Ausgehzeiten- 17 jähriger

Hallo, eine altbekannte Frage: Gibt es eine gesetzliche Regelung für den Ausgang für 17 jährige? Mein Sohn ist jetzt 17,5- im Januar wird er 18. Ich bin dabei, am Wochenende den Ausgang auszuweiten. Er trifft sich mit Freunden im Park oder am Baggerseen. Wie wird das gehandhabt und kann ich ärger bekommen, wenn er so lange draußen bleibt, ich meine, kann die Polizei, das Gesetz mir was?

Ich würde es gerne uneingeschränkt lassen, da er in der Vergangenheit gezeigt hat, das man ihm vertrauen kann. Er ist erreichbar, er macht keinen ärger- und den Ärger den er gemacht hat- den hat er tagsüber gemacht.

Mit 18 hab ich diesbezüglich eh nicht mehr viel zu sagen- außer: solange du deine Füße unter meinem Tisch..... aber so eine Mutter bin ich nicht- ist bei ihm auch nicht nötig!

So, ich danke schon mal im vorraus für die Antoworten- liebe Grüße- Branda

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Hallo,

das Jugendschutzgesetz greift nur bei Besuchen in Diskotheken und Gaststätten.
Es gibt keine gesetzlichen Zeiten, wann ein Kind/Jugendlicher daheim sein muß.


LG
Tina

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Hallo, mein Sohn wird im April 18 und ich bin mir auch oft unsicher. Am liebsten ist es mir, wenn er um 24.00 Uhr daheim ist, aber dann ist irgendwas besonderes (Geburtstag, Stadtfest u.s.w.) und da wird es auch mal länger. Richtig schlafen kann ich aber erst wenn er da ist, aber das ist wohl mein und nicht sein Problem.

Du hast Recht, wenn die Jungs 18 sind können wir eh nicht
mehr sagen wann sie heimkommen sollen. Wichtig ist mir,
dass ich weiß wo er ist und mit wem und dass er auf dem
Handy erreichbar ist. Das ist bei euch ja der Fall. Wahrscheinlich müssen wir jetzt die Zügel schon lockerer lassen, ansonsten nutzen sie das vielleicht total aus sobald sie 18 sind.

Ich wünsche Dir, dass Dir das "Loslassen" nicht so schwer fällt wie mir.

Viele Grüße



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Hallo,
also mit 17 Jahren habe ich meinen Kinden keine Zeiten mehr vorgeschrieben. Ich war da sowieso nie streng.
Mir war nur immer wichtig mit wem sie unterwegs sind und das ich sie auch auf dem Handy erreichen konnte.

LG
Sini

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Also das Jugendschutzgesetz sagt, das Jugendlich von 16-18 um 24 Uhr zu Hause sein müssen!
Wenn du ihm vertraust, kannste ihn auch länger lassen, sollte ihn eben mal die Polizei "erwischen" - bei ner einfachen Kontrolle, kann es sein, dass sie ihn heim fahren oder er kann auch anrufen.
Dann will die Polizei nur wissen, ob du als Mutter damit einverstanden bist, dass dein Junge so spät noch unterwegs ist.

Maren

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Nein, das stimmt so nicht. Sie dürfen sich nur nicht länger in Gaststätten und Discos etc. aufhalten.
Auf der Straße ist es der Polizei egal, wenn sie nicht negativ auffallen.

LG
Sini

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Vom GEsetz her ist es so, sollten sie in eine Kontrolle kommen müssen die Polizisten sie den Eltern übergeben.

Zur NOt soll die TE einfach mal bei der Polizei anrufen udn fragen. Die wissen das ja am besten :-)

Maren