welche Nationalität erhält das Kind???

Hallo , Schwester hat in Spanien ein Kind geboren(gestern). Sie ist Polin der Vatter aus Portugal, beide leben in Spanien(erst) 2 Jahre. Welche Nationalität bekommt das Kind???

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HAllo Joanna,

habe das hier im Internet gefunden. Demnach hätte das Kind keine spanische Staatsbürgerschaft:

Im Gegensatz zu Deutschland, wo es die doppelte Staats­bürgerschaft gibt, gilt in Spanien kein (eingeschränktes) Territorialprinzip. Hier zählt nur die Abstammung. So ist jeder automatisch Spanier, der mindestens einen spanischen Elternteil hat, egal in welchem Land er zur Welt kommt.

Die in Spanien geborenen Ausländerkinder können aber nur durch Einbürgerung die spanische Staatsangehörigkeit erlangen.

...Madrid weist jedoch darauf hin, dass bei der spanischen Staatsbürgerschaft andere Regeln gelten: Unter Umständen wird sie erst bei ordnungs­gemäßer Anmeldung vergeben, also sollte man ein Kind innerhalb von drei Tagen nach der Geburt beim Einwohnermeldeamt ( Registro Civil) anmelden. Das Register stellt dem Kind ein Familienbuch ( Libro de Familia) aus, mit dem man bei der Nationalpolizei einen spanischen Kinderausweis beantragen kann.

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" Im Gegensatz zu Deutschland, wo es die doppelte Staats­bürgerschaft gibt..."

Wer das so liest könnte annehmen, dass es ich um Deutsche Staatsbürger handelt. In Wirklichkeit handelt es sich z.B. hauptsächlich um Türken. Diese können einen Türkischen Paß und gleichzeitig einen Deutschen Paß haben. Für Deutsche gilt das jedoch nicht.

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"Diese können einen Türkischen Paß und gleichzeitig einen Deutschen Paß haben. Für Deutsche gilt das jedoch nicht. "

Was soll ich auch als Deutscher in Deutschland mit einem türkischen Pass???

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Dies auch noch:

Die polnische Staatsangehörigkeit wird in der Regel nach dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis) erworben. Ein Kind erwirbt somit bei seiner Geburt automatisch die polnische Staatsangehörigkeit, sofern mindestens einer der beiden Elternteile polnischer Staatsbürger ist.

Ich denke das Kind hat die polnische Staatsangehörigkeit, da ich noch folgendes gefunden habe:

Gemäß Artikel 2 polnisches Staatsangehörigkeitsgesetz kann ein polnischer Staatsbürger nicht gleichzeitig als Staatsangehöriger eines anderen Staates anerkannt werden. Folglich ist bei Personen mit polnischer und einer anderen Staatsangehörigkeit für polnische Behörden nur die polnische Staatsangehörigkeit relevant.

Deine Schwester soll sich an das polnische Konsulat wenden. Möchte sie denn das das Kind Spanier wird?


Gruß velvetsnail

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Es ist zwar richtig, dass nur eine Staatsbürgerschaft für das jeweilige Land relevant ist, aber ein Mensch kann durchaus mehrere Pässe haben.

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Und was ist damit, dass der Vater aus Portugal stammt? Dazu verlierst Du kein Wort.

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Es können die polnische und portugiesische Staatsbügerschaft beantragt werden.

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die brauchen nicht beantragt werden, da das Kind beide automatisch erhaelt.

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...,wenn die Geburt amtlich ist.

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