdem möchte.Zudem habe ich das komplette Geld +Jacke auf meine Kosten zugeschickt.Es war ja mein verschulden.

Aber man weiß nicht welche Erfahrung der Käufer schon gemacht hat. Vielleicht hatte er das schon mehrmals und hatte einfach mal die Nase voll.

5

Der Kaufabbruch bei eBay, selbst wenn der Käufer zustimmt, löst nicht den rechtlich verbindlich zustande gekommenen Kaufvertrag auf. Der Käufer hat also nach wie vor das Recht und die Möglichkeit, sich die Einhaltung des Kaufvertrages einzuklagen.

Da ändert auch die sofortige Rücküberweisung des Geldes nichts dran.

Daher hast du jetzt (leider) eine Anzeige am Hals.

6

Wenn ich mir die Antworten hier durchlese, kann ich mich nur an den Kopf fassen.
Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, warum gibt man dann seinen Senf ab ?

Hier muss unterschieden werden zwischen Strafrecht und Zivilrecht. Fast alle vermischen das aber hier.

Zivilrechtlich ist ein gültiger Kaufvertrag zu Stande gekommen und der Käufer hat ein Anrecht auf die Ware. Ob und wieweit die Rückabwicklung in beiderseitigem Einvernehmen durchgeführt wurde (also quasi ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde) kann ich so nicht beurteilen.
Der Käufer könnte sich z.B. die Ware anderweitig beschaffen und die Mehrkosten dafür von Dir per gerichtlichem Mahnbescheid einfordern.

Strafrechtlich (und davon reden wir hier ja, wenn Du eine Anzeige von der Polizei bzw. vom Staatsanwalt erhalten hast) ist die Sache völlig unkritisch.
Due hast ja sicher einen Anhörungsbogen bekommen, darin schilderst Du schriftlich Deine Version der Geschichte und legst Belege für die Rücküberweisung bei.
Damit sollte der Fall erledigt sein.